Macht sich ein Pastor strafbar, wenn er Jugendlichen beim Abendmahl Alkohol gibt?
Macht sich ein Pastor strafbar, wenn er einen 14jährigen Jugendlichen beim Abendmahl aus dem Weinkelch trinken lässt?
12 Antworten
Ich habs gefunden:
Laut Jugendschutzgesetz § 9: * Jugendlichen unter 16 Jahren nicht erlaubt: Abgabe / Verzehr anderer alkoholischer Getränke; z. B. Wein, Bier o.ä. (Ausnahme: erlaubt bei 14- u. 15-jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person [Eltern])*
Laut Kirche: *Die Gabe des Heiligen Abendmahls will im Glauben empfangen werden. Der Glaube hört Jesu Wort: „Für Euch gegeben und vergossen zur Vergebung der Sünde." Er vertraut auf die Zusage Jesu und empfängt im Sakrament „Vergebung der Sünde, Leben und Seligkeit". Solcher Glaube verlangt bei Kindern und Erwachsenen nach Entfaltung und Verstehen. Die erwachsenen Christen sind dafür verantwortlich, das Verstehen der Kinder zu wecken, zu fördern und ihr Hineinwachsen in den Gottesdienst und die Abendmahlsfeier zu begleiten. Die besondere pädagogische Verantwortung, die die lutherische Kirche immer bei der Hinführung zum Abendmahl gesehen hat, muß auch in einer veränderten Situation wahrgenommen werden. Die Zusage Gottes, die wir in Gottes Wort, in der Taufe und im Heiligen Abendmahl empfangen, will im Zusammenhang des Lebens angenommen und gelebt werden. Das ist auch Kindern möglich, die das Abendmahl von einem normalen Essen (Sättigungsmahl) unterscheiden können und denen die Zeichen des Sakraments, Brot und Wein, als Geschenk der Gegenwart Jesu Christi verstehbar werden. Es besteht kein theologischer Grund, getaufte Kinder von einer Teilnahme am Heiligen Abendmahl der Gemeinde auszuschließen, auch wenn die allgemeine Zulassung zum Abendmahl nach kirchlicher Sitte im Zusammenhang mit der Konfirmation geschieht. So haben wir zu fragen, wie Kindern die Teilnahme am Abendmahl ermöglicht werden kann.
Der Teilnahme von Kindern am Heiligen Abendmahl muß eine sorgfältige Unterweisung vorausgehen; daher sollen Kinder, die zum Abendmahl eingeladen werden, das Grundschulalter erreicht haben. Diese Unterweisung, in die auch die Eltern einbezogen werden sollten, kann in verschiedener Weise - durch Kindergottesdienst, Kinderstunden, Unterricht, Familienfreizeiten, Elternseminare usw. - geschehen und sollte im Hinblick auf Kinder berücksichtigen, daß Menschen über Empfinden, Tun und Verstehen zum Glauben kommen. Auch in der Gestaltung der Abendmahlsfeier sollte dieser vielschichtige Zugang der Kinder zu den Gaben Christi stärker berücksichtigt werden; wobei das Pfarramt für die stiftungsgemäße Feier im Rahmen der agendarischen Bestimmungen verantwortlich ist. Die Teilnahme sollte in Gemeinschaft mit der das Abendmahl feiernden Gemeinde, mit Eltern oder anderen Bezugspersonen erfolgen. Darum gilt als Voraussetzung für eine Teilnahme von Kindern am Abendmahl, daß die Eltern mit dem Wunsch der Kinder einverstanden sind. *
Also: Nachdem Kinder im Alter von 7 und 8 auch beim Abendmahl zugelassen sind, weißt der Pfarrer darauf hin, ob Traubensaft oder Wein - beim Wein verweigert er übrigens.
Ob nun 8 oder 14 Kind bleibt Kind und die Frage ist Gut.
Danke, sehe ich im Grundsatz aauch so. Mir ist auch klar, dass einige Pastoren Traubensaft verwenden. Es geht mir ja erst mal darum, ob er sich grundsätzlich strafbar macht.
Erstmal ist in dem Kelch meist eh nur Traubensaft.
Und dann soll mal an dem Kelch nippen und ihn nicht leersaufen.
Außerdem wird niemand gezwungen dran zu nippen. Also im Zweifel kann man den Kelch auch weitergeben bzw. nur so tun als wenn man nippt.
Laut Jugendschutzgesetz § 9ist folgendes geregelt: Abgabe / Verzehr alkoholischer Getränke wie z. B. Wein, Bier bis 16 Jahre nicht erlaubt. Ausnahme: Erlaubt bei 14- u. 15-jährigen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person,z.B. Eltern. Im Falle des Abendmahls ist dies der Pastor.
Warum da das JuSchG nicht greift, kann ich dir nicht sagen, wahrscheinlich fällt es unter "Brauchtum". Soweit ich weiß, ist es in Ordnung und erlaubt. Und es geht ja auch nicht um einen kompletten Kelch.