Darf ein Araber eine Christin heiraten?

17 Antworten

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Ja, klar.

In Deutschland schon.

In Ägypten nicht.

Urteil des Fatwa-Ausschusses der Azhar über die Tötung von Apostaten[
  • Rechtsgutachten

Ein Rechtsgutachten (fatwa) des Fatwa-Ausschusses der Azhar, der renommiertesten Institution des sunnitischen Islam, über die Tötung von Apostaten aus dem Jahr 1978. Übersetzung des Originaldokumentes aus dem Arabischen:

„al-Azhar. Fatwa-Ausschuss.
Im Namen des barmherzigen und gnädigen Gottes.
Frage des Herrn Ahmad Derwisch; er hat diese Frage durch Herrn (Name nicht sichtbar), deutscher Staatsangehörigkeit, vorgelegt:
Ein Mann muslimischen Glaubens und ägyptischer Staatsangehörigkeit heiratete eine Frau christlichen Glaubens und deutscher Staatsangehörigkeit. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an.
1. Was ist das Urteil des Islams über den Status dieser Person mit Hinblick auf die islamischen Strafen?
2. Werden seine Kinder als Muslime oder als Christen angesehen? Was ist das Urteil?“

Die Antwort:

„Alles Lob gebührt Gott, dem Herrn der Welten. Segen und Friede sei mit dem Siegel der Propheten, unserem Herrn Muhammad, seiner Familie und allen seinen Gefährten.
Hiermit erteilen wir Auskunft: Da er vom Islam abgefallen ist, wird er zur Reue aufgefordert. Zeigt er keine Reue, wird er islamrechtlich getötet.
Was seine Kinder betrifft, so sind sie minderjährige Muslime. Nach ihrer Volljährigkeit, wenn sie im Islam verbleiben, sind sie Muslime. Verlassen sie den Islam, werden sie zur Reue aufgefordert. Zeigen sie keine Reue, werden sie getötet.
Und Gott der Allerhöchste weiß es am besten.
(unleserliche Unterschrift):
Der Vorsitzende des Fatwa-Ausschusses in der Azhar.
Datum: 23. September 1978
Siegel mit Staatswappen: Die Arabische Republik Ägypten. Al-Azhar. Der Fatwa-Ausschuss in der Azhar.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Apostasie_im_Islam#Urteil_des_Fatwa-Ausschusses_der_Azhar_%C3%BCber_die_T%C3%B6tung_von_Apostaten

Thema verfehlt. In deiner Antwort geht es um die Konversion des Mannes, nicht um die Heirat. Die ist nämlich islamisch legitim.

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@Zicke52

Wenn du nicht lesen kannst, dass es um seine Ehe geht, dann kann ich dir auch nicht helfen.

 heiratete eine Frau christlichen Glaubens und deutscher Staatsangehörigkeit. In Übereinstimmung der Eheleute trat der genannte Muslim in die christliche Religion ein und schloss sich dem christlichen Glauben an

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@Dafur

Doch, ich kann lesen, im Gegensatz zu dir.

Ja, er heiratete eine christliche Frau. Das war aber nicht Gegenstand der Fatwa. Steht doch ausdrücklich da: "Da er vom Islam ABGEFALLEN ist" - heisst: er KONVERTIERTE zum Christentum. DAS war Gegenstand der Fatwa!

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@Dafur

Weil ich Fakten zur Kenntnis nehme?

Fakt ist: Die Ehe zwischen einem Muslim und einer Christin (oder Jüdin) ist im Islam ERLAUBT!

Und die zitierte Fatwa bezieht sich auf den ABFALL vom Islam des Mannes, nicht auf seine Heirat.

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Natürlich darf er das.

In Deutschland gibt es keine Gesetzte die einschränken wenn Menschen von einer bestimmten Herkunft/Religionszugehörigkeit heiraten dürfen.

Er darf es auch gemaess Islam.

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Wieso sollter er nicht ??? Sogar ein Mongole kann eine Christin heiraten. Wenn du aber die Religion meinst musst du das schon genauer vormullieren. Araber muss nicht gleich immer Moslem heißen wenn du das meintest 🤦‍♀️

Welches Gesetz sollte sowas denn verbieten? Solange beide volljährig sind, kein Problem.