bussgeldbescheid wegen trunkenheit in der öffentlichkeit?
hallo, ich ärgere mich unendlich, Mein Sohn24,feierte an Silvester mit seinen Kumpels an einer Hütte im Wald und hatte wohl einen zuviel getrunken,da es ihm dann nicht mehr so gut ging,machte er sich zu Fuß auf den Heimweg.dabei musste er durch ein Dorf laufen,in dem er sich wohl auf der Zugangstreppe eines geschäftes etwas ausruhte, Anwohner riefen darauf hin die Polizei,die Ihn auch mitnahm.er musste die Nacht in einer Ausnüchterungszelle verbringen! wochen später kam dann ein Anhörungsbogen, in dem er den Sachverhalt schilderteund musste 180,-€ Verwarnung bezahlen.Jrtzt kam Gestern ein Bußgeldbescheidüber 500,-€.Aufgeführt sind reinigungen der Zelle der Dienstbekleidung der Beamten und so weiter. >kann das rechtens sein?
12 Antworten
Das ist dann kein Bussgeld, sonder eine Kostenrechnung.
Natürlich, er wird die Zelle und die Beamten vollgekotzt 🤮 haben.
kann das rechtens sein?
Ja, das kann und wird rechtens sein. Dein Sohn wird wohl alles vollgereihert haben.
- in einem Bußgeldbescheid werden grundsätzlich keine Reinigungskosten usw. aufgeführt.
Also:
Wer sich so zuballert, dass er durch die Polizei ausgenüchtert werden muss ( also nicht in der Lage war den weiteren Heim(weg) gefahrlos für sich und andere fortzusetzen) sollte sich hinterher nicht über die Folgen beschweren.
Weiter:
Wenn das Ausruhen ins Schlafen übergeht stellt sich die Frage wie lange es im Dezember dauert bis das Erfrieren kommt??????
Dich wollte ich hören, wenn die Beamten ihn dort hätten sitzen lassen und er am morgen erfroren wäre!!!
Letztlich:
Eine Übernachtung im Cafe "Viereck" incl. Reinigung war schon immer teurer als manches Hotel.
Und wer den Beamten auf die Uniform und in den Streifenwagen kotzt zahlt die Reinigung extra - finde ich jetzt nicht überraschend und auch völlig in Ordnung.
Und am Ende stelle ich eben wieder die Frage, die ich hier bereits so oft gestellt habe -
Ist dir der Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung bekannt?
Wenn du dich schon "unendlich ärgerst" dann wäre der richtige Adressat wohl dein Sohn und nicht die Polizei / Behörde.
So läuft das in Stuttgart:
Am 1. November 2001 wurde die Zentrale Ausnüchterungseinheit (ZAE) im Polizeipräsidium Stuttgart in Kooperation mit der Ärzteschaft Stuttgart eröffnet. Diese besteht aus 15 videoüberwachten Plätzen mit fünf Einzelzellen für renitente oder gewalttätige Personen, einer Doppelzelle für Frauen und zwei Vierer-Großraumzellen für Männer. Die Betriebszeiten sind Nachts zwischen 20.00 und 6.00 Uhr, bei der nach richterlichen Beschluss die betrunkenen und hilflosen Personen unter ärztlicher und pflegerischer Betreuung unter Gewahrsam genommenen und überwacht werden.
Die Polizei ist hierbei für den allgemeinen Dienstbetrieb, die Aufnahme und Entlassung sowie die mit dem Gewahrsam verbundenen rechtlichen Eingriffsmaßnahmen zuständig. Die ärztliche und pflegerische Betreuung überwacht die während der Ausnüchterung eventuell auftretenden Komplikationen, kritische Veränderungen im Gesundheitszustand oder Verletzungen und kann im Notfall sofort mit der medizinischen Versorgung eingegriffen werden.
Die durch die Einbringung entstehenden Kosten in Höhe von 185 € werden den Eingewiesenen im Nachgang in Rechnung gestellt. Das in Deutschland einmalige Konzept aus polizeilicher und ärztlicher Betreuung wurde im Jahr 2010 von der Stadtpolizei Zürich übernommen.
Ja, da hier aufgrund seines Verhaltens Kosten entstanden sind, die er zu tragen hat.