Kann ich dafür wirklich so hart bestraft werden?

8 Antworten

Kann ich dafür wirklich so hart bestraft werden?

Nein, ein etwaiges Verfahren dürfte eher alsbald gem. § 176 Abs. 2 StGB eingestellt. werden. Das wurde üblicherweise schon so gehandhabt, als es diese Ausnahmeregel noch gar nicht gab (damals dann noch über den Umweg gem. §§ 153 ff. StPO, §§ 45, 47 JGG).

Außerdem beziehen sich die Strafrahmen im StGB auf Erwachsenenstrafrecht, das eben für Erwachsene (Ü21) gilt nicht aber für Jugendliche (Ü14 bis U18). Falls es überhaupt zu einer Verurteilung käme, reden wir da nicht über "Jugebdarrest", sonder "Ermahnung" bis max. "Sozialstunden".

PS: Wer in Österreich oder der Schweiz lebt, und glaubt, so seine Handlung wäre illegal gewesen (weil hier bei GF meistens nur die Rechtslage in Deutschland thematisiert wird): In diesen beiden Ländern wäre in so einem Fall nicht nur Petting erlaubt gewesen, sondern jede einvernehmliche sexuelle Spielart (inkl. z.B. Oralsex oder Geschlechtsverkehr).

Ich denke nicht, dass du überhaupt etwas bekommst, wenn du beweisen kannst, dass es einvernehmlich war.

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das ist recht unwahrscheinlich, allerdings solltet ihr euch mit Sex zurück halten, bis sie 14 ist.

Derallerecht531 
Fragesteller
 21.06.2023, 06:42

Ja wir warten bis zum Geschlechtsverkehr aber wie hart werde ich bestraft für öfters petting und zungenküsse? (Und wie lange kann man überhaupt ein noch nach dem vergehen anzeigen nicht das sie mich irgendwann anzeigt weil wir uns trennen oder so?

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HarryXXX  21.06.2023, 06:44
@Derallerecht531

5 Jahre auf jeden Fall.

Allerdings glaube ich persönlich nicht, dass man einen 15-Jährigen in diesem Fall besonders hart bestrafen würde.

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Derallerecht531 
Fragesteller
 21.06.2023, 06:46
@HarryXXX

Sie wollte es auch und wir hatten ja auch nur peeting und so deswegen wieso sollte sie einen 15 jährigen ins Gefängnis stecken wenn sie sogar 28 jährige auf Bewährung setzen obwohl die sex hatten mit einer 13 jährigen

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Walter159  21.06.2023, 08:30
@Derallerecht531

Mach Dir keinen Kopf deshalb, der Staat hat ganz andere Sorgen als ein Junge der mit seiner Liebsten Petting macht. Das machen nämlich alle! auch der Staatsanwalt hat es damals gemacht.

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Wenn beide Seiten einverstanden sind, hat weder Staatsanwalt noch der Richter was dagegen!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Für einvernehmliche Zungenküsse zwischen Jugendlichen, über die sich niemand von den beiden Beteiligten beschwert hat (auch im Nachhinein nicht), ist noch nie jemand ins Gefängnis gekommen.