Einspruch Handy am Steuer?

9 Antworten

Kann zwar nix zu deiner "Entlastung" vorbringen, nur einen Tip hab ich:

Versuch ein externes Mikrofon zu bekommen, entweder fürs Handy oder fürs Radio, dann passiert das nicht mehr oder lass die telefoniererei beim Fahren einfach sein.

Kann mich noch gut an Zeiten erinnern als es sowas nicht gab, seltsamerweise lebe ich immer noch.

Das Wort Unterschrift sagt alles. Der Polizist benötigt deshalb keinen Kollegen als Zeugen.

Es ist auch ziemlich egal, was Du mit Deinem Telefon machst. Während der Fahrt darfst Du es nicht in die Hand nehmen.

Der Zivilpolizist war auch ganz alleine und hatte keinerlei Zeugen.

Aber er ist Zeuge.

StVO § 23 Abs. 1a: (1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2.entweder
a)nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
nahm ich das Handy und hielt den Lautsprecher vor meinem Mund,

und genau DAS ist verboten. Das Bussgeld ist gerechtfertigt. da nutzt dir kein Einspruch

Boardcomputer bedienen

ist auch fest eingebaut

Auch im Kalender nachsehen, lauter oder leiser stellen oder eben alles was "nicht telefonieren" ist, ist ein Verstoss!

Was ist so schwierig dran zu verstehen dass "Handy in der Hand" nicht erlaubt ist?

Das ist doch nicht am "telefonieren" festgemacht, auch Uhrzeit, ect...zählt.

Also 100% Verstoss da Handy in der Hand - ob nun vom Beifahrersitz genommen und in die Jackentasche gesteckt oder auch noch reingesprochen...

Gibt aber auch Urteile, die anders ausgehen - allerdings nur Amtsgericht, also nicht als Beispiel nutzbar, sondern Einzelfall;

https://www.tz.de/auto/handy-steuer-nicht-jedem-fall-strafbar-zr-8379576.html