Löcher in Kondom machen um Baby zu bekommen?

11 Antworten

Hallo Chippi99👋

Das nennt sich Stealthing.

Häufig sind Frauen Opfer von Stealthing, aber im Grunde kann sowohl Mann als auch Frau Opfer von Stealthing werden. Unter Stealthing versteht man eine Form des sexuellen Missbrauchs, bei dem entweder während dem Sex das Kondom entfernt wird obwohl man das nicht will oder eben Löcher ins Kondom gemacht werden, sollte eine Frau schwanger werden wollen, der Sexualpartner aber nicht.

Beim Stealthing missachten die Täter oder Täterinnen, den ausdrücklichen Wunsch nach Safer Sex der jeweiligen Sexualpartner/-Partnerinnen und greifen durch ihr Verhalten in die sexuelle Selbstbestimmung ein.

Laut Gesetz liegt dann ein sexueller Übergriff vor, wenn die Handlung gegen den Willen einer Person ausgeführt wird. Der Gesetzgeber definiert den Tatbestand folgendermaßen unter dem §177 Abs. 1 StGB:

"Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

Grundsätzlich wäre es auch möglich, eine solche Tat als Vergewaltigung zu bewerten, allerdings haben verschiedene Fälle gezeigt, dass es ein Problem mit der Einvernehmlichkeit gibt und dass es schwer ist nachweisen zu können, dass eine Person Stealthing begannen hat und ein sexueller Übergriff stattfand.

So gab es einen Fall, indem das Berliner Kammergericht erstmals obergerichtlich über die Strafbarkeit des Stealthings entschieden hatten. In diesem Fall ging es darum, dass die Frau dem Sex nur unter Verwendung eines Kondoms zugestimmt hatte. Der Mann hatte während dem Stellungswechsel das Kondom entfernt und habe den Akt weiter fortgeführt und in sie ejakuliert. Dies hatte er nach der Tat in einem Chat zugegeben.

Das Gericht sah hier den Tatbestand der Vergewaltigung nicht als gegeben an, weil der Akt an sich bis zu dem Punkt einvernehmlich war, aber es erfolgte eine Verurteilung wegen sexuellem Übergriff und der Täter wurde zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten verurteilt und das Gericht sprach der Geschädigten ein Schmerzensgeld in Höhe von 3100 € zu. Der Täter legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Stealthing: Welche Strafe droht den Tätern? - Anwalt.org

Das ist nicht nur illegal, sondern zeugt auch davon, dass man keine Ahnung hat, was es bedeutet ein Kind großzuziehen und wie wenig Kindergeld und Unterhalt man tatsächlich bekommt, was in diesem Fall wohl ohnehin nicht gezahlt werden würde.

paradox1899  05.03.2023, 01:06
Das ist nicht nur illegal

Welcher Straftatbestand wird so konkret erfüllt? Welcher Paragraph im StGB wäre das?

was in diesem Fall wohl ohnehin nicht gezahlt werden würde.

Also wenn man sich der gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht stellt das tatsächlich eine Straftat dar und kann mit 1-3 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. (§170 StGB)

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Takumi2007  05.03.2023, 01:13
@paradox1899
Im Dezember 2022 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Stealthing einen sexuellen Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB darstelle. Es begründete dies so: „Stimmt eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zu, dass dabei ein Kondom genutzt werde, stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen entgegen.“[10] Geschlechtsverkehr mit und ohne Benutzung eines Kondoms stellten verschiedene Handlungen dar. Sei mit Bezug auf eine sexuelle Handlung klar, dass eine Person diese ablehne, so sei ihr Einverständnis in Bezug auf andere sexuelle Handlungen unerheblich.[11] Zudem kommt nach dem BGH „grundsätzlich die Verwirklichung des Regelbeispiels nach § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in Betracht“[12] (also der Vergewaltigung).

Immer noch nicht?

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Xubia  05.03.2023, 01:17
@paradox1899

Es gab diverse Fälle, wo man den "Täter" verurteilt hat, unter der Strafe der sexuellen Nötigung. Begründet wurde es mit dem o.g. Paragraph 177 (1).

Auch wenn es da nicht direkt steht, zählt es darunter. So haben es schon mehrere Fallbeispiele gezeigt.

Also, es ist illegal und der Straftatbestand von Paragraph 177 wird erfüllt.

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paradox1899  05.03.2023, 01:24
@Takumi2007

Nein, immer noch nicht. 😂 Du kannst anführen was du möchtest, es wird trotzdem kein Straftatbestand erfüllt.

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paradox1899  05.03.2023, 01:27
@Xubia

"Es gab diverse Fälle".

Achso. Dann präsentiere doch mal einen.

Und mal angenommen das würde stimmen, wie relevant wäre das, wo unser Rechtssystem doch auf dem Gesetzesrecht basiert und nicht auf dem Fallrecht?

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Takumi2007  05.03.2023, 01:30
@paradox1899
Im Dezember 2022 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Stealthing einen sexuellen Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB darstelle.

Das ist so ein Fall und er ist praktisch direkt über dem Kommentar erwähnt.

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paradox1899  05.03.2023, 01:41
@Takumi2007

Was für ein Fall?

 und er ist praktisch direkt über dem Kommentar erwähnt.

Wie bitte?

Das BGH urteilte aber nicht direkt zu "Stealthing", sondern zu dem heimlichen Weglassen eines Präservativs.

Das liegt hier aber nicht vor.

Und in dem (einen) erwähnten Fall lag genau das vor. Da wurde ein Kondom bewusst und heimlich weggelassen. Du kannst das drehen und wenden wie du willst, aber du liegst falsch.

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Takumi2007  05.03.2023, 01:46
@paradox1899

Ich werde die Definition von Stealthing nicht noch einmal zitieren, denn wenn du sie etwas weiter vorne im Verlauf anschaust, dann wirst du feststellen, dass darunter das weglassen oder beschädigen fällt. Ich habe stark den Verdacht, dass du kein einziges Wort liest.

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paradox1899  05.03.2023, 02:03
@Takumi2007
Ich werde die Definition von Stealthing nicht noch einmal zitieren, 

Das musst du auch nicht, weil die "Definition" und dieser Wikipediaeintrag vollkommen irrelevant sind, da der BGH nicht zu "Stealthing" geurteilt hat, auch wenn er auf diesen Begriff verweist. Solche Begriffe die irgendwelche Handlungen umschreiben haben in der Rechtssprechung nämlich nichts verloren.

Das Urteil bezieht sich auf folgendes:

"Zum gegen den erkennbaren Willen des Sexualpartners heimlich ohne Kondom ausgeführten Geschlechtsverkehr."

Hier findest du übrigens das besagte Urteil, falls du es noch immer nicht verstanden hast.

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Takasha  05.03.2023, 01:23

Illegal ist Blödsinn. Es existiert kein Gesetz dagegen. Männer haben da nun mal die Arschkarte. Am besten eigene Kondome mitbringen und sie überwachen.

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Takasha  05.03.2023, 01:25
@Takumi2007

Nein weil der Mann selber Fahrlässig war. Die werden wohl eher sagen er war nicht gezwungen mit ihr Sex zu haben.

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Takumi2007  05.03.2023, 01:27
@Takasha

Männer haben vor Gericht natürlich keinerlei Rechte und sind immer an allem schuld.

Ich bin froh, dass die Realität anders aussieht.

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Takumi2007  05.03.2023, 01:32
@Takasha

Was bitte ist so schwer daran zu verstehen, dass wenn jemand auf die Nutzung eines Kondoms besteht und der Partner dieses absichtlich manipuliert, das eine Vergewaltigung darstellt? Entschuldige bitte, aber dafür bedarf es nicht einmal eines Jura Studiums um das zu verstehen. Geschlechtsverkehr ist nur dann legal, wenn beide dem Einwilligen und die heimliche Beschädigung des Kondoms ist ein Verstoß gegen den Willen des anderen.

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Xubia  05.03.2023, 01:34
@Takasha

Da sexuelle Nötigung illegal ist und das Zerstechen eines Kondoms hinter dem Rücken des Mannes als sexuelle Nötigen zählen kann, würde ich es schon als illegal bezeichnen. Zumal daraufhin auch schon Verurteilungen erfolgt sind.

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Takasha  05.03.2023, 01:36
@Takumi2007

Was ist bitte so schwer daran zu verstehen dass du nur Bücher nachplapperst und es so gut wie unmöglich ist eine Manipulation aufzuklären. Ich kenne haufenweise Leute die verarscht worden sind weil die Frau gelogen hat dass sie die Verhütungspille nimmt. Was ist jetzt? Soll man sie zwingen abzutreiben? Ins Gefängnis? Funktioniert nicht. Der Kerl muss zahlen.

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Takasha  05.03.2023, 01:40
@Xubia

Es herrscht aussage gegen aussage und ein Kondom kann auch durch falscher Nutzung platzen.

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Xubia  05.03.2023, 01:46
@Takasha

Das kann ja gut sein, ändert aber nichts daran, dass es grundlegend illegal ist...

Ob der Täter damit durchkommt, ob der Richter das dann als Unfall oder als bewusste Tat sieht, ist dann eine andere Frage. Prinzipiell ist das Zerstechen vom Kondom im Unwissen des Mannes als sexuelle Nötigung zu sehen. Ob es zur Verurteilung dann auch kommt, ist eine andere Frage, aber darum geht es nicht.

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Hoffentlich vererbst du dann deinem Baby nicht deine kriminelle Energie. Weil die schlimmen familiären Verhältnisse muss das Baby später auch erstmal verarbeiten. Da freut sich doch jedes Kind, wenn irgendwann mal raus kommt, dass ein durch ein Kondom gedrückt wurde, damit die Mutti Geld in Form von Unterhalt bekommt, kein Kind der Liebe ist, sondern nur lebt damit du Geld dafür bekommst. Respekt vor deiner Lebensplanung, auf sowas mieses muss man erstmal kommen. Nur um paar Euro Unterhalt zu kassieren. Denkst du, dass du dann für den Rest deines Lebens finanziell versorgt bist? Die paar Euro Unterhalt bringen dich nicht weit. So eine Idee kommt ja nicht aus Langeweile, da musst du doch zumindest gedacht haben, Kohle für den Rest meines Lebens, aber falsch gedacht. Ich hoffe du findest nicht nur einen "süßen Typen" für deinen Plan, sondern einen der auch minimal was im Kopf hat. Am besten aus einem Elternhaus was ihm die richtigen Werte vermittelt hat. Aus moralischer Sicht ist er in jeder Hinsicht ein weit besserer Mensch als wie du es bist. Mit ganz viel Glück könnte der Schuss für dich nach hinten los gehen, weil dein "süßer Typ" könnte auf die Idee kommen, dass er das von dir untergejubelte Kind nicht bei so einer Mutter lassen will, weil das Kind nichts für die miesen Dinger der Mutter kann und schon genug gestraft ist durch die Tatsache warum es überhaupt auf die Welt gekommen ist. Mit Unterstützung seiner Eltern und alles was dem armen Kerl möglich ist, würde ich dir diese Situation wünschen. Ich gehe mal davon aus, dass du bisher noch nichts aus deinem Leben gemacht hast, was du auch in Zukunft nicht vor hast, weil dein Plan steht ja in der Theorie schon. Aus einem normalen Elternhaus oder so kommst du eher weniger, zudem scheint bei dir so einiges falsch gemacht worden sein, wie man lesen ja alleine daran erkennt wie dein Plan ist. Das beste was wirklich passieren könnte, ist das der "Erzeuger" das alleinige Sorgerecht beantragt und auch bekommt. Er wird sehr schlecht beweisen können das du ihm das Kind untergejubelt hast, aber möglich ist alles. Ich gehe mal davon aus das du vielleicht nur im Ansatz daran gedacht hast, dass dir diese Aktion nicht nur ein Baby und am wichtigsten das Geld bringt. Die Aktion bringt dir auch eine ewige Bindung zum Erzeuger, er ist dann ein Teil von deinem Leben durch das Kind, du würdest traumhafte Alptraum Jahre haben, mindestens die folgenden 18 Jahre. Geburtstage, Feiertage, Einschulung usw, würdet ihr gemeinsam Erleben mit eurem Kind, auch die Eltern vom Erzeuger sind Teil deines Lebens für 18 Jahre, ich garantiere dir du wirst lange keine Freude mehr im Leben haben. Bitte nicht vergessen, dein Baby will versorgt werden 24 Std. am Tag, ca. 18 Jahre lang Verantwortung am Stück ohne Pause. Das alles mit dem Erzeuger der dich so oder so hassen wird im Nacken und als Sahnehäubchen seine Eltern gratis oben drauf, die dich mit Sicherheit noch viel mehr hassen. Wenn du ganz viel Glück hast, hat der Erzeuger eine große Familie und dies wohnen alle in deiner Gegend. Dein Leben würde so klasse laufen und du wirst dich bestimmt wohlfühlen wenn alle mit dem Finger auf dich Zeigen, weil da kannst du zu 100% von ausgehen, dass du Top-Thema bist mit deiner Aktion "Kind unterjubeln". Dein Ruf wird einzigartig sein in deiner Gegend. Einen Partner der dir blind vertraut, oder Sex haben, kannst du lange Zeit abschreiben, weil an dich geht freiwillig keiner mehr dran. Wer so eine Aktion 1x gemacht hat, macht sie auch nochmal. Wenn es so richtig gut für dich Läuft und du alles bekommst was du verdient hast, bekommt der Erzeuger das Sorgerecht, seine Chancen könnten gar nicht so schlecht sein. Weil bei dir muss irgendwas verkorkst ablaufen, zumindest stimmt da was nicht. Der Erzeuger kann zwar so gut wie gar nicht beweisen was du mit ihm abgezogen hast und er wird wohl die Vaterschaft anerkennen müssen. Aber dafür wird er bessere Chancen haben das Gericht, Jugendamt und alle wichtigen Personen zu überzeugen, dass euer Kind bei ihm besser aufgehoben ist, wie bei dir. Du solltest nicht unterschätzen nur weil er nicht beweisen konnte was du mit ihm gemacht hast, hei?t das noch lange nicht das sie ihm nicht geglaubt haben, weil ich hoffe er ist schlau genug sich von Anfang an "dem Kind" zu liebe mit Anstand zu verhalten. Anstand hat er in jedem Fall mehr als du. Das wäre ein Traumgedanke, dass Kind lebt bei dem Erzeuger und du darfst Unterhalt bezahlen, jeden Monat, mindestens 18 Jahre lang. Die Tatsache, dass man sowas wie du im Kopf hat einfach nicht macht, solltest du dir darüber bewusst sein, was sich wirklich alles dadurch in deinem Leben ändert. Kein Mensch in deinem Umfeld wird dich mögen, keine schöne Zeit mehr, keine Ruhe mehr, komplett alles nur noch schlecht. Du denkst vielleicht, du lässt dir ein Kind machen und dein Leben ist abgesichert und alles ist super deswegen. Die Realität wird anders sein, so ein Plan wird dein Leben komplett versauen, dass vom Erzeuger versauen und eigentlich auch das von dem bisher ungeborenen, nicht mal gezeugten Kind. Nichts wird es bringen. Das sind paar Euro Unterhalt nicht Wert, im besten Fall 300-400 Euro, das ist nichts. Oder du musst den Unterhalt zahlen wenn das Kind beim Vater lebt. Du bist so oder so die Verliererin egal wie dein Plan ausgeht. Sei schlau, schlag dir dem Mist aus dem Kopf, such dir einen Job wo du bisschen was verdienst, da hast du mehr Geld, als wie mit einem Kind, dafür weniger Verantwortung, weniger Arbeit und weniger Kosten, als wie mit Kind. Such dir einen richtigen Partner den du auch wirklich liebst, genieße dein Leben und plane irgendwann eine Familie aus Liebe und Überzeugung. So stehen die Chancen mindesten bei 98% das du ein glücklicheres Leben hast als mit deinem miesen Plan.

Dann darfst du nicht vergessen, auch wenn die Chancen gering sind, aber die Möglichkeit besteht, dass der Erzeuger seine "Unschuld" beweisen kann. Dann hast du die Arschkarte komplett, aber auch berechtigt verdient. Du bekommst eine Strafe, kein Vater, kein Unterhalt, kein Ruf, gar nichts mehr. du solltest wirklich gut überlegen was du tatsächlich in Zukunft vor hast, vor allem solltes du diesen miesen Plan vergessen und nie wieder drüber nachdenken. Es ist deine Entscheidung wie und was du aus deinem Leben machst, aber bitte handel mit Vernunft und nicht leichtsinnig. Ich wünsche dir alles Gute.

Erdbeere1495  04.03.2023, 12:08

Wie lange hastn du dafür gebraucht?🤣

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Mirko2808  04.03.2023, 12:20
@Erdbeere1495

Wieder ein halber Roman geworden, manchmal passiert mir das bei der einen oder anderen Frage. Dann merke ich das selber erst wenn ich fertig bin.

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qsp18  05.03.2023, 01:04

Wie lange hast du das geschrieben?

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qsp18  05.03.2023, 01:05

Für alle, den der Text zu lang ist, hier eine Kurzfassung:
Der Text handelt von der negativen Konsequenzen eines Plans, einem Mann ein Kind unterzujubeln, um Unterhalt zu erhalten. Der Verfasser warnt vor den moralischen, rechtlichen und persönlichen Folgen, die mit dieser Handlung verbunden sind. Der Plan könnte scheitern, wenn der Mann das alleinige Sorgerecht erhält und die Mutter des Kindes 18 Jahre lang für das Kind verantwortlich ist. Außerdem würde der Ruf der Mutter in der Gemeinschaft leiden und sie könnte Probleme haben, jemals wieder eine Beziehung aufzubauen. Letztendlich rät der Verfasser dringend davon ab, diesen Plan durchzuführen.

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Mirko2808  05.03.2023, 01:40
@qsp18

Oh, wie lieb :-) Danke das hat noch nie jemand gemacht, wenn überhaupt,dann geschimpft. :-)

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Das ist einfach nur dreist und dumm von dir. Du bist offensichtlich geistig noch nicht reif genug um ein Kind zu bekommen und zu erziehen. Ein Kind sollte man nicht einfach so bekommen, weil man mal Löcher ins Kondom macht. Ein Kind zu bekommen heißt Verantwortung übernehmen und nicht nur abkassieren.