3 Antworten
Grüsse Dich Ggggjh,
Über 14 jährige dürfen mit älteren Frauen Erfahrung sammeln und auch Sex mit ihnen haben, wenn es von Beiden einvernehmlich gewollt ist. Genauso gibt keine Regel, Gesetz und Einwende bei Tante, Onkel, Cousin, Cousine oder Stiefmutter und Stiefsohn oder Stiefvater und Stieftochter oder Stieftochter und Stiefsohn, sie dürfen Geschlechtsverkehr und sexuelle Handlungen untereinander haben, ohne Strafen. Somit steht nichts im Weg, für einen schönen Sex aber bitte mit Verhütung. Ab 14 seid ihr auch alt genug und könnt euren Spaß haben.
Zur Gesetzes Lage:
Das Gesetz § 173 StGB hat zum Ziel, sowohl individuelle Opfer zu schützen als auch gesellschaftliche und gesundheitliche Probleme zu vermeiden.
Der § sagt folgendes aus:
§ 173 StGB: Dieser Paragraph stellt den sexuellen Verkehr zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder) sowie zwischen Geschwistern unter Strafe. Der Gesetzestext besagt, dass sexuelle Handlungen zwischen solchen Personen, die miteinander verwandt sind, strafbar sind und mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden können.
Die gerade Linie ist: Vater, Mutter, Tochter, Sohn und Halbgeschwister, die dürfen unter einander keinen Geschlechtsverkehr haben. Geschwister sind immer leiblich, sonst sind es keine.
LG
Ich mein schon so nh milf und nicht jmd aus meiner familie so eine in ihren 20er oder 30er
Wenn man es selber will verboten ist es trotzdem der rest ist nicht die Angelegenheit der anderen
Doch ist es lese das Gesetz Buch zum Beispiel Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB) sein oder, wenn jemand belästigt wird, auch sexuelle Belästigung (§ 184i StGB) oder sogar Exhibitionismus (§ 183 StGB). Manchmal wird es auch nur als Ordnungswidrigkeit behandelt.
Volljährige Personen können Sex mit fast jedem ab 14 Jahren haben.
Ja warum nicht, das ist sehr aufregend
Und ab 14 hat man das Recht auf sexuelle selbstbestimmung
wie kommst du da aufeinmal auf "sex mit verwandten/der eigenen mutter?" T.T
also mal im ernst...