Liegt in diesen Situationen sexuelle Belästigung vor?
Im Gesetz wird sexuelle Belästigung als unerwünschte körperliche Berührung erläutert, die sexuellen Charakter aufweist. Aber ist das damit gemeint, dass sexuelle Belästigung nur dann vorliegt, wenn der Täter tatsächlich mit der Hand die Frau anfasst? Kann man euer Meinung nach auch in folgenden 2 Situationen auch von einer solchen Belästigung sprechen? Also kein direkter Kontakt mit der Hand?
- Im Supermarkt stößt der Einkaufswagen an den Po der Frau, die vor dem „Täter“ an der Kasse ansteht.
- Der „Täter“ schlägt mit einem Luftballon anmachend auf den Busen einer Frau, statt Busen zu grapschen.
10 Antworten
1 finde ich nicht schlimm und würde ich nicht als belästigung sehen ausser die person entschuldigt sich nicht und macht den einkaufswagen nicht weg
2 finde ich grenzwertig
1 Nein. Passiert, und den Po hat man nun mal hinten auf Höhe.
- Ja.
Den ersten Fall würde ich nicht so einordnen
Beim 2. Würde ich persönlich schon wenn sie das nicht will. Wie das gesetzlich aussieht weiß ich nicht
Das erste wird ja wohl nicht absichtlich gewesen sein.. bin letztens auch meinem Vordermann reingefahren 😂
Ja ich denke das zweite geht als sexuelle Belästigung durch
- würde ich eher als Zufall betiteln
- mhm ist schon kritisch aber ob das als Belästigung zählt keine Ahnung