Nackt radfahren?
Ich habe gehört, dass man im eigenen Auto nackt sein darf. Leider darf ich noch nicht Auto fahren, aber ich habe ein Fahrrad. Darf ich damit nackt durch die Gegend fahren?
9 Antworten
Als Mädchen würdest Du mit Nacktradeln mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren als Dir Ärger einhandeln. Und wenn Dir jemand "an die nicht vorhandene Wäsche" kommen will, dann trittst Du einfach schneller in die Pedale.
Rein juristisch gesehen, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit, wenn Du Dich nackt oder in "unpassender Kleidung" in der Öffentlichkeit zeigst, also auch auf dem Fahrrad. Im Auto sitzt Du in einem geschlossenen Raum. Der gilt als "privat" und deshalb darfst Du dort auch nackt sein. Auf dem Fahrrad bist Du natürlich nicht in einem solchen "Raum", also auch nicht im privaten Bereich.
Grundsätzlich musst Du immer "passend" gekleidet sein. Wenn Du das nicht bist, also wenn Du beispielsweise nackt bist, dann kann das als "Erregung der Öffenlichen Ordnung" angesehen werden. Eine andere Person könnte Dich anzeigen und dann wäre es möglich, dass Du eine Ordnungsstrafe erhältst.
Tagsüber durch besiedelte Gegenden: Davon würde ich abraten. Aber such Dir doch einen Park, in dem gegen Mitternacht nichts mehr los ist, zieh Dich dort aus und radle dann nackt die Parkwege entlang.
Verboten ist es nicht. Aber Du solltest besser nicht unbekleidet am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Du sorgst ganz sicher für Aufsehen und lenkst andere Verkehrsteilnehmer ab. Ich würde eher Gegenden empfehlen, wo Du (höchstwahrscheinlich) niemandem sonst begegnest. Wald- und Feldwege zum Beispiel.
Nacktradeln und öffentliche Nacktheit sind nicht verboten. Wenn sich aber jemand gestört fühlt und die Polizei ruft, kann es als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden .
Ich würde aber meinen, dass einer Frau die Nacktheit eher verziehen wird als einem Mann .
Grundsätzlich solltest Du aber Ortschaften lieber vermeiden, um keinen Ärger herauszufordern und lieber in Feld und Wald nackt radeln.
Aus Sicherheitsgründen solltest Du aber lieber nicht alleine fahren.
Falls es die "Ordnungshüter" mitbekommen, muss man damit rechnen, dass sie den oder die Nacktradler/in anhalten und zur Verhüllung der entsprechenden Körperteile auffordern. Wahrscheinlich wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses". Die genaue Gesetzeslage kenne ich aber nicht.