Staplerschein Gefälscht. Gleiche Straftat wie Fahren ohne Fahrerlaubnis?

2 Antworten

Der Staplerschein ist im Grunde genommen nur ein Schulungsnachweis, welcher formlos ist und durch eine sachkundige Person ausgestellt wurde. Der Staplerschein ist keine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis erhält man in Form eines Fahrauftrags vom jeweiligen Arbeitgeber.

Du hast es richtig erkannt: Nur Urkundenfälschung , aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Aber ich fürchte, die fristlose Kündigung würde mit der Straftat auch einher gehen.