Welche Strafe droht wenn man in einem Impressum vorsätzlich falsche Daten angibt?

4 Antworten

Du kannst den Vorsatz doch garnicht beweißen.

Bei nem unvollständigen Impressum sind die Strafen überschauhbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit über 20 Jahren Hobby.
PatrickLassan  15.06.2021, 14:59

Bußgeld bis zu 50.000 €, § 16 Telemediengesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__16.html

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Eromzak  15.06.2021, 15:09
@PatrickLassan

Ja, wenn du Absichtlich betrügst und das im großen Stil schaffste die 50k evtl. irgendwann. In der Realität isses viel wenn dir einer 3000 aufbrummt.

Ich schrieb ja expliziet - unvollständiges Impressum. Das Telemediengesetz schauht kümmert sich ja um die Gesammte Bandbreite - von "Schreibfehler im Impressum" bishin zu "Betrug und absichtliche Falschangaben". Da steht ja nicht umsonst "bis zu" - wer glaubt man drückt jemandem 50.000 euro auf wegen nem fehler im Impressum "weil das ja da steht" hat unser Rechtssystem nicht verstanden.

Grüße

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PatrickLassan  15.06.2021, 15:11
@Eromzak

Betrug ist eine andere Baustelle, das ist eine Straftat. Hier geht es um eine Ordnungswidrigkeit, und bei Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten gibt es immer eine Obergrenze, die nur selten verhängt wird.

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Eromzak  15.06.2021, 15:14
@PatrickLassan

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...."

Wenn ich vorsätzlich mein Impressum falsch einstelle - dann ist das jawohl betrogen- in dem Fall aber keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit.

Und wie schon gesagt. Bei den Impressums Geschichten wurden teilweiße für echt (m.M.n.) harte Verstöße i.d.r. auch nur 2-5000 euro fällig. Ich kenne 2 Leute die deswegen mal ein problem hatten, einer sollte es einfach nur ändern, der andere hat 120euro gezahlt. Also wenn du da nicht absichtlich schmuh treibst ist das kein Thema. Finanziel ist es eher Zivilrechtlich relevant, etwa wenn ein Mitbewerber dich abmahnt, aber (vorsicht gefährliches halbwissen) ich meine dahingehend wurde 2019 irgendwas geändert, das diese massenabmahnungen aufhören.

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verstoß gegen das UWG (unlauterer Wettbewerb Gesetz).... sofern die Falschangaben nicht gemacht wurden um Straftaten zu begehen.

PatrickLassan  15.06.2021, 15:02

Wohl eher gegen § 5 Telemediengesetz.

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