Hallo Leo, informiere Dich doch einfach auf der Webseite der Polizei Bayern, offene Fragen kannst Du dann am Besten mit der Einstellungsberatung klären.

Gruß

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Die Polizei hat nicht nur das Recht sondern die Verpflichtung Sachverhalte der Presse zur Kenntnis zu geben, wenn diese Sachverhalte für die Öffentlichkeit von Interesse sein können. Dabei ist natürlich der Datenschutz zu beachten.

Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Deutschen Pressegesetz. In der Regel erfolgt dies über Pressemeldungen oder Pressekonferenzen. Die Presse entscheidet dann selbst, was sie abdruckt oder veröffentlicht.

Dass es sich um ein Ereignis handelt, das die Öffentlichkeit interessiert, erkennst Du daran, dass man schon darüber diskutiert.

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letztlich, müsst Ihr Euch auf einen Kaufvertrag untereinander einigen, ob es fair ist, dass Du Deine eingezahlten Beträge zurück bekommst sei dahin gestellt.

Letztlich muss man dann beachten, dass Du in den vier Jahren komplett mietfrei gewohnt hättest. Dafür willst Du auf den Zugewinn verzichten, den das Objekt möglicherweise erzielt hat.

Zu beachten ist sicher auch, dass Ihr den Notar nicht komplett raushalten könnt, dass die Bank dch aus dem Kredit entlassen muss und dass wahrscheinlich auch noch einmal Grunderwerbssteuer bezahlt werden muss.

Aber zusammenfassend ist es letztlich euch überlassen, was an Geld an Dich zurück fließt

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§ 146 Geldfälschung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1. Geld in der Absicht nachmacht, daß es als echt in Verkehr gebracht oder daß ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, daß der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird,

2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält oder

3. falsches Geld, das er unter den Voraussetzungen der Nummern 1 oder 2 nachgemacht, verfälscht oder sich verschafft hat, als echt in Verkehr bringt.

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Was genau ist das Ziel dieses Schulprojektes? Wie wird es aufgearbeitet und bewertet?

Letztlich macht es keinen Sinn zu sehen wer innerhalb der sechs Wochen den größten Gewinn hat.

Für eine gute Note aus Lehrersicht würde ich mir erhoffen, dass eine gewisse Strategie in der Anlage zu erkennen ist.

Nach dieser Strategie würde ich meine Anlageentscheidungen treffen, die ich auch gegenüber dem Lehrkörper vertreten können müsste.

Zunächst würde ich einen Teil in verschiedene ETF stecken einer davon könnte der

BNP Paribas Easy ECPI Circular Economy Leaders UCITS ETF (ISIN: LU1953136527, 14,93 Euro). sein.

Für das Schulprojekt könnten 3 ETF mit je 10k angebracht sein.

10k könnte man auf vier Aktien verteilen (Blackrock, berkshire hathaway, Münchner Rück und Microsoft)

10k könnte man in Cash halten.

So hättest Du ein breit gefächertes Portfolio, das auf lange Sicht wenig Kosten (Verwaltungsgebühren) verursacht und die Chancen an der Börse nutzt.

Aber wie gesagt, man müsste die genaue Aufgabenstellung kennen.

Gruß

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Hallo Eleyna15, ich lese mit etwas Sorge Deine Frage und hoffe, dass ich mit meiner Antwort den richtigen Ton treffen kann.

Polizei und Sanitäter können aufgrund ihrer Aufgabenzuweisung nicht "grenzenlos" einfühlsam sein. EIne Umarmung bei einem Vergewaltigungsopfer kann in der Situation unangemessen und vom Opfer ungewollt sein. Zur konkreten Situation kann ich dir leider nicht sagen, warum es so oder so gelaufen ist.

Fernab der Polizei und dem Sanitätsdienst gibt es aber Hilfsangebote für Opfer

bei http://www.wildwasser-berlin.de/ (gibt es auch in anderen Städten) kannst Du solche Hilfe finden. Auch die Nummer der Telefonseelsorge kann dir wertvolle Hilfe für den Moment anbieten.

Ich kann Dir sagen, wenn Du darum kämpfst und Du Dir Hilfe suchst wird es wieder gut.

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Hi, es gibt verschiedene Steuerprogramme, die das Abgeben deutlich vereinfachen, hat man den automatischen Belegabruf eingerichtet, wird es noch ein Stück leichter.

Absetzen kannst Du z.B. Studiengebühren, Fachliteratur, Fahrten zum Arbeitsplatz, Fahrten zum Studienort, LV - Kosten, Berufskleidung und einiges mehr

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Hallo, eine solche Durchsuchung richtet sich, wenn kein Verdacht vorliegt, nicht nach der StPO.

Vielmehr kommt hier das Gefahrenabwehrrecht in Betracht, hier gibt es von Bundesland zu Bundesland leichte Unterschiede.

In Hessen greift zum Beispiel § 36 HSOG:

(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können eine Person durchsuchen, wenn

1.

Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen, oder

2.

sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet.

(2) Die Polizeibehörden können, außer in den Fällen des § 18 Abs. 4, eine Person durchsuchen, wenn sie

1.

nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,

2.

sich an einem der in § 18 Abs. 2 Nr. 1 genannten Orte aufhält,

3.

sich in einem Objekt im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass in oder an diesen Objekten Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und dies aufgrund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist oder

4.

sich im räumlichen Umfeld einer Person aufhält, die in besonderem Maße gefährdet erscheint, und tatsächliche Anhaltspunkte die Maßnahme zum Schutz der Person rechtfertigen.

(3) Die Polizeibehörden können eine Person, deren Identität nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgestellt werden soll, nach Waffen, anderen gefährlichen Werkzeugen und Explosivmitteln durchsuchen, wenn dies nach den Umständen zum Schutz von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten oder Dritten gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

(4) Personen dürfen nur von Personen gleichen Geschlechts, von Ärztinnen oder Ärzten durchsucht werden; dies gilt nicht, wenn die sofortige Durchsuchung zum Schutz gegen eine Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

Demnach darf die Polizei die Tasche durchsuchen wenn einer der Punkte vorliegt.

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Würde ich aktuell erst mal nicht machen

Der Bitcoin könnt sich tatsächlich bis 31 verdoppeln oder verdreifachen, vielleicht auch verzehnfachen. Es gibt viele Menschen die daran glauben.

Es kann aber auch sein, dass der Wert des Coin dann gegen Null geht.

Das kann meiner Meinung nach jetzt niemand vorher sagen. Ich würde nicht darauf wetten und lasse die Finger vom Bitcoin. Muss aber jeder für sich selbst entscheiden.

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Ja, die Möglichkeit gibt es durchaus, allerdings dann nicht als Polizeibeamter.

Es werden immer mal wieder für verschiedene Aufgaben Arbeitnehmer gesucht, z:b. Wirtschaftsprüfer, IT-ler, Geschäftszimmerpersonal etc. wenn die entsprechende Qualifikation vorhanden ist, kann man sich auf solche Stellen bewerben.

In Hessen z.B. kann man auch zur Wachpolizei, dort macht man dann erst eine 3monatige Qualifikation bevor man eingesetzt wird.

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Hi, ich finde es bedenklich, dass man dir rät Dein ganzes Vermögen in ein Produkt zu stecken (auch wenn es ein Fond ist). Das widerspricht jedem Grundsatz der Geldanlage-

Normalerweise sollte man auf verschiedene Produkte setzen.

Ich persönlich bin von Fonds abgekommen, gerade weil die Gebühren erst einmal wieder eigefahren werden müssen.

Auch ich würde eher auf ETF setzen, dabei vorallem auf den MSCI World.

Die BERKSHIRE HATHAWAY wäre sogar eine Aktie für ein Direktinvestment, da sie als Beteiligungsgesellschaft fast wie ein Fond ohne Ausgabeaufschag und Verwaltungsgebühr daher kommt.

Die Zusammenstellung der Beteiligungen von B.H. findest Du hier:https://hedgefollow.com/funds/Berkshire+Hathaway

Mit der Aktie bist Du gleichzeitig an Johnson & Johnson aber auch an Apple Inc, American Express Co, Coca Cola Co usw. beteiligt.

Solltest Du dich für den angeratenen Fond entscheiden, würde ich auch noch einmal recherchieren, wo du ihn kostengünstig bekommst. DIe Unterschiede bei Ausgabeaufschlag, Depotgebühren etc. können enorm sein.

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Ich glaube, dass du in der Rechnung einen Denkfehler hast, vielleicht schaust Du noch einmal hier;

https://www.finanztip.de/vermoegenswirksame-leistungen/

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Hallo, ich denke, dass Du Dir die Antwort schon fast selbst gegeben hast, in Deiner Berechnung steht in den 8 Jahren "müsste" ich 9000 Euro Gewinn machen...

Hätte, wäre, wenn sind bei Finanzfragen schlechte Berater.

Zunächst gehst Du davon aus, dass Du von der Bank die 75,000 Euro bekommst.

Hierbei gehe ich aber davon aus, dass Dir die Bank ohne Sicherheiten den Kredit nicht geben wird, dann gehst Du vermutlich von einem Zinssatz aus, der unter optimalen Bedingungen so gewährt wird. Solltest Du, wider Erwarten doch einen Kredit bekommen, solltest Du einen höheren Kreditzins erwarten.

Als nächstes geht Deine Berechnung von einem Ausgabeaufschlag von 1,5 Prozent aus. Was ist mit den weiteren Kosten? Auch ein ETF erhebt in der Regel eine Verwaltungsgebühr, ggf. sind auch Depotgebühren zu entrichten.

Es gibt sicher Glücksritter, die mit einer ähnlichen Masche Erfolge feiern konnten, insgesamt gilt jedoch die Regel: Spekuliere nur mit Geld dessen Verlust Du verschmerzen kannst. Den Verlust geliehenen Geldes kann man nicht verschmerzen.

Deshalb gilt: Kaufe Aktien nie auf Pump-

Du shreibst auch, dass Du bereits 25.000 Euro gespart hast. Investiere einen Teil des Geldes in ein zwei Bücher und einen weiteren Teil des Geldes in ETF oder Aktien. Setze aber nicht alles auf ein Pferd.

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Sie kann eine Strafanzeige bei der Polizei stellen (Strafgesetzbuch (StGB) § 238 Nachstellung).

Zunächst wird dann gegen den Stalker eine einstweilige Verfügung ausgesprochen, die Verfügung sollte dann von Gericht bestätigt werden.

Hier gibt es weitere Informatonen zum Thema: https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/

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Wenn Du nicht gerade eine Bank hast, die eine Filiale vor Ort hat, nicht.

Du kannst SIe aber mit der Post an Deine Bank in Deutschland schicken.

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