Dürfte meine Therapeutin das?
Hey,
Ich gehe seit einiger Zeit zu einer Therapeutin und habe mich folgendes gefragt:
Also vorab, ich weis das Therapeuten eine Schweigepflicht haben, ausgenommen sind Dinge die mich selbst verletzen oder andere.
Mal angenommen ich erzähle ihr das ich rauche, manchmal Alkohol trinke oder Gras nehme, dürfte sie das gegenüber meinen Eltern erwähnen?
Ps: Ich bin 16.
LG
6 Antworten
Mit 16 bist Du in einer eigenständigen Behandlung. Deine - ich vermute Psycho- - therapeutin steht unter Schweigepflicht und diese gilt auch für die von Dir erwähnten Dinge. Es mag sein, dass sie mit Dir besprechen würde, Deine Eltern zu informieren, aber sie darf das nicht ohne Deine Zustimmung einfach machen.
Ob sie es darf bin ich mir nicht sicher wie weit die Schweigepflicht reicht. Aber sie wird es sicher nicht machen ohne das vorher mit dir zu besprechen, denn sonst würde sie das Vertrauen brechen welches für eine Therapie und den Erfolg vorhanden sein muss. Es bringt der Therapeuten nichts.
Also deine ärtzin hat schweigenpflicht.
Aber bei sowas könnte es möglich sein das sies deinen eltern sagt, da du noch nicht volljährig bist.
nein aber ich hab selber damit erfahrung gemacht und zu dem zeitpunkt war ich minderjährig.. ausserdem darf deine therapeutin wirklich nichts erzählen solange dein leben nicht akkut in gefahr ist .. sie dürfte höchstens deine eltern zu einem gespräch einladen und ihnen mitteilen das sie ernsthaft um deine gesundheit besorgt ist.. das liegt aber auch in der vereinbarung die deine eltern mit ihr getroffen haben... wenn ihr zb vorab einen vertrag unterschrieben habt wo deine therapeutin bei bedenken deine eltern verständigen kann ist die schweigepflicht damit ausser kraft gesetzt
zusätzlich kannst du noch sagen das du nicht möchtest das deine eltern davon erfahren..
oh hab vergessen zu erwähnen das das erst im altern von 14 gilt.. darunter bin ich mir ehrlich gesagt nicht sicher weil ja eigentlich heisst das man mit unter 14 nicht altgenug ist für sich selber zu entscheiden
nein.. da gilt immer noch schweigepflicht
da du dich nicht selbstverletzt
Die Schweigepflicht geht so lange bis schwerwiegende Straftaten passieren und dazu gehört weder Alkohol noch ab und an Gras rauchen.
ich habe sogar mal bei der polizei in form einer zeugenaussage gestanden das ich cannabis rauche und keine anzeige bekommen