Nei es reicht nicht sollten schon ca. 3-4 gute lüfter verbaut werden um die wärme aus dem gehäuse zu befördern.
Auchte auch darauf beim einbauen, dass du die Lüfter richtig einbaust und somit keinen Luftstau fabrizierst, da sonst alle Lüfter keinen Nutzen haben.
wen es ein W-Lan ist bei dem ein Proxy Server dahinter ist kann es sein, dass du die Adresse des Proxy Servers eingeben musst. Dies bekommst du entweder von dem Inhaber des W-Lans, der der dir die Daten gabe oder vom Administrator des W-Lans.
Es ist auch möglich, dass du dein Vor und Nachname eingeben musst.
Je nach dem wie es konfiguriert wurde, dass solltest du aber problemlos in erfahrung bringen können wen du die Daten wirklich haben darfst und der Erhalt der Daten Legal war.
Solltest du Die Daten jedoch Illegal erhalten haben, machst du dich damit strafbar wie @VoegelTiger schon erwähnte.
Du wirst gesehen...
Deine IP Adresse so wie deine Mac Adresse werden auf dem Router (Modem) (ACP) What ever geloggt auch werden unter anderem je nach Konfiguration Seiten gelogt auf denen du dich herum treibst, Kurz gesagt du wirst gesehen und alles kann oder wird geloggt und würde dann auch Strafrechtlich verfolgt werden.
Nun hast du mehrere Antworten und Infos :) und Hopffe kannst damit was anfangen :)
Start / Suche / Eingabe / CMD ausführen / Eintippen " ipconfig " hast du da unter Punkt IPv4 eine Nummer ?
Schau mal hier :D
https://youtube.com/watch?v=mPEt0jg-TJw
https://youtube.com/watch?v=NfcnL35c3Fw
https://www.turn-on.de/tech/ratgeber/youtube-videos-herunterladen-so-gehts-unter-android-32093
Rauchen in Baden-Württemberg:
Geldbuße fürs Rauchen bis zu €40 (bis zu €150 bei Wiederholungsfall)
Die Baden-Württembergische Landesregierung sieht für Raucher mit einer Strafe von bis zu 40€(bis zu 150€ im Wiederholungsfall) im Ländervergleich eine relativ geringe Preisspanne bei Zuwiderhandlung vor. Für Schüler sind vorrangig Erziehungs- sowie Ordnungsmaßnahmen vorgesehen. Auch Strafgefangene dürfen statt einer Geldbuße vorrangig mit disziplinarrechtlichen Maßnahmen rechnen. Strafen für Betreiber sind im Gesetzesentwurf des Bundeslandes nicht enthalten.
Rauchen in Bayern:
Raucher u. Betreiber: €5 - €1000
Im Freistaat Bayern drohen Rauchern hingegen nahezu drakonische Strafen. Nicht nur Betreiber können hier massiv zur Kasse gebeten werden - auch einfachen Tabakkonsumenten drohen hier Strafen von bis zu 1000€.
Rauchen in Berlin:
Raucher: bis zu €100 / Betreiber: bis zu €1000
Mit Bußgeldern bis zu 100€ für allzu leidenschaftliche Raucher schlägt sich das Strafmaß der Bundeshauptstadt im landesweiten Vergleich solide. Allerdings müssen Gastwirte, die das Rauchverbot missachten beziehungsweise nicht konsequent umsetzen mit Strafen bis zu 1000€ rechnen.
Rauchen in Brandenburg:
Raucher: €5 - €100 / Betreiber: €10-€1000
Ähnlich wie in Berlin haben Raucher auch in Brandenburg mit einer Strafe von bis zu 100€ zu rechnen. Unwillige Gastwirte können auch hier mit bis zu 1000€ Strafe belangt werden.
Rauchen in Bremen:
Raucher: bis zu €500 / Betreiber: bis zu €2500
Raucher der Hansestadt müssen hier mit bis zu 500€ im bundesdeutschen Vergleich deutlich tiefer in die Taschen greifen. Nachdem gastronomische Betriebe eine verlängerte Schonfrist bist zum 01.07.2008 genießen durften müssen auch diese nun bei Vergehen gegen das Nichtraucherschutzgesetz bis zu 2500€ zahlen.
Rauchen in Hamburg:
Raucher: gebührenfreie Verwarnung o. €20-€200 / Betreiber: €50-€500
"Schwarz"-Raucher in der Elbmetropole dürfen auf Kulanz hoffen. Tabaksünder können hier je nach Ermessen mit einer gebührenfreien Verwarnung oder einer Strafe von 20-200€ belangt werden. Auch unfügsame Gastwirte sind mit einem Bußgeld zwischen 50 und 500€ vergleichsweise günstig bedient.
Rauchen in Hessen:
Raucher: bis zu €200 / Betreiber: bis zu €500
In Hessen liegt das Strafmaß für Raucher mit bis zu 200€ und für Gaststättenbetreiber mit bis zu 2500€ im Mittelfeld des landesweiten Vergleichs.
Mecklenburg-Vorpommern:
Raucher: bis zu €500 / Betreiber: bis zu €10000
Als Nachzügler unter den Bundesländern (seit 01.08.2008) verschreckt Mecklenburg-Vorpommern nicht nur mit hohen Arbeitslosenzahlen - landesweit uneingeschränkt an der Spitze, zahlen Gastronomiebetriebe hier bis zu 10.000€ Strafe.Tabaksünder müssen hingegen "lediglich" bis zu 500€ in die dankbare Landeskasse einzahlen.
Rauchen in Niedersachsen:
Raucher u. Betreiber können mit einer Geldbuße belegt werden.
Im Gesetzestext wird lediglich auf eine mögliche Geldbuße verwiesen, die bei Verletzung des Nichtraucherschutzgesetz erhoben werden kann.
Rauchen in Nordrhein-Westfalen:
Raucher u. Betreiber können mit einer Geldbuße belegt werden.
Rauchen in Rheinland-Pfalz:
Raucher: bis zu €500 / Betreiber: bis zu €1000
Der nikotinverwöhnte Pfälzer muss mit einer empfindlichen Geldbuße von bis zu 500€ rechnen. Allerdings muss der zuständige Gastronom immer noch das Doppelte bezahlen: bis zu 1000€ werden bei Verletzung des Nichtraucherschutzgesetz geltend gemacht.
Rauchen in Saarland:
Raucher: bis zu €200 / Betreiber: bis zu €1000
Während die französischen Nachbarn einheitlich 68€ Strafe für das unerlaubte Rauchen zahlen müssen, wird der unbescholtene Saarländer mit bis zu 200€ belangt. Auch der französische Gastronom kann aufgrund der landesweit einheitlichen Strafe in Höhe von 135€ wohl nur über die deutschen Nachbarn schmunzeln - Gastwirte im Saarland müssen bis zu 1000€ zahlen.
Rauchen in Sachsen:
Raucher u. Betreiber: bis zu €5000
Dem rauchenden Sachsen dürfte das neu eingeführte Rauchverbot bitter aufstoßen. Satte 5000€ werden hier von Rauchern wie auch Gaststättenbetreibern als Höchststrafe bei Misachtung des Nichtraucherschutzgesetz verlangt. Tabakhörigen wird daher eine weiträumige Umfahrung des Großraums Sachsen empfohlen, andernfalls hilft wohl nur das Hoffen auf eine kulante Ordnungshüterin.
Rauchen in Sachsen-Anhalt:
Raucher u. Betreiber können mit einer Geldbuße belegt werden.
In den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt wird im jeweiligen Gesetzestext lediglich auf eine mögliche Geldbuße verwiesen, die bei Verletzung des Nichtraucherschutzgesetz erhoben werden kann.
Rauchen in Schleswig-Holstein:
Raucher u. Betreiber: bis zu €1000
Tabakaffine Mitbürger und gesetzeslose Gastronomen werden in Schleswig-Holstein gleichermaßen mit bis zu 1000€ Geldbuße zur Rechenschaft gezogen.
Rauchen in Thüringen:
Raucher: €20 - €200 / Betreiber: €50 - €500
Der rauchende Thüringer musst mit einer Spanne von 20-200€ nur einen relativ geringen Strafbetrag entrichten. Auch der "raucherfreundliche" Gaststättenbetreiber muss seinen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz mit einer unter dem deutschen Durchschnitt liegenden Summe in Höhe von 50-500€ bezahlen.
Link Quelle:
www.wo-darf-man-noch-rauchen.de/strafen-fuers-rauchen.html
PDF Dok:
www.mgepa.nrw.de/mediapool/pdf/gesundheit/Nichtraucherschutzgesetz\_NRW\_Fassung\_ab\_Mai\_2013.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutzgesetze\_in\_Deutschland
Welche Version ist es den?
Server 2003?
Server 2008 / 2008R2
Server 2012 / 2012R2?
und was hast du für Vorstellungen?
Das liegt an Billig Tabs oder Pulver das hatte ich auch seit ich aber
Calgonit Finish Powerball Tabs Classic verwende ist alles super :)
Der Glanzspüler muss aber auch besser sein als Billigmist ;)
Damit wirst du das Problem los.
Such hier mal dein Model und Lade alles an Treiber herunter was du für dein Gerät findest
http://www.samsung.com/us/support/downloads#Windows Laptops
uiuiui klingt nacht hartem problem wäre es nur der bootloader wäre es eine kleinigkeit aber so klingt das für mich als hätte es dlr dein windows zerhauen.
wen du die windows cd noch hast boote mal ab der geh bis nach dem setup und geh mal auf rep optionen.
kann dir aber nkcht versichern das es hilft dan wäre das einzige was du tun kannst Windows neu installieren
über installiert keone chance da hättest du du die .pst datei von dem vorherigen exportieren sollen und speichern danach nach der neu instal diese wider import.
Kurz gesagt alles Futsch
ja klar
Jaja das Deep-Web :) da schnüffel ich ab und an mal rum :)
Wenn du aber keine Ahnung hast lass lieber die Finger davon kann sehr über nach hinten los gehen.
Selber erstellen wollen aber ab kopieren? O.o
Erstellen wollen ohne Programmieren zu können?
Fang mal bei Nummer 1 an und geh schritt für schritt weiter
Also Programmieren lernen
Software installieren und konfigurieren und den Umgang kennen
Nicht ab kopieren selber machen sonst ist es ja nicht selbst gemacht.
Hast du dein Iphone in der Cloude angemeldet? Wen ja kann keiner das Handy verwenden ohne den vorherigen Benutzer Account der darauf hinterlegt war an zu melden und das Iphone muss dann auch aus der Cloude gelöscht werden damit es wider frei verfügbar wäre
Daten kann keiner bekommen ohne deine Account Daten von Apple!
Du kannst aber wen du es in der Cloude hast und ein neues kaufst einfach damit anmelden und deine Daten werden 1:1 wider geladen auf dem neuen Iphone :)
Heisst das entwendete kann derjenige nur als Briefbeschwerer nutzen
Außer er kennt sich mit Jailbreak aus
huhu finde ich super yas du sowas blocken willst ich habe in meiner IT studien Zeit einige Sofwars getestet
die einzige welche ansprechend und einfach zu gleich ist heis Salfeld danit kannst du alles lenken was wie und wo gemacht werden darf sprich du kannst einzelne seiten blocken oder aber waffen und gewal h schutz zB.
du als elternteil hast dan volle kontrolle über online zeiten, seiten, kannst es so einstellen das du jederzeit nachsehen kannst via Handy oder pc über dein admin konto und eingreifen kannst.
Die Pedophilen treiben sich meist in Chat rooms herum
desswegen wurde Bsw. Msn vom Netz genommen oder viele andere chats welche kleine und jugendliche nutzten.
Ja kannst du, kannst auch 5 Admins erstellen
https://www.turn-on.de/tech/ratgeber/youtube-videos-herunterladen-so-gehts-unter-android-32093
Punkt 5 beachten!
Der Fälschung von Ausweisen macht sich strafbar, wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern, Ausweisschriften besonderer Art fälscht oder verfälscht.
Gesetzliche GrundlageArt. 252 StGBFälschung von Ausweisen
Wer in der Absicht, sich oder einem andern das Fortkommen zu erleichtern,
Ausweisschriften, Zeugnisse, Bescheinigungen fälscht oder verfälscht,
eine Schrift dieser Art zur Täuschung gebraucht,
echte, nicht für ihn bestimmte Schriften dieser Art zur Täuschung missbraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
TatbestandTathandlungDie Tathandlung besteht im Fälschen (= Totalfälschung) oder Verfälschen (= eigenmächtiges, nachträgliches Abändern) oder im Gebrauch eines unechten Ausweises oder im Missbrauch eines echten Ausweises.
Beim Tatobjekt muss es sich um Ausweise handeln. Ausweise stellen Urkunden besonderer Art dar. Darunter fallen z.B.:
Ausweisschriften:PässeLeumundszeugnisseIdentitätskartenHeimatscheineFührerausweiseetc.Zeugnisse:TestatePrüfungsresultateArbeitszeugnisBescheinigungen über Ausbildung, oder Arbeitsleitungenetc.Bescheinigungen (= Generalklausel für alle Papiere, die sich objektiv eignen, sich das Fortkommen zu erleichtern)ReferenzenAtteste über KursbesucheBestätigungen ,etc.Vorsatz und FortkommensabsichtDer Täter muss wiederum vorsätzlich und in der Absicht handeln, sich das Fortkommen (gemeint ist die persönliche oder wirtschaftliche Besserstellung) zu erleichtern. Im Gegensatz zur Urkundenfälschung muss weder eine Schädigung Dritter noch ein unrechtmässiger Vorteil angestrebt werden.
Die blosse Absicht reicht aus; nicht erforderlich ist, dass durch die Tathandlung das Fortkommen tatsächlich erleichtert wurde.
SanktionFälschung von Ausweisen ist ein Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Egal aus welchem Land und egal was für ein Dokument gefälscht wird verfolgt wird es!
Lies:
http://www.giga.de/extra/ratgeber/specials/fake-id-ausweis-faelschen-so-geht-s-und-das-sind-die-strafen/
www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/wie-man-einen-personalausweis-faelscht-und-welche-folgen-das-hat-a-889842.html
Hier der Link zum Lied
https://youtube.com/watch?v=hwZNL7QVJjE
Sänger:
Ben E. King