MPU Abstinenznachweise während der Führerscheinsperre erbringen?
Hallo zusammen,
Vor 2 Jahren musste ich eine MPU machen, wegen Erwerb von Cannabis und fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol. Hier müsste ich ein Drogenscreening machen. Die MPU hatte ich auch bestanden und meinen Führerschein auch gemacht. Leider wurde ich jetzt betrunken schlafend in einem Auto mit 2 Promille auf einem Feldweg erwischt. Leider wurde mir vor Gericht nicht geglaubt, dass ich das Fahrzeug nicht bewegt hatte und ich bekam nun eine Sperre von 14 Monaten, nun zu meiner Frage, sicherlich muss ich nun ein Jahr Abstinenz nachweisen und erneut eine MPU machen, kann ich diese schon während der 14 Monate Sperrzeit machen? Und was für ein Screening muss das sein, nur ein Alkoholscreening oder wieder ein Drogenscreening? Möchte nämlich so schnell wie möglich wieder meinen Führerschein haben und wäre gut wenn ich alles nötige in den 14 Monaten erledigen kann.
2 Antworten
Ganz ehrlich... ich wäre froh, Dich nicht mehr auf unseren Straßen erleben zu müssen.
Ja klar, da steht ein Auto aufm Feldweg, der Fahrer schläft mit 2 Promille seinen Rausch aus - aber das Auto hat er natürlich nicht bewegt. Keinen Meter. Ist wahrscheinlich auf den Feldweg geflogen oder wie?
Fakt ist: Wenn keine Drogen nachgewiesen wurden, wird bei der MPU auch keine Fragestellung zum Drogenkonsum kommen.
Als Wiederholungstäter muss dir aber klar sein, dass eine positive zweite MPU nur mit kompletter Abstinenz über mindestens 12 Monate möglich ist.
Außerdem wird der Psychologe im Gespräch sehr genau darauf eingehen, warum zB deine Vermeidungsstrategien aus der ersten MPU komplett versagt haben.
Du kannst dich natürlich bereits jetzt zu einem Screening-Programm anmelden und dann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Neuerteilung stellen.
Ohne eine gründliche Vorbereitung hast du aber wenig Chancen auf eine positive MPU.
Übrigens: Auch wenn bei der MPU nicht auf Drogen getestet wird, wäre weiter zu konsumieren extrem dumm - nach 2 Alkoholdelikten kannst du sicher sein, bei jeder zukünftigen Polizeikontrolle sehr gründlich überprüft zu werden.
Du kannst dich natürlich bereits jetzt zu einem Screening-Programm anmelden und dann 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist den Antrag auf Neuerteilung stellen.
Hallo Clemensw ,
6 Monate vorher darf man die Erteilung beantragen .
§ 20 Abs.4 FEV