Darf die Polizei beifahrer kontrollieren?
Hey leute
Gestern war ich mit Freunden im Auto unterwegs und da wir wie dumme gefahren sind ,wurden wir angehalten von der Polizei.Es ist nichts weiter passiert ausser das sie ein alkohol test gemacht haben,der negativ ausgefallen ist .Aber da hab ich mir so die frage gestellt, ob bei einer verkehrkontrolle die Beifahrer kontrolliert werden dürfen? Ja oder nein? Oder nur ausnahmefälle.
9 Antworten
Bei einer Personen-/Verkehrskontrolle dürfen die natürlich auch den Beifahrer kontrollieren.
Es könnte ja sein, dass sich jemand im Fahrzeug befindet, der bsp gesucht wird.
Und wie es der Zufall so will, werden Gesuchte oftmals aufgrund auffälligen Verhaltens im Straßenverkehr oder durch Verkehrsverstöße dingfest gemacht.
Ja sie dürfen schon kontrollieren.
Die Polizei darf Personen nur bei Gefahr in Verzug durchsuchen, oder wenn die Person sich in einer Waffenverbotszone oder einem Drogenumschlagplatz befindet, an dem die Polizei Sonderrechte genießt.
Es braucht keine Gefahr im Verzug. Es reicht, dass die Identität geklärt werden darf.
Du hast recht. Habe kontrollieren mit durchsuchen vertauscht. Kontrollieren darf die Polizei immer und jeden (außer Diplomaten)
Zur Feststellung der Personalien können die einen immer und überall kontrollieren. Weitergehende Kontrollen und Maßnahmen sind dann abhängig vom Verhalten der Person, begründeten Verdachtsmomenten oder etwaigen negativen Registereinträgen. Und das einer immer mit der Taschenlampe ins Auto leuchtet, dient einfach der Eigensicherung. Um zu sehen welche und wieviel Personen sich im Fahrzeug befinden, und wie sie reagieren und sich verhalten. Denn die haben absolut kein Bock drauf, plötzlich ein Messer im Bauch, oder eine Kugel im Kopf zu haben.
War es vllt dunkel? Deswegen hatten die ne Taschenlampe...
Ne, Beifahrer dürfen immer ohne gültige Papiere, betrunken mit Waffen in der Tasche und noch nicht vollstrecktem Haftbefehl unterwegs sein. Alles gut. Die haben euch ja weiterfahren lassen.
Es wurde niemand durchsucht