Kiffen bei der Bundeswehr?

8 Antworten

Wenn man im Auslandseinsatz ist unterliegt man trotzdem den Dienstvorschriften und würde vermutlich fristlos gefeuert.

Das absolute Verbot illegaler Drogen wird bei der Bundeswehr auch mit der Pflicht zur Gesunderhaltung und zur Erhaltung der persönlichen Einsatzfähigkeit, sowie der Gehorsamspflicht begründet. Das wird normalerweise auch zigfach belehrt.
Als Soldat wird von Dir halt ein wenig mehr verlangt, als vom Normalbürger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Man muss unterscheiden, was man als Privatmann macht und als Angehöriger der Bundeswehr.

Fährst du als Privatmann ins Ausland in Urlaub, dann gelten da für dich die Gesetze des jeweiligen Landes.

Bist du als Angehöriger der Bundeswehr im Ausland, dann haben für dich selbstverständlich auch weiterhin alle Dienstvorschriften Bestand, weil die an deinen Soldatenstatus und nicht an den jeweiligen Aufenthaltsort gebunden sind.

Alles, was unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, ist dir bei Strafandrohung verboten und hätte wehrrechtliche Konsequenzen, wie du auch unter dem Link nachlesen kannst.

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/konsum-von-drogen-durch-soldaten-der-bundeswehr-welche-strafen-drohen/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen
Nilklas2911 
Fragesteller
 03.04.2023, 11:44

Okay das taugt mir als Begründung schon viel mehr. An sich finde ich leider keine Dienstvorschrift die explizit den Drogenkonsum verbietet. Der Paragraph der dort aufgelistet ist ist immer das Betäubungsmittelgesetz. Da dieses aber nur in Deutschland gilt kann ich dagegen doch gar nicht verstoßen. Wenn ich also nichts in Deutschland einführe, und alle Stoffe abgebaut sind, Verstoße ich doch nicht gegen das Btmg. Oder verstehe ich das falsch?

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Hä? Willste ein Gesetz aushebeln oder meisnte wenn man im Auslandseinsatz ist, gilt das nicht? Was fürn Quatsch...

Drogen die in Deutschland illegal sind, sind auch im Auslandseinsatz illegal im Dienst. Selbst in der Freizeit. Weil wenn man berauscht zum Dienst erscheint oder dadurch nicht dienstfähig ist, kann das wie am Heimat Standort auch zur fristlosen Entlassung aus der Bundeswehr führen, plus zivilem Strafverfahren.

Natürlich ist es verboten, besonders wenn du im Dienst/auf Bereitschaft bist, da darfst du auch nicht besoffen sein.

Als Soldat vertrittst du auch im Ausland die deutschen Werte und Gesetze und bist vor allem an Dienstvorschriften gebunden.