Straßennamen klauen?

3 Antworten

Ohne daraus entstehende Gefährdung ist das ein einfacher Diebstahl, wenn keine Zueignungsabsicht besteht ggf. auch Sachbeschädigung.

Wenn es zu keiner Gefährdung kommt dann einfacher Diebstahl bis hin Sachbeschädigung.

Von Geldstrafe bis fünf Jahre Gefängnis lautet das Strafmaß für Diebstahl.


sAzzUUU 
Beitragsersteller
 05.03.2022, 23:52

Aber das is doch Pillepalle.