Unterhaltsvorschuss. Bekommt der Erzeuger eine Meldung, das man es beantragt hat?
Hallo, kurze Frage. Ich habe wieder Unterhaltsvorschuss beantragt, da der Erzeuger meines Kindes trotz Arbeit keinen Unterhalt zahlen kann ( Überprüfung und Gerichtstitel laufen ständig, angeblich verdient er seit 15 Jahren unterm Selbstbehalt ). Nun bin ich einige Jahre verheiratet, da fiel der Unterhaltsvorschuss weg. Nun wohnt mein Mann ( nicht Erzeuger des Kindes)aber seit geraumer Zeit wo anders und ich konnte somit für mein Kind wieder Unterhaltsvorschuss beantragen. Ich möchte aber nicht, daß der Erzeuger über meine Trennung bescheid weiß. Bekommt er vom Amt eine Info, das ich das wieder beantragt habe?
4 Antworten
Bei Beantragung und Prüfen des Antrages wird ein Schreiben mit PZU an den Kindesvater veranlasst, da die übergegangen Ansprüche nach Paragraph 7 UVG geltend gemacht werden müssen.
Die Behörde hat hier auch kein Ermessen. Lediglich, wenn nachgewiesene Gefahr vorliegt, kann die Mitteilung über ein anderes Jugendamt des jeweiligen Bundeslandes erfolgen. Aber alleinig, dass du nicht willst, dass er angeschrieben wird, reicht nicht aus.
Der Kindesvater bekommt allerdings keine Informationen, warum das Kind wieder neuen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entwickelt hat. Diese Einschätzung und Entscheidung obliegt allein der Behörde. Der unterhaltspflichtige Elternteil hat diesbezüglich kein Auskunfts- oder Informationsrecht. Das schützt dich natürlich nicht davor, dass er eventuell eigene Schlüssel zieht.
Wenn Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht, wird das Jugendamt sich auch an den Kindsvater wenden und seine Einkommensverhältnisse prüfen.
Er wird selbstverständlich aufgefordert seine Einkommensunterlagen (wieder) einzureichen. Da kann er selbst die logische Schlussfolgerung ziehen, dass du nun wieder berechtigt bist Unterhaltsvorschuss zu bekommen.
Das Amt will sich das Geld ja zurückholen, natürlich wird er benachrichtigt.