Kann eine 11-jährige schwanger werden?

19 Antworten

Ja natürlich geht das auch wenn sie noch keine periode hatte denn der erste Eisprung kommt vor der ersten periode.

Ich hatte auch schon mit 11 meien periode und es werden immer mehr die unter 12 jahren ihre periode bekommen also ist das durchaus möglich.

Eine Elfjährige kann beim Sex ohne Verhütung schwanger werden unter der Voraussetzung, dass sie bereits geschlechtsreif ist, also Eisprünge hat. Äußerlich zu erkennen ist diese Geschlechtsreife dadurch, dass sie menstruiert. Theoretisch könnte sie auch vor ihrer ersten Menstruation in der Zeit um ihren ersten Eisprung des Lebens herum schwanger werden.

Ich schätze, dass immer noch nur eine Minderheit der elfjährigen Mädchen bereits geschlechtsreif sind.

Ein weiterer Aspekt ist natürlich, dass das Ausüben von Geschlechtsverkehr mit einem Kind grundsätzlich eine Straftat ist. Sex mit oder ohne Verhütung sollte unterlassen werden, bis beide Partner mindestens 14 Jahre alt sind.

Libertinaerer  07.05.2022, 15:34
das Ausüben von Geschlechtsverkehr mit einem Kind grundsätzlich eine Straftat ist ...

... sofern man selbst Ü14 ist: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht." (Laubenthal)

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Paguangare  07.05.2022, 15:59
@Libertinaerer

Meinst du, dass es tatsächlich einen Unterschied in der Natur einer Straftat macht, ob ein Junge mit 13 Jahren und 11 Monaten einen Diebstahl begeht (Straftat, darf er nicht tun, kann aber wegen Strafunmündigkeit nicht bestraft werden) und Vergewaltigung (ist komplett in Ordnung, darf er gerne machen) ?

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Libertinaerer  07.05.2022, 17:09
@Paguangare
Meinst du, dass es tatsächlich einen Unterschied in der Natur einer Straftat macht, ob ein Junge mit 13 Jahren und 11 Monaten einen Diebstahl begeht

Nein, weder ethisch, noch (gravierend) rechtlich.

(Straftat, darf er nicht tun, kann aber wegen Strafunmündigkeit nicht bestraft werden)

Korrekt. Aber niemand, weder ich noch der zitierte Laubenthal, haben etwas von "Strafunmündigkeit" gesagt. Das phantasierst DU rein.

Das wäre dann dein zweiter, noch grundsätzlicherer Fehler.

Auch Kinder können verbotenerweise rechtswidrige Handlungen ("Delikte") begehen, und dafür rechtlich zur Verantwortung gezogen werden: Man wird zwar erst mit 14 schuldfähig, aber bereits mit 7 deliktfähig.

Kinder können also bei keinem Delikt Straftäter werden (weil schuldunfähig), aber bei fast allen Strafdelikten Täter (weil deliktfähig).

Beim § 176 StGB schließt der Schutzzeck des Gesetzes eine Täterschaft durch Kinder aus. Denn er soll dafür sorgen, dass Kinder ihre "sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit frei von sexuellen Erlebnissen entwickeln können, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Absichten auf der Täterseite begründet sind." (Laubenthal)

Oder anders: "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)

Merke also, was Sex zw. U14 angeht: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

PS: Etwas anderes ist es, wenn ein sexueller Übergriff, also eine sexuelle Nötigung oder gar Vergewaltigung, durch ein Kind vorliegt: "Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexuellen Übergriffen sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle. Beide Merkmale können in vielfältigen Erscheinungsformen auftreten.“ (Freund/Riedel-Breidenstein)

Aber davor zu schützen ist nicht Zweck des § 176 StGB, sondern des § 177 StGB. Und bei dem können auch Kinder Täter, und dann rechtlich belangt werden - nur eben nicht strafrechtlich. Aber auch das Zivilrecht bietet bis zu freiheitsentziehenden Maßnahmen so einiges an Möglichkeiten ...

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Paguangare  07.05.2022, 17:50
@Libertinaerer

Danke für die ausführliche juristische Darstellung. Dann habe ich also gelernt, dass bei Straftaten zwischen Straftätern (über 14 Jahren) und Tätern (unter 14 Jahren) unterschieden werden kann.

Ist es so, dass egal, was ein Kind unter 7 Jahren tut, dies kein Delikt ist, auch wenn die gleiche Handlung bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren ein Delikt sowie bei Personen ab 14 Jahren eine Straftat ist?

Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, was ist Tat eines unter 7jährigen Kindes dann? Pech für das Opfer? Rechtlich gleichzusetzen mit der Tat bzw. Wirkung eine wilden Tieres oder eines umfallenden Baums?

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Libertinaerer  07.05.2022, 18:32
@Paguangare
Danke für die ausführliche juristische Darstellung.

Immer gerne. Ist schön, wenn "unausrottbare Rechtsirrtümer" docn ein wenig ausgerottet werden können. 😉

Dann habe ich also gelernt, dass bei Straftaten zwischen Straftätern (über 14 Jahren) und Tätern (unter 14 Jahren) unterschieden werden kann.

Ja. Und rechtswidrige Taten sind generell Delikte, und Strafdelikte halt eine spezielle Form davon.

Ist es so, dass egal, was ein Kind unter 7 Jahren tut, dies kein Delikt ist, auch wenn die gleiche Handlung bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren ein Delikt sowie bei Personen ab 14 Jahren eine Straftat ist?

Ein Delikt ist es immer, wenn eine rechtswidrige Handlung begangen wurde, aber ein 6-Jähriger kann kein Täter werden. Sprich: Er kann nicht persönlich rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Was aber immer geht, sind z.B. Erziehungsauflagen, oder auch der teilweise oder vollständige Entzug des Sorgerechts, wenn die aktuellen Sorgeberechtigten trotz Hilfen die Situation nicht verbessern können.

Wenn keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorliegt, was ist Tat eines unter 7jährigen Kindes dann? Pech für das Opfer?

Ja. Man wird natürlich bemüht sein, das zukünftig abzustellen, aber ja, das ist in der Tat so. § 828 BGB: "Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich."

Und im Verkehr ist es sogar noch etwas weiter gefasst: "Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat."

Anders herum aber: Wer glaubt, er könne z.B. mit 13 Nudes seiner gleichaltrigen (Ex-)Freundin rumschicken, weil er als U14 rechtlich nichts zu befürchten hätte, der irrt sich gewaltig.

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Paguangare  07.05.2022, 19:01
@Libertinaerer

Was ist denn das Substantiv für das sechsjährige Kind, das ein Delikt ausführt? Das Kind ist kein Straftäter, kein Täter, sondern ein ... ?

Sagt man da Delinquent? Der Wikipedia-Artikel zu dieser Vokabel könnte dahin deuten: Delinquent – Wikipedia

Geht es auch weniger hochgestochen bzw. weniger Lateinisch?

Und ist ein sechsjähriges Kind, das einen Diebstahl begeht (im vollen Bewusstsein, dass das Diebesgut nicht das eigene Eigentum ist, und dass es verboten ist, es zu nehmen) ein Dieb oder kein Dieb?

Ist der Diebstahl dann eine täterlose Straftat? Oder ein täterloses Delikt?

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Libertinaerer  07.05.2022, 22:40
@Paguangare
Geht es auch weniger hochgestochen bzw. weniger Lateinisch?

"Rotzlöffel". 😈

Bayerisch: "Lausbub". 😁

Ja, Delinquent passt. Der Grund steht auch im Wikipedia-Artikel.

Die dann zuständigen Therapeuten haben da i.d.R. Schwierigkeiten mit "Täter", aufgrund der damit verbundenen Stigmatisierung.

Und Latein gehört zum Recht. Das römische Recht bildet die Grundlage unseres Rechts, und später kamen noch Grundsätze aus dem Kirchenrecht hinzu. Und Latein war (und ist) Amtssprache der römisch-katholischen Kirche.

Und ist ein sechsjähriges Kind, das einen Diebstahl begeht (im vollen Bewusstsein

Das mit dem "sich bewusst sein" ist halt so eine Sache ...

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Ja, möglich wäre es. Mädchen werden ja immer früher fruchtbar und der erste Eisprung findet vor der ersten Periode statt, somit kann man auch schon vor der ersten Periode schwanger werden.

Ich hoffe du hast nicht mit eine 11-Jährigen geschlafen. Zur Frage: Ja, wenn sie geschlechtsreif ist, also Eisprünge hat. Kann also auch vor der ersten Periode sein. Durchschnittlich bekommen Mädchen ihre Tage mit 12 bis 14, kann aber auch viel früher oder später sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Klar, wenn sie schon ihren ersten Eisprung hatte. Dieser tritt vor der ersten Periode ein, daher muss man aufpassen selbst wenn man noch keine Periode hatte.