Sexuelle übergriffe strafbar?
hallo, ich wollte nut fragen ob das strafbar ist was da oben steht?.. also ein 16jährige hat meine schwester in ihre private körper angepasst und meine schweste wollte das aber nicht er hat den junge geschlagen und so aber meine schwester ist klein und der junge ist groß. Meine Schwester ist 11jahre alt und der junge ist 16jahre alt und die gehen in die selben schule. Der junge hnd sein bester Freund haben meine schwester und ihre freundin bedroht dass wenn die das weiter erzählen werden die zu uns nachhause kommen und uns umbringen aber wir wissen nicht dass die das machen können aber meine Schwester ist moch jung deswegen hatte sie angst gehabt weil sie schon mal von den beide geschlagen wurde und sie denkt bestimmt das die auch zu unsere familie machen können. Das hat aber am Oktober passiert und meine schwester hat nie zu uns gesagt über diesen thema wir haben das nur erfahren weil meine Schwester zu therapie gehen musste und die thedapeutin hat uns eine bericht gegeben und da steht über diese sexuelle übergriff. Meine schwester ist jetzt stationär in klinik für 3 monate oder länge. Wir wollen jetzt anzeige machen aber wir wissen nicht ob wir noch anzeigen machen können weil das letztes jahre oktober passier war.
Habt ihr vllt einen Tipp was wir machen sollen?
3 Antworten
Du kannst folgendes Anzeigen:
ein 16jährige hat meine schwester in ihre private körper angepasst und meine schweste wollte das aber nicht
Sexuelle Belästigung, strafbar gem. §184i StGB
Der junge hnd sein bester Freund haben meine schwester und ihre freundin bedroht dass wenn die das weiter erzählen werden die zu uns nachhause kommen und uns umbringen
Bedrohung, strafbar gem. §241 StGB
weil sie schon mal von den beide geschlagen wurde
Gefährliche Körperverletzung, strafbar gem. §224 StGB. Dies gilt, sofern sie von Beiden zeitgleich geschlagen wurde. Ansonsten greift Körperverletzung, strafbar gem. §223 StGB.
Zählt das als eine beweise oder als eine zeigin?
Achso okay ich danke dir. Morgen gehen wir zur Polizei
Ihr könnt das immer noch nachträglich anzeigen!!!!
Wenn diese Jungs merken, dass ihnen nichts geschieht, werden sie immer schlimmer!
Vielleicht könnten Deine Eltern Deine Schwester in eine andere Schule schicken? Das Beste wäre, sie würden sich dem Lehrer/der Lehrerin oder dem Schuldirektor/in anvertrauen.
Die Jungs müssen lernen, dass man das nicht durchgehen lassen kann!!!!
Die jungs hat das nicht nur zu meine Schwester gemacht die das auch zu 2 mädels gemacht als vor und nach meine schwester und er wurde schon angezeigt aber ich weiß es nicht was er bekommt hat weil er wieder gemacht hat. Und ja wenn meine Schwester aus den klinik raus kommt als nach 3 monate oder länge dann ziehen die nach berlin ein.
Ob das strafrechtlich noch relevant ist kann hier keiner entscheiden, wendet euch lieber an die Polizei, Anwalt ggf. und nicht an ein Laienforum.
Das problem ist, wir haben keine beweisen wir haben nur eine zeugin
Aber das problem ist wir haben keine beweisen wir haben nur eine Zeugin