Bekomme ich eine Anzeige wegen Rauchen?
Moin, bin in Österreich (Tirol) am 23.03 beim Rauchen erwischt worden. Ich bin aktuell 15 Jahre alt und möchte gerne wissen ob ich deshalb eine Anzeige bekomme. Ein Zivilpolizist der dabei war meinte zu meinem Kollegen: "Ihr könnt wohl rauchen aber lasst euch nächstes mal nicht erwischen"
Nebenbei nahm er von allen die Personalien auf und machte von meinem Ausweis ein Foto. Sie waren beide sehr nett und wir deshalb auch. Er konfiszierte die Zigaretten und fragte allerdings nicht woher wir die haben oder etc. Danach nahm er die und ging weiter zur Wache.
Sie waren beide außerhalb des Dienstes. Da ich keine Vorstrafen habe und von ein paar Freunden gehört habe das sie uns bestimmt nur Angst machen wollten möchte ich gerne eure Meinung wissen. Meine Eltern wissen noch nichts davon da ich gerne abwarten möchte, da meine Mutter bei solchen Themen sehr Temperamentvoll reagiert. Seit dem Vorfall habe ich aufgehört.
Außerdem möchte ich gerne wissen welchen Brief ich bekommen würde, also Geldstrafe etc.
6 Antworten
Servus,
Kann dich bis zu 215€ kostet, in dem Fall würde dann ein Brief von der BH kommen, also auch da würde es deine Mutter nicht zwangsläufig mitbekommen.
Wenn es das erste mal war das du erwischt wurdest schätze ich es werden, auch wegen deinem Alter, eher 50€ oder 100€ Strafe werden.
Natürlich nur wenn der Kollege tatsächlich eine Verwaltungsübertretung schreibt und das denke ich wird er gar nicht erst machen.
Seit dem Vorfall habe ich aufgehört.
Sehr gut :)
Lg
Ja, das denke ich. Nicht nur ein kleiner Teil sondern ich bin mir recht sicher.
Aber ich kann natürlich auch falsch liegen.
Einfach abwarten und wenn in 4 Wochen immer noch kein Brief bei dir gelandet ist dann kannst du das ganze eh vergessen.
Der Brief sollte wenn dann übrigens eh an dich adressiert sein und den wird deine Mutter ja dann wohl kaum aufmachen.
Knapp ein Jahr später melde ich mich nochmal :D. Hatte damals wirklich eine Anzeige bekommen und musste zur Jugendberatung gehen. Der Brief kam erst nach knapp 2 Monaten an.
Du bist von den Polizisten belehrt worden, das ist eine normale Erstreaktion. Wenn die jetzt auf der Polizeistation feststellen, dass du jetzt schon zum x-ten Mal hast erwischen lassen, dann können sie Dich zu einem Belehrungs- und Informationsgespräch einladen, evtl. auch gemeinsam mit deinen Eltern. Wenn ihr da nicht hingeht, dann kann es eine Geldstrafe. Angezeigt wird da niemand, und eine Vorstrafe gibt's dafür auch nicht.
Beim einmaligen "Erwischen" droht dir nix. Mach dir da keine Sorgen. Und offenbar hat es ja auch gleich gewirkt - dass du aufgehört hast, ist eine gute Sache, spart Geld und schont deine Gesundheit.
Dankeschön! Ich hoffe das es nur eine Belehrung war und nichts auf mich zukommen wird.
Kann natürlich sein, dass sie Dir das auch noch mal schriftlich geben. Im Gesetz steht was von "nachweislich", aber ich glaube nicht, dass sie da jetzt so viel Wind machen.
So musste mich einlesen, Tirol ist es eine Verwaltungsübertretung und wird mit bis zu 215 Euro bestraft, ob tatsächlich was kommt ist aber fraglich, nicht aber unmöglich.
Dankeschön erstmal für deine Antwort. Da ich noch nie bei der Polizei aufgefallen bin durch irgend eine Ordnungswidrigkeit etc. Besteht die Hoffnung das nix kommen wird?
Bei solchen Sachen hängt es oft von der Laune der Polizisten ab ob sie es tatsächlich verfolgen.
Bekomme ich eine Anzeige wegen Rauchen?
Ist Bundeslandabhängig.
Laut dem Jugendschutzgesetz in Österreich eben schon - Tirol : https://www.oesterreich.gv.at/themen/jugendliche/jugendrechte/3/Seite.1740250.html
Natürlich nicht. Es gibt kein Gesetz, das sagt, in welchem Alter man rauchen darf.
Man darf Minderjährige nur nicht rauchen lassen.
Hm. In Deutschland - ja, da hast du recht. In Österreich: Je nach Bundesland ist dort auch der Erwerb, Besitz und Konsum durch Jugendliche verboten. Anderes Land, andere Rechtslage.
Es gibt kein Gesetz, das sagt, in welchem Alter man rauchen darf.
Doch gibt es in Österreich, nennt sich Jugendschutzgesetz und wurde vor kurzem reformiert, rauchen ist in Österreich erst ab 18 erlaubt, der Besitz von Tabakwaren unter 18 ist verboten genauso der Verkauf an Jugendliche unter 18.
Dann zitiere mir doch mal den Paragraphen aus diesem Gesetz, der das besagt.
§ 18a Tabak (1) An Kinder und Jugendliche darf Tabak (Kautabak, Schnupftabak, Rauchtabak und Lutschtabak) nicht weitergegeben werden. (2) Kinder und Jugendliche dürfen Tabak im Sinn des Abs. 1 nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.
Das ist aus dem Jugendschutzgesetz des Bundeslands Tirol, um das es hier geht.
Gesetz 18a Abschnitt (2) Kinder und Jugendliche dürfen Tabak im Sinn des Abs. 1 nicht erwerben oder in der Öffentlichkeit konsumieren.
Des Tiroler Jugendschutzgesetzes.
Sowie Gesetz 21 (2) g)
entgegen dem § 18a Abs. 2 Tabak erwirbt, in der Öffentlichkeit konsumiert oder diesen entgegen dem § 18a Abs. 1 Kindern oder anderen Jugendlichen weitergibt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 215,– Euro zu bestrafen. Eine Ersatzfreiheitsstrafe darf nicht verhängt werden.
Also denkst du das ein kleiner Teil von Hoffnung besteht, dass der Kollege keine Verwaltungsübertretung schreiben wird. Schließlich bin ich ja auch noch nie irgendwo aufgefallen