ist das rechtmäßig erlaubt?

7 Antworten

Rechtlich gesehen dürfen die beiden miteinander Sex haben da das ab 14 erlaubt ist. Es sei denn die jüngere Person wird dafür von der älteren bezahlt oder hat eine Garantenstellung ihr gegenüber besteht also Lehrer, Erzieher oder Trainer oder so. Außerdem ist es kritisch wenn die ältere Person die sexuelle Unerfahrenheit des jüngeren gezielt ausnutzt. Wenn deine Freundin noch sehr jung aussieht müssen sie damit Leben, dass sie manchmal komisch angesehen werden auf der Straße.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hatte mehrere Langzeitbeziehungen

In Deutschland liegt das sogenannte "Schutzalter" bei 14 Jahren. Ab diesem Alter wird eine Person (unabhängig vom Geschlecht) juristisch als einwilligungsfähig bezüglich sexueller Handlungen angesehen. 

Dann gilt sie als sexualmündig und auch Erwachsene jeden Alters dürfen einvernehmlich sexuell mit ihr verkehren (mit Ausnahme der Sonderfälle Ausnutzung einer Zwangslage, gegen Entgelt, Abhängigkeitsverhältnis und fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung).

In Österreich ist es ähnlich.

In der Schweiz liegt das Schutzalter bei 16 Jahren. Unterhalb dieser Altersschwelle ist eine sexuelle Handlung nur dann nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Solange sie dafür keine finanziellen Zuwendungen oder Geschenke erhält, ist das kein Problem. Alles Andere wäre Prostitution und ist somit erst ab 18 erlaubt. Einvernehmen natürlich vorausgesetzt.

Es ist nur dann illegal, wenn sie unter 14 ist.

Mit 16 ist das vollkommen ok und gesetzlich erlaubt.

Ich war 14 und er 23 und auch wir hatten Sex. Also wenn beide einverstanden sind..... Wir sind nicht in Amerika.