2,48 pro mille auf Fahhrad?

7 Antworten

Bin zwar nicht männlich, antworte aber trotzdem ;)

Wenn du noch nach Jugendstrafrecht (14-18) verurteilt wirst, bedeutet dies, dass du Sozialstunden machen musst, sieht man dich schon als "Heranwachsenden" (18-21), gilt das Strafrecht für Erwachsene und es kommt zu einem Strafbefehl. Es werden dann vermutlich um die 20 TS angeordnet, die Höhe der TS ergibt sich aus deinem monatlichen (Netto)Einkommen.

Ich gehe davon aus dass du bereits einen FS hast, falls ja, wird die FEB in Kürze eine MPU anordnen. Diese kannst du aufgrund der Kürze der Zeit die du für die Abstinenznachweise brauchst nicht bestehen. Von daher solltest du deinen FS dann zum Fristende "freiwillig" abgeben, und dich gründlich auf die MPU vorbereiten. Wenn du damit durch bist, stellst du einen Neuantrag, gehst zur MPU und wenn diese positiv ausfällt, bekommst du einen neuen FS.

Aufgrund der sehr hohen BAK solltest du dich mit prof. Hilfe vorbereiten. Zunächst wäre der Besuch einer Suchtberatungsstelle anzuraten (die ist nicht nur für Süchtige), um dort eine Einschätzung deiner Problemtiefe zu erhalten und die weiteren Schritte zu planen...

Ich hatte den gleichen Fall, hatte aber noch keinen Führerschein damals. Mir blieb die Wahl zwischen Mpu und Führerscheinsperre (durfte erst 3 Jahre später meinen Führerschein machen). Jetzt habe ich meinen Führerschein. Also die Regel ist, wer im Straßenverkehr alkoholisiert ist und mehr als 1 Promille hat, bekommt direkt den Führerschein abgenommen. In deinem Fall musst du MPU machen und bekommst den Führerschein abgenommen. Zudem wirst du wahrscheinlich ein Jahr lang Urinproben abgeben müssen, um zu zeigen, dass du daraus gelernt hast, da die von einem Alkohol Problem ausgehen. Viel Erfolg dabei.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dann sind Sozialstunden wahrscheinlich. Ein Blackout wäre die beste Erklärung für deine Tat, denn bei diesen Werten solltest du als Jugendlicher im Krankenhaus sein und nicht im Straßenverkehr.

Wenn Du noch keinen Führerschein hast, wirst Du eine Sperre bekommen für längere Zeit.

Wenn Du ihn schon hast, wird er Dir entzogen.

Im Rahmen des Fahrerlaubnisrechts können Behörden bei Alkohol auf dem Fahrrad Maßnahmen ergreifen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft nämlich, ob Fahrer zum Führen eines Fahrzeugs geeignet sind. Kommt sie zu dem Entschluss, dass ein Radler das nicht ist, kann die Behörde einen Fahrerlaubnisentzug anordnen. Dieser gilt dann für alle führerscheinpflichtigen Fahrzeuge. So kann ein Verstoß gegen die Promillegrenze beim Fahrrad auch weitreichende Konsequenzen für den Pkw-Führerschein haben.

In der Regel schaltet sich die Fahrerlaubnisbehörde bei Alkoholdelikten ein. Somit können Sie, sofern Sie betrunken Fahrrad fahren, mit folgenden Maßnahmen rechnen:

  • bis zu 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • Geldstrafe in der Höhe eines Nettomonatsgehalts
  • ggf. eine Anordnung zur Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
  • ggf. ein unbefristetes Rad-Fahrverbot
  • ggf. eine Verlängerung der Probezeit
  • ggf. ein Entzug der Fahrerlaubnis

https://www.bussgeldrechner.org/fahrrad/alkohol.html#sanktionen