Schlangen halten,melken,gift verkaufen?

4 Antworten

Eine Giftschlange zu halten, und gleich eine Königskobra (Ophiophagus Hannah), die größte von allen Giftschlangen, halte ich für keine gute Idee und ich habe lange Erfahrung mit der Haltung von Schlangen, aber es ging nie über die Haltung einer Mangroven-Nachtbaumnatter (Boiga dendrophila) hinaus die ja auch schon zu den giftigen Schlangen gehört (eine Trugnatter).

Königskobras können bis 5 Meter lang werden, obwohl meistens bei gut 4 Metern Schluss ist. Schon aus diesem Grund ist eine Haltung sehr schwierig, und sie benötigen ein Terrarium von der Größe eines ganzen Raumes, etwa 5 x 5 m.

Königskobras vernünftig zu ernähren, ist für Privatpersonen kaum möglich, da sie sich fast ausschließlich von anderen Schlangen ernähren. Du müsstest also immer wieder andere Schlangen kaufen oder selbst züchten, um sie zu ernähren.

In den meisten Bundesländern ist die Haltung derart gefährlicher Schlangen auch mit strengen Auflagen verbunden.

Außerdem steht die Königskobra seit 2012 in der Roten Liste gefährdeter Arten der IUCN, denn ihre Art ist bedroht.

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 - (Geld, Tiere, verkaufen)

Für eine Königskobra brauchst Du ein ziemlich grosses Gehege und dann gibt es spezielle Melkmaschinen für Schlangen!

Jetzt aber Schluss mit dem Blödsinn. Man merkt, dass Du von Schlangen 0 Ahnung hast, denn sie werden nicht in Gehegen, sondern in Terrarien gehalten, brauchen spezielle Temperatur und Futter.. 

Zusätzlich brauchst Du in Deutschland eine spezielle Genehmigung, die nicht einfach so zu bekommen ist. Für das Gift einer Königskobra wirst Du in Deutschland auch keine Abnehmer finden, denn die Königskobra lebt ja nicht in unseren Breitengraden und somit wird ihr Gift auch nicht gebraucht.

Schlag Dir die Idee aus dem Kopf, denn auch die Melkmaschinen für Schlangen sind schwer zu bekommen und fast nicht zu bezahlen.;)

  1. W T F 2. Ich glaub die darf man hier in deutschland sowieso garnicht halten. oder selbst wenn dann brauchst du erstmal eine Lizens das du das darfst
Danny4793  09.12.2017, 23:38

Ländersache. In einigen Bundesländern ist es gesetzlich geregelt und genehmigungspflichtig (Hessen u.a.). In anderen Bundesländern (z.B. NRW, RLP) gibt es keine Gesetze hierzu, die Haltung von Giftschlangen ist dann weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig (Ausnahme: artgeschützte Arten, wie die obig genannte Königskobra, müssen gemeldet werden).

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Schlangengift verkaufen.... Eher nein. TV-Dokumentationen, in denen irgendwelche selbsternannten Naturforscher Gift von Schlangen in der Natur entnehmen, um es der Arzneimittel- und Gegengiftentwicklung zugänglich zu machen, sind unseriös und realitätsfern, um nicht gar von 'bullshit' zu sprechen.

Schlangengifte verkaufen: es sind Schlangenfarmen mit entsprechender Quantität und Qualität, inkl. Ausstattung, notwendig. In Deutschland bzw. in der EU sind zudem hohe pharmazeutische Standards einzuhalten; es gibt in der EU einige pharmazeutische Schlangenfarmen, aber die haben mit Terraristik oder den US-amerikanischen und südamerikanischen Schlangenfarmen wenig zu tun. Es handelt sich mehr um "sterile" Laboreinrichtungen mit hohen qualitativen, hygienischen und personellen Anforderungen.

Handelsfähiges Gift muss zudem aufbereitet (meist lyophilisiert) werden. Und die enthaltenen Proteine und Peptide sind in der Regel chemisch instabil, das heißt die Aufbereitung muss proteinkompatibel sein, um die Wirksamkeit nicht zu reduzieren.

Wer die Erfüllung der Anforderungen nicht nachweisen kann, findet keine Abnehmer. Zudem wird es in der EU keine Abnehmer für Königskobragift geben, abgesehen von Grundlagenforschern evtl.; und die beziehen ihre Proben aus Zoos (und führen die Aufbereitung selbst in privaten  oder Uni-Laboren durch) oder dem Ausland.

Schlangenfarmen sind in erster Linie für die Gegengiftproduktion (große Mengen nötig) und Grundlagenforschung (teilweise nur geringe Mengen nötig) relevant. Arzneistoffe, die aus der Grundlagenforschung hervorgehen können, werden jedoch in der Regel auf biotechnischem Wege (also im Endeffekt ohne Schlangen) produziert (Bsp. Eptifibatid).

Recht & Haltung: Ländersache. In einigen Bundesländern ist die Haltung von Giftschlangen gesetzlich geregelt und genehmigungspflichtig (Hessen, Bayern u.a.). In anderen Bundesländern (z.B. NRW, RLP) gibt es keine Gesetze hierzu, die Haltung von Giftschlangen ist dann weder genehmigungs- noch anzeigepflichtig (Ausnahme: artgeschützte Arten, wie die obig genannte Königskobra, müssen immer gemeldet werden).