Krankenhaus nach 5 Stunden selbst entlassen. Rtw selber zahlen?
Hallo,
Ich wurde letztes Jahr zu Silvester mit einem epileptischen Anfall von einem Rtw ins Krankenhaus gefahren. Dort wurde ich untersucht und der Arzt hat mir geraten 1 Tag dort zu bleiben. Da ich mich aber nach 5 Stunden Krankenhausaufenthalt wieder seit mehreren Stunden gut gefühlt habe, habe ich mich gegen ärztlichen rat entlassen. Nun 1 Jahr später bekomme ich eine Rechnung über 500€ RTW kosten. Ist das rechtens so? Eine notwendigkeit hat ja bestanden oder hätten meine Freunde mich einfach liegen lassen sollen?
8 Antworten
ich habe am Samstag erst meinen Erste Hilfe kurs aufgefrischt wo wir über so eine Situation gesprochen haben. der rettungsarzt der das mit uns gemacht hat sagte das wenn man den Notdienst anruft dieser am Telefon selber entscheidet ob eine Notwendigkeit besteht oder nicht. theoretisch kommen die dann gar nicht erst. das einzige was gezahlt werden muss ist der eigenantal und der ist gering. und bei einem epileptischen Anfall muss man immer den rtw rufen außer in Ausnahmefällen.
Vielleicht weil Du keine KK-Karte bei Dir hattest und die garnicht wissen ob und wo Du versichert bist. Ich würde die Krankenkasse kontaktieren und die Rechnung dann mit einem Begleitschreiben dort einreichen.
Die Selbstentlassung aus dem Krankenhaus würde ich nicht erwähnen und nur auf Nachfrage der Krankenkasse näher drauf eingehen und erklären.
Ich dachte der RTW hätte den vielleicht nicht gesehen.
Ich würde einfach mal bei der KK anrufen und das klären, vielleicht ist das gar kein Problem, die KK zahlt und Du regst Dich unnötig auf.
Wenn du im Kh die Behandlung verweigerst nach einem Rettungstransport, kann es tatsächlich sein, dass die es zahlen musst. Denn wenn du sie ärztl. Behandlung verweigerst, hätte man dich auch nicht zu einem Arzt fahren müssen. Dann hätten deine Freunde sich tatsächlich auch selbst um dich kümmern können.
Krasse Regel, wenn sie denn stimmt. Denn man weiß ja zum Zeitpunkt der Rettung weder, wie der gesundheitliche Zustand sich entwickelt, noch, welche medizinische Behandlung einen erwartet - und zusätzlich gibt es eine erhebliche Varianz der ärztlichen Behandlungen.
Vor allem weiß man das natürlich während eines epileptischen Anfalls nicht.
untersucht wurde ich war ja fünf Stunden insgesamt dort. Der Arzt sagte es sei alles in Ordnung aber zur Sicherheit solle ich eine Nacht da bleiben. Ich wurde gegen 6 Uhr eingeliefert und habe mich gegen 1 Uhr mittags selbst entlassen da es mir wieder gut ging
Er hat aber nunmal, zur Überwachung, falls es zu einem weiteren Anfall käme und ggf weitere Abklärung, zu einem Aufenthalt geraten. Damit hast du dich gegen den ärztlichen Rat entschieden zu gehen.
Rechtlich kann ich leider nichts dazu beitragen, aber in deinem Fall gibt es mehrere Punkte, durch die der Fall meinem "Rechtsgefühl" nach noch zu deinen Gunsten kippen könnte: 1) Der Krankenwagen wurde von anderen gerufen, 2) Der Arzt hat gesagt, es sei alles in Ordnung und hat nur eine Empfehlung ausgesprochen (keine Notwendigkeit)
Ich hoffe, du findest hier eine hilfreiche Antwort!
Wer den RTW ruft ist egal. Es bestand ja ganz offensichtlich Bedarf an medizinischer Versorgung. Der Arzt kann nur Empfehlungen aussprechen, jemand gegen seinen Willen im Kh zu behandeln und festzuhalten ist nur in ganz seltenen, ziemlich eng begrenzten Situationen möglich.
Ja das ist rechtens. Eine Notwendigkeit bestand definitiv, da interessiert es auch nicht ob du dich selbst entlassen hast oder nicht
In meinen Augen war der Transport gerechtfertigt. Du warst nach dem Anfall sicherlich nicht geschäftsfähig und somit konntest du den Transport auch nicht verhindern.
Ob du später wieder gehst oder nicht spielt meines Empfindens keine Rolle. Leg Widerspruch ein!
Kk Karte habe ich vorgelegt