Süßigkeiten aus Snackautomaten „geklaut“?
Hallo,
ich war gestern feiern und musste in unserer Stadt am Bahnhof vorbei. Der wurde irgendwie „aufgesprengt“ bzw. war das komplette Glas kaputt. Und es war noch einiges im Automaten drinnen. Da ich mörderischen Hunger hatte, habe ich mir ein paar Snacks in den Rucksack eingesteckt, aber auch nicht übertrieben viel mitgenommen. (Ich weiß scheiß Idee..., aber ich hätte es auch nie gemacht, wenn ich nicht getrunken hätte)
Heute hab ich dann die Polizei am Automaten gesehen und habe jetzt ein wenig Panik, wenn sie sich die Überwachungskameras angucken.
Und jetzt zu meiner Frage: Was würde ich als Strafe bekommen, sollte die Polizei mit erkennen und mitnehmen? Wobei ich sagen muss, dass ich nicht alles aufgegessen hab und bei Nachfrage ihnen noch einige Snacks geben könnte.
5 Antworten
Das solltest du erst nie machen.Kein grosses Drama oder Raubüberfall ist was du gemacht hast,,aber bei erwisch Strafbar Weil,du erst die Polizei alarmieren könntest des wegen auch.
Aber du hast erst an Dich gedacht und die möglichkeit ausgenutzt.DAS ist ein Diebstahl.
Das ist nicht schön.Klar die Polizei wird dich evtl.erkennen und evtl.erst Täter und dich auch suchen.
Kann sein.Muss aber nicht.Wenn die überall in der gegend Kameras haben hast du erst nur klein bisschen schlecte Karten,,nur wenn die Sache zur Amtsgericht gehen würde.Viel Glück.
Das wäre Diebstahl, wenn der Automatvschon defekt war. Viel passieren würde wohl nicht. Die Polizei wird in erster Linie den Verursacher suchen. Den wird eine deftigere Strafe erwarten.
Nun es handelt sich um einen Diebstahl vermutlich geringwertiger Sachen. Viel wird nicht dabei rumkommen (wenn das Glas tatsächlich schon beschädigt war).
Das sind geringwertige Diebstähle nach den §§ 242 in Verbindung mit 248a StGB . Ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht - es wird wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO eingestellt, wenn du nicht entsprechend ausreichend vorbelastet bist.
paar sozialstunden oder eine geldstrafe, wenn du erwachsenrecht bekommst