Einspruch Handy am Steuer?
Hallo Zusammen,
heute morgen bei der Fahrt zur Arbeit wurde ich von einem einzelnen Zivilpolizisten angehalten.
Ich telefonierte über Bluetoothfreisprechanlage. Da mein Gegenüber am Telefon manchmal nicht verstand was ich sage, nahm ich das Handy und hielt den Lautsprecher vor meinem Mund, sodass ich reinsprechen konnte. Danach legte ich das Hand wieder hin. Ich schaute dabei nicht auf mein Handy.
Der Zivilpolizist vor mir zog mich raus und sagte:" ja Sie haben ihr Handy benutzt obwohl sie eine Freisprechanlage haben. Wenn ich mein Formular nicht dabei habe haben Sie vielleicht noch Glück". Leider hatte er diesen dabei. 100€ und ein Punkt...
Der Tatbestand war in etwa "Benutzen des Mobiltelefons mit der rechten Hand". Er sagte erst linke Hand worauf ich es aber richtig stellte. Er sollte aber noch in der Bemerkung rein schreiben dass ich nur kurz reinsprach und aber meine Bluetoothfreisprechanlage benutzte. Da stand dann in etwa " Mit der rechten Hand augenscheinliches Reinsprechen in den Lautsprecher". Der hat sich die Aussage noch schön zurechtgebogen.
Das ganze habe ich auch unterschrieben, was wohlmöglich dumm von war. Ja ich weiß überhaupt das Handy so zunehmen usw. ist schon dumm. Aber Nun zu meiner Frage:
Könnte es sein dass das ganze bei Einspruch noch fallen gelassen werden könnte? Wenn ich nicht unterschrieben hätte wohlmöglich schon. Der Zivilpolizist war auch ganz alleine und hatte keinerlei Zeugen.
Und mal ganz ehrlich ich habe nicht mal auf das Display geschaut. Demnach dürfte man weder rauchen, essen, trinken noch auf den Boardcomputer bedienen. Und man darf das laut Aussage des Polizisten.
Der hätte ruhig ein Auge zudrücken können.
Entschuldigung für meine Dummheit :D und danke für eure hilfreichen Antworten
LG
9 Antworten
Kann zwar nix zu deiner "Entlastung" vorbringen, nur einen Tip hab ich:
Versuch ein externes Mikrofon zu bekommen, entweder fürs Handy oder fürs Radio, dann passiert das nicht mehr oder lass die telefoniererei beim Fahren einfach sein.
Kann mich noch gut an Zeiten erinnern als es sowas nicht gab, seltsamerweise lebe ich immer noch.
Das Wort Unterschrift sagt alles. Der Polizist benötigt deshalb keinen Kollegen als Zeugen.
Es ist auch ziemlich egal, was Du mit Deinem Telefon machst. Während der Fahrt darfst Du es nicht in die Hand nehmen.
Der Zivilpolizist war auch ganz alleine und hatte keinerlei Zeugen.
Aber er ist Zeuge.
StVO § 23 Abs. 1a: (1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.entweder
a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
nahm ich das Handy und hielt den Lautsprecher vor meinem Mund,
und genau DAS ist verboten. Das Bussgeld ist gerechtfertigt. da nutzt dir kein Einspruch
Boardcomputer bedienen
ist auch fest eingebaut
Auch im Kalender nachsehen, lauter oder leiser stellen oder eben alles was "nicht telefonieren" ist, ist ein Verstoss!
Was ist so schwierig dran zu verstehen dass "Handy in der Hand" nicht erlaubt ist?
Das ist doch nicht am "telefonieren" festgemacht, auch Uhrzeit, ect...zählt.
Also 100% Verstoss da Handy in der Hand - ob nun vom Beifahrersitz genommen und in die Jackentasche gesteckt oder auch noch reingesprochen...
Gibt aber auch Urteile, die anders ausgehen - allerdings nur Amtsgericht, also nicht als Beispiel nutzbar, sondern Einzelfall;
https://www.tz.de/auto/handy-steuer-nicht-jedem-fall-strafbar-zr-8379576.html