Ist es verboten auf der Arbeitstelle Alkohol zu verkaufen als ein moslem?

7 Antworten

Ja, das ist haram:

Dem Muslim ist nicht nur der Genuss alkoholischer Getränke verboten, sondern auch die Produktion von Alkohol und dessen Verkauf an Nichtmuslime. Deshalb darf ein Muslim weder in seinem Geschäft Alkohol verkaufen, noch darf er in einem Geschäft arbeiten, in dem Alkohol verkauft wird.
Der Prophet (s.a.w.s.) sagte dazu Folgendes:
"Verflucht wurde der Alkohol auf zehnfache Weise: Er selbst und der, der ihn produziert oder produzieren lässt, ihn verkauft oder kauft, ihn transportiert oder zu sich transportieren lässt, von seinem Erlös lebt, ihn trinkt oder ausschenkt."
In einer von Umer (r.a.) überlieferten Hadith sagte der Prophet (s.a.w.s.):
"Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der setze sich an keinen Tisch, an dem der Alkohol kreist."

Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 32

Wenn du jetzt meinst ob du bei Rewe oder nem Kiosk Alkohol an Kunden verkaufst, dann ist das nicht verboten du trinkst ja selbst nicht daraus es ist Teil deiner Arbeit

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

An jugendliche nicht.

Wenn die Kiddies ihr Alter nachweisen können und das Mindestalter erreicht ist, darfst du de Alkohol an sie verkaufen.

Welcher Religion du dabei angehörst, spielt keine Rolle.

Es ist einem Moslem nicht verboten Alkohol zu verkaufen, je nach Arbeitsstätte - etwa Supermarkt und Co.

Es ist aber verboten, in allen Betrieben, Alkohol zu verkaufen. Es ist weiterhin verboten, Alkohol an Minderjährige zu verkaufen. - und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Muslim oder eben keinen Muslim handelt. Gesetze sind für alle da, verbieten allen etwas oder keinem.

wird der Alkohol auch auf der Arbeit getrunken?Dies wäre dann ein allgemein arbeitsrechtliches Problem. Aber es gibt ja kein Gesetz dagegen, dass Du Alkohol an Moslems verkaufst,