Führerschein beantragen mit BtM Eintrag?
Ich hatte vor gut einem halben Jahr ein BtM-Verfahren (0,2g Hash) in Hessen am Hals, welches im Endeffekt jedoch fallengelassen wurde. Ich bin jetzt 17 und wollte mit dem Führerschein anfangen. Nun habe ich dazu schon verschiedenste Meinungen gelesen von auf jeden Fall 2 Abstinenztest machen bis zu gar keine Probleme zu erwarten. Was sagt ihr womit habe ich zu rechnen?
4 Antworten
Wenn Du bzgl. BTM nur einmalig auffällig wurdest , und dieses zudem nur durch reine Mitführung ohne Konsum in Verbindung mit der Führung von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum , dann sollte die Fahrerlaubnisbehörde da normalerweise einem Antrag auf Ersterteilung problemlos und auflagenfrei folgen .
Eine freiwillige Konsumabstinenz kann ab sofort allerdings empfehlenswert sein für den Fall , daß die FSST Dich auffordern könnte , ein ärztliches Gutachten hinsichtlich der Abklärung Deines bisherigen Konsumverhaltens beizubringen .
Ich rede in diesem Bezug nicht von einem Abstinenznachweis , sondern einfach nur von freiwilliger , aber totaler Abstinenz , die je nach Deinem bisherigen Konsumverhalten in seiner Regelmäßigkeit und Intensität mindestens ca. 6 bis 12 Wochen ( ggf. auch länger ) bis zur Antragstellung auf eine FE-Ersterteilung bereits lückenlos angedauert haben sollte .
Kann im eigenen Interresse ja wohl auch so schwer nicht sein , wenn Du einen Führerschein bekommen möchtest . 🤔
Die meisten verwechseln ein eingestelltes Verfahren mit einem fallenlassen einer Anzeige. Nur gibt es letzteres nicht.
Verfahren können mit unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. Die bewiesene Unschuld ist es selten. In deinem Fall wird es Geringfügigkeit gewesen sein. Also bewiesene Schuld, aber zu geringfügig für ein teures Strafverfahren.
Möglicherweise bis wahrscheinlich bist du der Führerscheinstelle als potentieller Konsument gemeldet und die prüfen das bei deinem Antrag.
Du wirst abwarten müssen.
Gruß S.
Du liest unterschiedliches, weil vieles eine Einzelfallentscheidung des jeweiligen Bearbeiters ist.
Die Antragstellung wird ziemlich sicher durch den Vorfall verlängert werden. Die Chance das du ein Führungszeugnis beibringen musst, ist auch sehr hoch. Dann wird geschaut.. und du kannst vielleicht einfach so machen oder wahrscheinlicher ein Gutachten, eine MPU machen müssen..
Für die Auflage einer möglichen MPU-Begutachtung müssen der FSST schon hinreichend starke Geschehensmomente aus der Historie der antragstellenden Person vorliegen , wenn sie nicht konkret unter BTM-Einfluss in verkehrsrechtlich relevanten Handlungen polizeilich auffällig wurde , oder BTM unter Verwendung eines ( eigenen , selbst gelenkten ) Fahrzeuges ins Land schmuggeln wollte .
Hallo, frag mal in der Fahrschule nach oder einen Anwalt, lieben Gruß
Was soll dabei ein Führungszeugnis? Da stehen nicht alle Vergehen drin.