Bewährung oder Haftstrafe?

8 Antworten

Schwerer Raub/räuberische Erpressung sind schon mal drei Jahre Minimum. Wenn jemand dabei jemand verletzt wurde ("inklusive Körperverletzung"), nicht unter fünf Jahren. Paragr. 250 StGB. Bewährung wäre dann ausgeschlossen.

Fraglich ist, ob ihn "rettet", dass er als Heranwachsender gilt (bis 21).

Also wenn ich mir die Liste durchlese, dann hat er ja schon so einiges an Straftaten begangen.

Der bewaffnete Raubüberfall mit Körperverletzung würde alleine schon für eine Haftstrafe ausreichen.

Da er mit mehreren Geldstrafen auch schon genügend Warnschüsse des Rechtsstaats erhalten hat, würde ich in diesem Fall davon ausgehen, dass er zu einer Haftstrafe verurteilt wird und auch keine Chance zur Bewährung mehr erhält.

Raubüberfall ,Mittäter,über 21 Jahre alt ,Erwachsenenstrafrecht ,da wäre eine Bewährungsstrafe alleine

ohne Tatmehrheiten oder anderen Delikten nur schwer vorstellbar.

Da Geldstrafen nicht bezahlt wurden....dürfte eine Haftstrafe die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann ,falls alle Taten auch gleichzeitig behandelt werden,und die Schuldfestgestellt wird ,nicht zu vermeiden sein.


Mittäter bei einem bewaffneten Überfall...

Kommt auf die Art und Umfang der Mittäterschaft an. Als grenzdebiler junger Mensch, der "nur" Schmiere gestanden hat, kann er auf Bewährung hoffen.

Als Heranwachsender könnte er noch zu einer Jugendstrafe verurteilt werden. Das ist auch fast zu erwarten, da ihm bestimmt noch nicht die nötige Reife fürs allgemeine Strafrecht bescheinigt werden wird.

Für die nächsten 2 Jahre sollte er trotzdem erst mal keine Termine mehr vereinbaren.