Warum ist das nicht erlaubt?

4 Antworten

Das Gesetz muss - auch in Deutschland - die Promillegrenze, und damit die Strafbarkeit gar nicht rückwirkend (also zum Tatzeitpunkt) absenken bzw. aufheben. Es reicht vollkommen, wenn die Strafbarkeit vor dem Urteil aufgehoben wird - das würde, auch in Deutschland, zur Anwendung des mildesten Gesetzes führen.

Grund: schon § 2 Abs. 3 StGB ordnet das an. Bei mehrfachen Gesetzesänderungen ist das für den Angeklagten günstigste Recht anzuwenden (so auch: Sturm, NStZ 2017, 553.). Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) leitet dieses sog. Meistbegünstigungsprinzip aus Art. 7 Abs. 1 MRK ab (s. Urteil EGMR 17.9.2009 Scoppola/Italien 10249/03 Nr. 108 f.)

Ein Zustand der Straflosigkeit ist das mildeste Recht. Erfasst ist auch ein Versehen des Gesetzgebers (s. z.B. Urt. v. 23.07.1992, Az.: 4 StR 194/92).

Verboten ist es natürlich nicht, Strafnormen anzupassen oder aufzuheben, soweit das formal und inhaltlich korrekt erfolgt.

Du erinnerst dich vielleicht an den Fall Böhmermann und den Fall Edathy. Beide Fälle waren vermutlich Anlass für Gesetzesänderungen. Im einen Fall wurde eine Strafnorm aufgehoben, im anderen Fall wurde bisher strafloses Verhalten unter Strafe gestellt.

Warum sollte das nicht erlaubt sein?

Dieses Gesetz hätte nur dann ein Geschmäckle, wenn als Grund für die Verabschiedung des Gesetzes die angestrebte Straffreiheit der Tochter angegeben worden wäre.

Doch solange dies nicht geschieht und die Gesetzesänderung mit anderen plausiblen Begründungen gerechtfertigt wird, entspricht dieses Vorgehen durchaus dem üblichen demokratischen Vorgehen.

Es gibt kein Gesetz, welches dieses Vorgehen verbietet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gesetzesänderungen sind nur zufolge Mehrheitsbeschlüssen in den Parlamenten möglich, womit diesbezüglich eine Einzelperson wenig auszurichten vermag.