Mit Polizei ins Krankenhaus?
Wie soll man sich verhalten?
Ein Bekannter ( 20j) war bei Kumpels zu Besuch, hatten nur 2 Bier getrunken. Plötzlich viel der 20 jährige in Ohnmacht. Die Kumpels riefen gleich den RTW. Bis er da war, war der Bekannte schon wieder bei Bewusstsein. Und lehnte ein Transport zum Krankenhaus ab, da er ja wieder fit war.
Die RTW Besatzung holte die Polizei dazu, die Polizei sagte ,entweder ins Krankenhaus, oder Arrest. Also für er mit ins Krankenhaus, dort schaltete er sein Handy an, um die Aussagen der Polizei , wegen der unfreiwilligen Mitnahme , aufzuzeichnen.
Er hat aufgepasst, das keine Person auf dem Video sind. Darauf wurde das Handy eingezogen, zur Beweissicherung. Obwohl das Krankenhaus ein öffentlicher Ort ist und die Polizei im öffentlichen Dienst tätig sind ,haben sie es mit dem Paragraphen 36 erklärt, recht am eigenen Bild. Das ist nun schon 3 Monate zurück, das Handy wurde trotz mehrmaligem Nachfragen nicht zurück gegeben.
Wie soll man sich da verhalten,???
Wäre um eine Rat, oder Antwort dankbar.
4 Antworten
Anwalt einschalten. Irgendwas stimmt hier nicht. "Recht am eigenen Bild" bezieht sich nur auf veröffentlichen / verbreiten, das Aufzeichnen ist dort gar nicht erfasst. Soll der Anwalt erstmal Akteneinsicht beantragen, was die Polizei Ihm wirklich vorwirft.
"Eingezogen" wäre endgültig, da müsste er schon wegen einer Straftat verurteilt sein, zur Beweissicherung wurde es wahrscheinlich beschlagnahmt, dazu müsste er auch ein Protokoll erhalten haben. Dagegen kann ein Anwalt auch vorgehen.
Wenn er nichts tut, wird er das Handy wohl erst in 1-2 Jahren wiedersehen, wenn das zur Auswertung an die KTU gegangen ist...
Welcher § 36? also aus welchem Gesetz?
Wenn es nach 3 Monaten noch nicht wieder ausgehändigt wurde, scheint eine Strafanzeige vorzuliegen und das Handy als Beweismittel zu dienen.
Von den Beamten aber irgendwie überzogen: ein Besoffener, der eine Aufnahme anfertigt. Die löscht man von Ort und fertigt!
Jeder mit etwas Diensterfahrung kann sich denken, dass der "Täter" nicht schuldfähig ist. Alles andere würde den Gewahrsamsgrund auch in Frage stellen!
Die ganze Geschichte ist "unrund", keine Frage. Aber bei einer Strafanzeige müsste ja mittlerweile was in schriftlicher Form vorliegen.
Schlau hat er sich nicht verhalten.
Er kann sich an einen Anwalt wenden.
Wieso soll er denn direkt in den Arrest gehen nur weil er nicht mit ins KH wollte? Da muss ja schon vorher mal was gewesen sein, denn das macht keinen Sinn.
Er hätte einfach besser reagieren sollen und so kann er sich einen Anwalt nehmen
Er wird in großer Hilflosigkeit gewesen sein und die RTW-Besatzung wollte ihn so nicht zurück lassen. Die Polizei war ebenfalls in einer Garantenstellung: deshalb Krankenhaus oder Gewahrsam. Hauptsache unter professioneller Beobachtung!