Staplerschein Gefälscht. Gleiche Straftat wie Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Ich habe keinen Staplerschein gefälscht. Und habe es auch nicht vor. Aber ist es Juristisch die gleiche Straftat wie Führerschein fälschen Gut die Urkundenfälschung bleibt aber der Staplerschein gilt ja nicht als Fahrerlaubnis. Daher die Frage.
2 Antworten
Der Staplerschein ist im Grunde genommen nur ein Schulungsnachweis, welcher formlos ist und durch eine sachkundige Person ausgestellt wurde. Der Staplerschein ist keine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis erhält man in Form eines Fahrauftrags vom jeweiligen Arbeitgeber.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Fahrerlaubnis, Verkehrsregeln, Führerschein & Fahrschule
Du hast es richtig erkannt: Nur Urkundenfälschung , aber kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Aber ich fürchte, die fristlose Kündigung würde mit der Straftat auch einher gehen.