Unfall mit Alkohol 0,8promille?
Hallo, ich hatte einen Unfall mit Alkohol am Steuer 0,8 Promille. Die Versicherung möchte allerdings nichts übernehmen, zumindest an meinem eigenen Fahrzeug. Was muss ich tun? Soll ich mich beim Anwalt melden?
was könnt ihr mir empfehlen ?
mfg
9 Antworten
Hi, es ist normal, dass die Versicherung von Verursacher bei Fremschäden bis zu 5000 € Regress fordert und bei Kaskoschäden raus ist, wenn der Fahrer alkoholisiert war.
Und mit Unfall ist die Grenze nicht 0,5, sondern 0,3
Ich fürchte, der Anwalt wird da nicht helfen können.
Die Versicherung möchte allerdings nichts übernehmen, zumindest an meinem eigenen Fahrzeug.
Wenn in den Versicherungsbedingungen direkt oder indirekt steht, dass keine Versicherungsleistung erbracht wird wenn der Unfall mit >0,5 Promille geschehen ist, ist das auch vollkommen korrekt so.
Die Versicherung setzt nur den Vertrag um, dem du zugestimmt hast. Sowas sind evtl. die Punkte, weshalb diese Versicherung günstiger war als eine andere Versicherung.
Was muss ich tun? Soll ich mich beim Anwalt melden?
Auch der beste Anwalt kann nicht im Nachhinein einen Vertrag ändern.
Sprich, wenn die Versicherung einfach nur den Vertrag umsetzt wie er geschlossen wurde, ist alles was du tun kannst, die Kröte schlucken und daraus lernen, in Zukunft genau zu lesen was für Verträge du abschließt und welche Fallen sie haben.
Oder du bringst halt keine Aktionen, bei denen der Versicherungsschutz entfällt.
Wenn Du das so mit denen vereinbart hast, halten die ja nur ihre Vereinbarungen mit Dir ein.
Da gibt es jetzt eigentlich wenig/nichts zu tun, denn einfach so etwas ändern muss kein Partner.
Du kannst dich zwar an einen Anwalt wenden, aber das wird mit ziemlicher Sicherheit nichts bringen.
Sei froh wenn es wegen des Unfalls mit 0.8 Promille nicht auf eine MPU raus läuft.
Wenn man einen Unfall baut, müsste man beweisen dass der Unfall nicht am Alkoholeinfluß gelegen hat, selbst wenn es nicht mal über dem gesetzlichen Limit lag. Und das wird man niemals können.
Deine Frage lässt auch nicht darauf schließen dass Du besonders einsichtig bist