Ich 15 er 21 Sex ok?

9 Antworten

Vor dem 14. Geburtstag gelten Personen in Deutschland als Kinder, sind damit noch nicht strafmündig und unter besonderen Schutz des Gesetzes gestellt. Daher können unter 14-jährige auch nicht belangt werden, wenn sie z.B. einen Diebstahl begehen, Körperverletzung begehen oder eben Sex haben. Dies ist dann allerdings kein Freifahrtsschein, denn wer allzu sehr über die Strenge schlägt, bekommt ggf. Besuch vom Jugendamt und die Eltern entsprechend Ärger.

Zwei unter 14-jährige, die miteinander Sex haben, können daher nicht belangt werden.

Ist einer der Sexpartner allerdings noch Kind und der Partner mindestens 14, dann sieht der Gesetzgeber sexuelle Handlungen aller Art (also auch schon einen Zungenkuss) als "Sexueller Missbrauch von Kindern". Dabei spielt es KEINE Rolle, ob das Kind einverstanden war oder den Sex gar initiiert hat! Auch die Eltern können es nicht wirksam "genehmigen" - im Gegenteil: Durch Förderung oder Duldung des "Missbrauchs" können sie selbst Ärger bekommen.

In Deutschland gilt, dass Jugendliche ab 14 Jahren mit jedem Sex haben dürfen - egal wie alt - solange weder Zwang ausgeübt wird, noch Geld fließt oder ein Abhängigkeitsverhältnis (Lehrer/Schüler, Chef/Angestellter usw.) ausgenutzt wird.

Ist der/die Jugendliche unter 16 und der ältere Partner über 21 KÖNNTEN die Eltern des/der Jugendlichen ihn dann anzeigen, wenn er die (durch einen Gutachter zu belegende) fehlende Reife des Jugendlichen ausgenutzt hat. Ab 16 gibt es dann keine Altersgrenzen mehr.
Damit dürften14-jährige theoretisch also auch mit einem 60-jährigen Sex haben, ohne dass sich die Staatsanwaltschaft dafür automatisch interessiert.

Eltern haben allerdings ein Umgangsbestimmungsrecht - d.h. sie könnten einem unter-18-jährigen verbieten sich mit dem Freund/der Freundin zu treffen - was aber seit Jahrhunderten Liebende nicht davon abhält es heimlich zu tun... .

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Life-Coach und Fachbuch-Autor
Libertinaer  08.08.2016, 23:00

Daher können unter 14-jährige auch nicht belangt werden, wenn sie z.B. einen Diebstahl begehen, Körperverletzung begehen

Natürlich können sie. Sie können "nur" nicht "bestraft" werden. Ziemlicher Unterschied!

Allerdings: Für ...

oder eben Sex haben.

... Sex gilt das nicht. Da freiwilliger Sex auch vor 14 legal ist, können sie deswegen auch zivil- bzw. familienrechtlich NICHT belangt werden.

Ist der/die Jugendliche unter 16 und der ältere Partner über 21 KÖNNTEN die Eltern des/der Jugendlichen ihn dann anzeigen, wenn er die (durch einen Gutachter zu belegende) fehlende Reife des Jugendlichen ausgenutzt hat.

Sie KÖNNTEN immer. Ist nur sinnlos. ;-)

Genauso wie i.d.R. beim Absatz mit 14/15 & Ü21, der sich zudem in erster Linie auf homosexuelle Kontakte abzielt. Und selbst da spielt er praktisch kaum eine Rolle.

Eltern haben allerdings ein Umgangsbestimmungsrecht - d.h. sie könnten einem unter-18-jährigen verbieten sich mit dem Freund/der Freundin zu treffen

Das Umgangsrecht kann bei sozial wichtigen Kontakten NICHT willkürlich ausgeübt werden.

In deinem Beispiel könnten sie den Umgang nur verbieten, wenn der Freund eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt, z.B. weil er ein Drogendealer ist. Sonst nicht.

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Rechtlich ja, davon abgesehen, nicht unbedingt.

Ist das ok?

Menschlich? Klar.

Rechtlich? Auch. ;-)

Ab 14 ist man in Deutschland (und Österreich) sexualmündig, und bestimmt ab dann selbst, mit welchem anderen sexualmündigen Ü14 man Sex haben möchte.

Die Eltern können das nur vor 14 verbieten (oder fördern: ihre Entscheidung).

Er sollte dich aber nicht mit über das normale Maß hinaus mit Geschenken und/oder Geld überhäufen, da man Minderjährige nicht für Sex bezahlen darf.

Aber alles an Liebes- oder sexueller Beziehung was halbwegs "normal" ist, bereitet rechtlich keine Probleme ...

Das Alter ist eine grauzone. Einvernehmlich ja. Wenn es deinen Eltern nicht passt und die zeigen ihn an sieht das wieder anders aus. Ab 14 vom Gesetz erlaubt. 

BrightSunrise  08.08.2016, 22:36

Man kann jeden anzeigen, solange er jedoch nicht gegen §182 StGB verstößt, wird nicht viel mehr geschehen.

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Wenn ihr beide es wollt, natürlich.

Lass dich aber zu nichts drängen, was du nicht auch wirklich willst.

Grüße