Aufsichtsperson!

7 Antworten

Nein, deine Sachen sind dein Eigentum, und das ist durch Artikel 14 des Grundgesetzes geschützt. Auch wenn du gegen Regeln verstoßen hast. Was sie machen darf ist dir das Rauchen verbieten, vorübergehend abnehmen und dich ausschließen.


Ibscho  07.07.2025, 21:44

👍

Sie müssen dir die Sachen nach der Veranstaltung wieder geben. Sind ja schließlich dein Eigentum.

Wenn du unter 18 Jahre bist, darf sie es dir nicht wieder geben. Eine Aufsichtsperson hat zu verhindern, dass man unter 18 Jahren raucht. Gleiches mit Alkohol. Unter 16 Jahren Bier oder Wein hat er zu verhindern und unter 18 Jahren Spirituosen.

Normal wird es dann den Eltern übergeben.

Sie darf dir sogar Hausverbot geben.


20Finja10 
Beitragsersteller
 06.07.2025, 22:12

In der Kirche? Ich habe ja draußen geraucht aber sie hat mein Staus gesehen.

Vierjahreszeit  07.07.2025, 16:41
@20Finja10

Nur Menschen, die nicht in der Lage sind, ein bisschen Respekt anderen gegenüber zu zeigen, lassen sich herab zu solch einem Tun. Es wäre besser, wenn sie nie geboren worden wären.

Ich war bei so einer Veranstaltung

Da hast Du bei der Anmeldung sicher Dein Einverständnis mit irgendwelchen AGB erklärt.

Wenn dort steht, dass sie das dürfen, ist die nächste Frage, ob die Klausel in AGB überhaupt zulässig ist - das ist dann ein Fall für den Anwalt.

Wenn es dort nicht steht, gilt das BGB - sie müssen es herausgeben, und wenn sie das nicht tun, kannst Du auf Herausgabe klagen oder auf Schadensersatz (wenn sie sagen, sie hätten es nicht mehr und könnten es daher nicht herausgeben).


20Finja10 
Beitragsersteller
 07.07.2025, 21:30

Es gab keine Anmeldung wo das steht.