Mit Polizei ins Krankenhaus?

4 Antworten

Anwalt einschalten. Irgendwas stimmt hier nicht. "Recht am eigenen Bild" bezieht sich nur auf veröffentlichen / verbreiten, das Aufzeichnen ist dort gar nicht erfasst. Soll der Anwalt erstmal Akteneinsicht beantragen, was die Polizei Ihm wirklich vorwirft.

"Eingezogen" wäre endgültig, da müsste er schon wegen einer Straftat verurteilt sein, zur Beweissicherung wurde es wahrscheinlich beschlagnahmt, dazu müsste er auch ein Protokoll erhalten haben. Dagegen kann ein Anwalt auch vorgehen.

Wenn er nichts tut, wird er das Handy wohl erst in 1-2 Jahren wiedersehen, wenn das zur Auswertung an die KTU gegangen ist...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – keine Rechtsberatung, ich bin kein Fachmann

Welcher § 36? also aus welchem Gesetz?

Wenn es nach 3 Monaten noch nicht wieder ausgehändigt wurde, scheint eine Strafanzeige vorzuliegen und das Handy als Beweismittel zu dienen.

Von den Beamten aber irgendwie überzogen: ein Besoffener, der eine Aufnahme anfertigt. Die löscht man von Ort und fertigt!

Jeder mit etwas Diensterfahrung kann sich denken, dass der "Täter" nicht schuldfähig ist. Alles andere würde den Gewahrsamsgrund auch in Frage stellen!


Kenshin663  13.06.2025, 11:43

Die ganze Geschichte ist "unrund", keine Frage. Aber bei einer Strafanzeige müsste ja mittlerweile was in schriftlicher Form vorliegen.

Schlau hat er sich nicht verhalten.

Er kann sich an einen Anwalt wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Wieso soll er denn direkt in den Arrest gehen nur weil er nicht mit ins KH wollte? Da muss ja schon vorher mal was gewesen sein, denn das macht keinen Sinn.

Er hätte einfach besser reagieren sollen und so kann er sich einen Anwalt nehmen


Still  13.06.2025, 08:13

Er wird in großer Hilflosigkeit gewesen sein und die RTW-Besatzung wollte ihn so nicht zurück lassen. Die Polizei war ebenfalls in einer Garantenstellung: deshalb Krankenhaus oder Gewahrsam. Hauptsache unter professioneller Beobachtung!