Bewährung oder Haftstrafe?
Wie würdet ihr folgende Situation einschätzen:
Mein kleiner Bruder (wird im August 21) hat folgende Straftaten begangen:
- Fahren ohne Führerschein bzw. mit einem gefälschten Führerschein in mehreren Fällen
- Fahren ohne Versicherung
- Mittäter bei einem bewaffneten Überfall auf einen Kiosk (Beute: 1500,-) inklusive Körperverletzung
- Schwarzfahren mit der Bahn in mehreren Fällen
- Handel mit kleinerer Menge Cannabis
- Tankbetrug in mehreren Fällen
Was denkt ihr könnte ihn für eine Strafe erwarten? Er ist bislang schon zu Geldstrafen verurteilt worden (die er nicht gezahlt hat).
8 Antworten
Schwerer Raub/räuberische Erpressung sind schon mal drei Jahre Minimum. Wenn jemand dabei jemand verletzt wurde ("inklusive Körperverletzung"), nicht unter fünf Jahren. Paragr. 250 StGB. Bewährung wäre dann ausgeschlossen.
Fraglich ist, ob ihn "rettet", dass er als Heranwachsender gilt (bis 21).
Also wenn ich mir die Liste durchlese, dann hat er ja schon so einiges an Straftaten begangen.
Der bewaffnete Raubüberfall mit Körperverletzung würde alleine schon für eine Haftstrafe ausreichen.
Da er mit mehreren Geldstrafen auch schon genügend Warnschüsse des Rechtsstaats erhalten hat, würde ich in diesem Fall davon ausgehen, dass er zu einer Haftstrafe verurteilt wird und auch keine Chance zur Bewährung mehr erhält.
Raubüberfall ,Mittäter,über 21 Jahre alt ,Erwachsenenstrafrecht ,da wäre eine Bewährungsstrafe alleine
ohne Tatmehrheiten oder anderen Delikten nur schwer vorstellbar.
Da Geldstrafen nicht bezahlt wurden....dürfte eine Haftstrafe die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann ,falls alle Taten auch gleichzeitig behandelt werden,und die Schuldfestgestellt wird ,nicht zu vermeiden sein.
Mittäter bei einem bewaffneten Überfall...
Kommt auf die Art und Umfang der Mittäterschaft an. Als grenzdebiler junger Mensch, der "nur" Schmiere gestanden hat, kann er auf Bewährung hoffen.
Als Heranwachsender könnte er noch zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Das ist auch fast zu erwarten, da ihm bestimmt noch nicht die nötige Reife fürs allgemeine Strafrecht bescheinigt werden wird.
Für die nächsten 2 Jahre sollte er trotzdem erst mal keine Termine mehr vereinbaren.