Taschenkontrolle durch die Polizei erlaubt?

8 Antworten

Hallo,

so einfach ist das aber nicht, denn erstens dürfen in einigen Bundesländern (Bayern z.B.) Vollzugsbeamte (also Polizei,Zoll,Ordnungsamt usw.) auch ohne Verdacht Personen und Sachen durchsuchen gemäß der in diesen Ländern gültigen Sicherheits-und Ordnungsgesetze.

Außerdem gibt es in allen Bundesländern in diesen Gesetzen den Passus der

Gefahr im Verzuge

nach der ein Vollzugsbeamter auch ohne Verdacht kontrollieren darf.

Selbstverständlich kann man natürlich sämtliche Maßnahmen der Behörden vor dem Verwaltungsgericht auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen,sollet dafür aber ein dickes Bannkonto haben.

Denn hat der Beamte für seine Maßnahme einen für das Gericht nachvollziehbaren und plausiblen Grund,so bringt einem das nichts außer hogen Anwaltskosten.

Bei Verdacht dürfen sie kontrollieren. Näheres im Polizeirecht deines Landes

Verdachtsunabhängige Durchsuchungen sind in sogenannten Kriminalitätsschwerpunkten nach den PolG der Bundesländer erlaubt.

Das können z. B. Bahnhöfe, Parks, usw.. sein. Auch Waffenverbotszonen die nach der Änderung des WaffG dieses Jahr unbeschränkt erlassen werden können.

Man darf auf jeden Fall als Polizist Taschen kontrollieren wann man will

OlafausNRW  15.01.2020, 18:15

Nö, das darf man nicht

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‚Ich meine zu wissen‘

Meinen falsch, echtes äußern: ja, dürfen sie.

Beides.