Was machen die Araber wenn ein Araber beim SB erwischt wird?
Ich meine welche Strafe gibt es, denn die Araber haben ja recht drakonische Strafen.
2 Antworten
Selbstbefriedigung ist Verboten Aber die frage gut zu Beantworten kommt auf die rechtsschule an
Gründer:Abū Hanīfa an-Nuʿmān ibn Thābit al-Kūfī (699–767):Masturbation in der Regel als unerwünscht (makruh), aber nicht als verboten (haram). Sie erlaubt sie unter bestimmten Umständen, zum Beispiel, wenn sie dazu dient, eine größere Sünde wie Unzucht zu verhindern.
Gründer: Imam Malik ibn Anas (711–795):Masturbation als verboten (haram). Sie berufen sich dabei auf das Prinzip, dass alle sexuellen Handlungen nur innerhalb der Ehe erlaubt sind.
Gründer: Imam Al-Schafi'i (767–820):Masturbation ebenfalls als verboten (haram).
Gründer:Abū Hanīfa an-Nuʿmān ibn Thābit al-Kūfī (699–767):Die Hanbali-Schule hat eine ähnliche Haltung wie die Shafi'i- und Maliki-Schulen und betrachtet Masturbation als verboten (haram), aber es gibt auch eine Möglichkeit der Erlaubnis unter sehr bestimmten Umständen, wie etwa, wenn jemand Gefahr läuft, eine größere Sünde zu begehen.
Die Masturbation gehört nicht zu den Hadd-Strafen, es gibt also keine Strafe. Ähnlich sieht es mit dem Verzehr von Schwein aus oder nicht geschächteten Fleisch. Es ist zwar haram, aber es gibt keine festgelegte Strafe hierfür.