Cannabis Anbau ohne Führerschein, MPU?
Hallo,
ich wurde vor ca 1 Jahr mit 3 Pflanzen zuhause erwischt. Da es für den Eigenbedarf gedacht war, wurden entsprechend keinerlei Untesilien wie Waage oder Tütchen für Handelteiben gefunden. Im Oktober war dann die Verhandlung, es waren laut Unilabor 7,54g Rein-THC. Der Richter meinte aber, dass ich sehr klar wirke und meine Ziele verfolge, und verhängte eine Strafe von 10 Monaten auf 3 Jahre Bewährung, somit unter der eigentlichen Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahre für nicht geringe Mengen.
Da ich noch keinen Führerschein besitze und diesen nun machen möchte stellt sich für mich die Frage, inwieweit eine Drogenscreening angeordnet werden könnte. Ich las auf dversen Seiten verschiedene Rechtsprechungen, weswegen ich nun eher verwirrter als schlauer bin. Ich wohne in Bayern. Zum einen las ich, dass allein der Besitz, unabhängig von der Menge (sofern "geringe Menge"), es nicht rechtfertigt, eine MPU anzuordnen. Gleichzeitig gab ich ja an es für den Eigenbedarf angebaut zu haben, was einen "gelegentlichen Konsum" nahelegt, was wiederum eine MPU zur Folge hätte. Kann mir mal bitte jemand auf die Sprünge helfen?
Danke
3 Antworten
Einen Drogentest wirst du auf alle Fälle machen müssen. Und du wirst auch laufend zur Untersuchung gehen müssen. Zumindest mal vorläufig.
Also brauche ich mich noch nicht für den Schein anmelden oder läuft das parallel? Bzw könnte ich die Fahrschule parallel besuchen oder ist das eher sinnlos?
Deine Fahrschule stellt einen Antrag ans Amt, und bekommt dann Rückmeldung ob du zur Prüfung zugelassen wirst. Das könntest du als erstes mal machen.
solange ein drogentest für den führerscheinerwerb nicht vorgeschrieben ist, spielen vorstrafen bez. BTMG keine rolle. die werden auch nicht ans KBA gemeldet.
erst wenn du später bekifft im auto erwischt wirst, wirds ernst inkl., mpu etc. aber wenn du schon für den eigenbedarf zuhause anbaust, dann könnte man daraus schließen, dass es dich irgendwann mal erwischt.
und im sinne der übrigen verkehrsteilnehmer kann man dir nur raten: entweder führerschein und autofahren oder kiffen. wenn du das kiffen nicht lassen kannst (sind die ersten sucht-symbtome) spar dir das geld für den führerschein.
Sehe ich auch so. Alleine dieser Satz:
"dann könnte man daraus schließen, dass es dich irgendwann mal erwischt."
ist völliger Blödsinn.
Jede winzigkleine Kleinigkeit im Zusammenhang mit Drogen wird von der Polizei der Verkehrsbehörde gemeldet und dort "wartet" die Angelegenheit auf den Führerscheinbewerber.
Schon klar, es ging mir eher um die Differenzierung. Mein Delikt und THC Reinmenge ist eigentlich "nicht geringe Menge", Punktlandung sozusagen (7,5g ist die Grenze), ich wurde aber milder als vorgeschrieben verurteilt, weil ich sehr zurechnungsfähig auf den Richter wirkte (und hoffentlich auch bin). Der Kosum wurde explizit nicht nachgewiesen, da kein Bluttest gemacht wurde. Was gegen eine MPU spricht, die eigenangabe zum Eigenbedarf dagegen schon - ich weiss nur nicht, inwieweit das OA meine Aussagen hinzuzieht, oder ob nur das Urteil "unerlaubtes Herstellen" eine Rolle spielt. However, ich werde es über die Fahrschule machen.
Wäre schön wenn du später mal berichtest wie das ausgegangen ist.
hervorragende selbst-einschätzung!
wo steht geschrieben, dass ein wegen BTMG vorbestrafter keinen führerschein machen darf oder dass ihm (ohne tatsächlich bekifft erwischt zu werden) ein führerschein abzunehmen ist???????
solange man clean und nüchtern ist, ist man auch verkehrstauglich, basta
ja, wenn man sich ein klein wenig im strafrecht und der stvo auskennt
Ich verstehe diesen Satz aber nihct wirklich
"solange ein drogentest für den führerscheinerwerb nicht vorgeschrieben ist, spielen vorstrafen bez. BTMG keine rolle."
Wieso sollte das keine Rolle spielen im Sinne der Verkehrtauglichkeit bzw Sicherheit im Straßenverkehr? Könntest du das evtl begründen bitte? Danke
Wiedereinmal totaler Unsinn der hier auf GF verbreitet wird.