Anzeige wegen Privatsphäre und Eigentum?
Als erstes möchte ich klarstellen dass ich keine Antworten wie du wohnst bei den oder du darfst das nicht haben will.Unzwar habe ich eine shisha besessen diese haben ich in meinem Zimmer in einem verschlossenen Karton versteckt.und jetzt ist mein Vater einfach in mein Zimmer gekommen und hat die shisha gefunden und hat sie kaputt gemacht.Ich weiß nicht ob ich ihn jetzt anzeigen soll.kann ich das überhaupt wegen Privatsphäre und Diebstahl oder so?
4 Antworten
Wie viel Geld hast du denn auf der hohen Kante, dass du dir einen Anwalt leisten kannst? Der arbeitet nicht für lau, im Gegenteil, er ist verpflichtet, für definierte Aufgaben/Arbeiten einen bestimmten Geldbetrag zu nehmen.
Des Weiteren solltest du dir überlegen, wo du nach der Anzeige leben willst, wenn du deinen Vater verklagst. Daheim jedenfalls nicht, denn das wird die Hölle. Er wird dann jedes Recht, was er hat, gegen dich verwenden. 7h Mithilfe im Haushalt pro Woche, kein Taschengeld, komplette Vermögensverwaltung seinerseits, Ausübung des Hausrechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts nur so als Beispiele.
War die Shisha als Dekoobjekt oder zum Gebrauch ab 18 Jahre gedacht? Weil rauchen darfst du die als Minderjähriger nicht. Zerstörung war eine schlechte Idee deines Vaters, denn an sich müsste er dir nun die Kosten ersetzen, spätestens, wenn du 18 bist. Ich hoffe, du hast die Quittung noch :).
Anzeige wegen Diebstahl: Hat er die Shisha nun weggenommen oder kaputt gemacht und da gelassen? Diebstahl bei der Erziehung gibt es nicht, der Entzug von Luxusgütern ist legitimes Erziehungsmittel.
Anzeige wegen Missachtung der Privatsphäre: Eltern dürfen bei Verdacht die Privatsphäre des Sprösslings missachten. Der Besitz einer Shisha macht dich schon mal verdächtig, verbotenerweise zu rauchen. Deine Eltern dürfen (und sollen sogar) dich von widerrechtlichen Handlungen abhalten. Sieht somit auch schlecht mit so einer Anzeige aus.
Lediglich Sachbeschädigung würde noch gehen, wenn du mit den Konsequenzen leben und Dir einen Anwalt leisten kannst.
Vor Gericht ist einer hilfreich. Die Polizei ist nicht Richter.
Die Polizei führt auch keine Gerichtsverhandlung... und der Betrag um den es geht, übersteigt die Kosten für die Shisha um ein vielfaches... In dem Fall ist auch fraglich ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommen würde.
Hm, kaputt machen darf er nicht.
ABER hätte Dein Vater nachträglich dem Kauf widersprochen, dann hätte der Kauf rückabgewickelt werden müssen.
Also, Papa darf Dir die Sisha wegnehmen und sogar zurückbringen.
Anzeigen kannst Du ihn wegen Sachbeschädigung ...aber mehr als neuen Ärger bringt Dir das nicht.
Die Frage ist erst mal, wo Du die Shisha überhaupt her hast.
Generell darf Dir Dein Vater etwas wegnehmen, wenn er nicht damit einverstanden ist, dass Du es hast. Er ist Dein Sorgeberechtigter und sollte sich um Dich kümmern.
Allein die Tatsache, dass Du es verstecken musst, zeigt doch schon, dass Dein Vater nicht einverstanden ist, dass Du die Shisha hast.
Deswegen eine Anzeige? Willst Du Dich lächerlich machen?
Die habe ich ganz normal gekauft da sie keine altersbegrenzung hat.
Ok., dein Vater war aber wahrscheinlich nicht einverstanden.
Ja aber muss er ja nicht ist ja dasselbe wenn ich mir ein tshirt Kauf ist auch ab 0 und von meinem geld
Kaufen ist das eine... aber bist du eigentlich schon alt genug, dass du rauchen darfst?
Darf ich da ich keinen Tabak rauche und dampfsteine eine shisha und Kohle Darf ich auch kaufen und benutzen
Du darfst dir auch ein Auto kaufen... trotzdem berechtigt es dich noch nicht damit auch zu fahren...
Und bei einer Shisha raucht man glaube ich eher Tabak und nicht die Kohlen...
Ich rauche aber keinen Tabak sondern dampfsteine,das hat aber alles nix damit zu tun das er die shisha kaputt gemacht hat!!!
Dann schau dir mal an wovor dein Vater dich beschützen wollte... das Deutsche Krebsforschungszentrum hat Tests mit diesen Dampfsteinen gemacht und das Ergebnis war nicht all zu positiv.
Er darf Sachen die Dir gehören nicht einfach kaputt machen.
ob man allerdings seinen eigenen Vater anzeigen möchte, ist ein anderes Thema.
sinnvoller wäre mit ihm in aller Ruhe mal zu sprechen, auch bezüglich Privatsphäre
Würde ich ja gerne aber mit ihm kann man nicht reden.und mit der Privatsphäre bestreitet er es.immer wenn ich von der Schule komm steht ein Karton anders da,Schubladen sind auf,er will dauernd mein Handy abchecken.er spioniert mir immer hinterher und durchsucht mein Zimmer
Sorry....aber so ganz ohne Grund wird das wohl nicht sein, oder??? Geh mal in dich.....
Dann ziehst Du in dem Fall den Kürzeren:
Es gibt zwar die Empfehlung und die Aufforderung die Privatsphäre der Jugendlichen zu schützen, aber es ist SEIN Haus und in dem hat er das Recht jederzeit überall rein zu dürfen.
Und indem Du ihm auch noch einen Grund gibst, dass er sich um deine Gesundheit Sorgen machen muss, darf er auch erst recht in deinen Sachen gruschteln. Du bist 14!
https://www.finanzfrage.net/g/frage/eltern-durchsuchen-mein-zimmer-gesetze
Für eine Anzeige braucht man keinen Anwalt