Mündlicher Kaufvertrag - Sex?


15.01.2021, 15:59

Kann ich sie dann wegen Vertragsbruch anzeigen?

8 Antworten

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Kann sie dann einen Rückzieher machen und das Ganze ablehnen?

Ja. Eine Pflicht zum Beischlaf würde gegen die Menschenwürde verstoßen. Teilweise wird auch nach Einführung des "Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten" (ProstG) noch angenommen, dass Prostitutionsverträge sittenwidrig sind. § 1 ProstG sieht zwar vor, dass eine derartige Vereinbarung rechtlich verbindlich ist, das bezieht sich aber nur auf die Entgeltforderung der Prostituierten. Wird die Prostitutionsleistung nicht erbracht, kann der Freier aber die Zahlung verweigern, bzw. eine Erstattung des gezahlten Entgelts verlangen (§ 2 ProstG).

Zählt der mündliche Kaufvertrag nur bei Waren oder auch bei Dienstleistungen?

Nur in ganz wenigen im Gesetz ausdrücklich genannten Fällen ist ein schriftlicher oder sogar ein notarieller Vertrag erforderlich (z.B. Grundstückskauf). Grundsätzlich sind alle Verträge auch formfrei - also auch mündlich - möglich.

Kann ich sie dann wegen Vertragsbruch anzeigen?

Anzeigen kann man nur Straftaten. Die Nichterfüllung eines Vertrags oder der Verstoß gegen vertragliche Pflichten ist keine Straftat. Wenn du jemanden deswegen "zur Rechenschaft ziehen" willst, musst du ihn verklagen. Dafür musst du die Gerichtskosten vorstrecken und trägst wenn du den Fall verlierst, auch noch die Kosten des gegnerischen Anwalts. In deinem Beispielfall könntest du die Rückzahlung des gezahlten Entgelts verlangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Examinierter Jurist

Die Sexuelle Dienstleistung - noch dazu im privaten Bereich - wird zurecht zur Halbwelt gehörend eingestuft.

Da mischt die Sex-Mafia mit. Es sollte niemand glauben, dass er bekommt, was er gerne möchte, auch wenn er schon Geld bezahlt hat.

Im Regelfall wird die Frau das vereinbarte Geschäft abarbeiten, damit ihre Zusage erfüllt ist. Wenn sie sich anders entscheidet, kann der Kunde auch nix machen.

Die Frau wird sich nicht besonders anstrengen, sie hat womöglich an dem Abend noch weitere Kunden. Wenn sie "total verausgabt" ist, wäre das zu viel Belastung für sie.

Die Frau bemüht sich mehr bei Stammkunden, damit sie wiederkommen.

Überleg mal! Setzt du beim Friseur immer einen schriftlichen Vertrag auf?

Das Problem, das ich hier sehe, betrifft die Beweisbarkeit: Du behauptest etwas, sie behauptet etwas anderes.

Wie bei jedem anderen Fall auch. Du bist berechtigt die Dienstleistung zu empfangen, wenn sie nicht liefert bist du berechtigt dir sie wo anders zu holen und die Preisdifferenz in Rechnung zu stellen (nebst rückzahlung). Erzwingen kannst du die Dienstleistung genauso wenig wie bei einer Ware... da kannst auch nicht beim Verkäufer einbrechen und einfach holen.

Sie kann einen "Rückzieher" machen.Denn Sex kann man zwar anbieten aber man kann keinen dazu Zwingen das wäre Vergewaltigung. Sobald es Nein oder Stopp heißt! Allerdings muss sie dir das Geld wieder zurück geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung