Süßigkeiten aus Snackautomaten „geklaut“?

5 Antworten

Das solltest du erst nie machen.Kein grosses Drama oder Raubüberfall ist was du gemacht hast,,aber bei erwisch Strafbar Weil,du erst die Polizei alarmieren könntest des wegen auch.

Aber du hast erst an Dich gedacht und die möglichkeit ausgenutzt.DAS ist ein Diebstahl.

Das ist nicht schön.Klar die Polizei wird dich evtl.erkennen und evtl.erst Täter und dich auch suchen.

Kann sein.Muss aber nicht.Wenn die überall in der gegend Kameras haben hast du erst nur klein bisschen schlecte Karten,,nur wenn die Sache zur Amtsgericht gehen würde.Viel Glück.

Das wäre Diebstahl, wenn der Automatvschon defekt war. Viel passieren würde wohl nicht. Die Polizei wird in erster Linie den Verursacher suchen. Den wird eine deftigere Strafe erwarten.

Nun es handelt sich um einen Diebstahl vermutlich geringwertiger Sachen. Viel wird nicht dabei rumkommen (wenn das Glas tatsächlich schon beschädigt war).

Woher ich das weiß:Recherche
19Saimen99 
Fragesteller
 21.12.2019, 11:01

Jop war es.^^

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Das sind geringwertige Diebstähle nach den §§ 242 in Verbindung mit 248a StGB . Ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht - es wird wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt, wenn du nicht entsprechend ausreichend vorbelastet bist.

paar sozialstunden oder eine geldstrafe, wenn du erwachsenrecht bekommst