Medizin Alkohol? Betechtig fieber?

3 Antworten

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Unter den Rechtsgelehrten gibt es zwei Ansichten darüber, ob Heilmittel, die aus verbotenen Substanzen hergestellt worden sind, erlaubt sind oder nicht.
Die erste Meinung besagt, dass dies nicht gestattet ist und bezieht sich dabei auf folgende Überlieferung: Der Gesandte Allahs (s.a.w.s.) wurde auf Heilmittel angesprochen, die aus Alkohol hergestellt wurden. Daraufhin sagte er:
"Wahrlich, er (der Alkohol) ist kein Heilmittel, sondern (selbst) eine Krankheit."
Nach der zweiten Meinung bezieht sich diese Hadith nur auf Situation, in denen eine alternative Behandlung mit erlaubten Mitteln möglich ist. In Notlagen aber- also in Situationen, in denen eine Behandlung mit Medikamenten, die aus erlaubten Substanzen hergestellt worden sind, nicht möglich ist, weil solche nicht existieren oder nicht zur Verfügung stehen - ist eine Behandlung mit Heilmitteln, die aus verbotenen Substanzen hergestellt wurden, erlaubt, wenn dies auf Anweisung eines Arztes erfolgt.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 37

Das bricht meines Wissens auch dein Wudu nicht.

Ps: Frohes neues Jahr!

Das darfst du auch gar nicht nehmen. Es gibt Alternativen ohne Alkohol. Und für Fieber braucht man auch nichts mit Alkohol. Der Prophet sagte, dass das Fieber ein Hauch vom Feuer der Hölle ist, und dass man Feuer mit Wasser löscht. Darum soll man bei Fieber auch mit nassen Wickeln arbeiten, die in Wasser getränkt.

Wenn es ohne Alkohol ist, dann muss man nach weiteren Zutaten schauen. Also ob es weitere Zusätze gibt, die haram sind. Wenn man manche Stoffe nicht kennt, muss man googeln, denn es gibt auch Stoffe tierischen Ursprungs.

Und du kannst mir auch nicht erzählen, dass du das nicht gemerkt hast. Man merkt im Mund sofort, wenn irgendwo Alkohol drin ist. Egal ob viel oder wenig. Der hat einen ganz besonderen Geschmack auf der Zunge und eine Art brennen. Das merkt man sofort.

Wenn man Alkohol konsumiert hat, muss man natürlich Taubah machen. aber das Gebet wird auch dann 40 Tage lang nicht angenommen. Die Gebetspflicht entfällt dann natürlich nicht. Aber für diese 40 Tage bekommst du keine Belohnung dafür. Beten musst du natürlich.

Und du sagtest ja, deine Tante bestand drauf, dass du das mit Alkohol nimmst. Also wusstest du es doch vorher.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid