Darf ich gesetzlich sex mit einem 34 jährigen haben?

12 Antworten

Er würde sich nach §182 StGB strafbar machen, wenn er 1. dich für den Sex entgeltlich belohnt, 2. eine Zwangslage von dir ausnutzt oder 3. deine fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Tut er nichts von dem, ist der Sex erlaubt. Ich würde dennoch vorsichtig sein, denke genau nach, was du da tust.

Liebe Grüße und viel Erfolg

Gesetzlichen Sex gibt es nicht. Es gibt aber strafbaren Sex. Bei gleichaltrigen Minderjährigen ist das etwas anderes als bei nicht-gleichaltrigen. Sex mit Jugendlichen unter 18 ist insbesondere für über 21-Jährige verboten, wenn sie die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen. Darauf stehen bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe. Sobald das 'wir lieben uns über alles' vorbei ist -- und das ist es vermutlich eher früher als später, da kannst du Gift drauf nehmen, sieht das mit deiner jetzigen Zustimmung und Einsichtsfähigkeit ganz anders aus. Es gibt viele Gründe, warum du wahrscheinlch in ein paar Monaten anders über deinen Freund denken wirst, deswegen wäre er gut beraten, vorsichtig zu sein und nicht zu riskieren, dafür in den Knast zu kommen. Eine Beziehung zwischen einem 15-Jährigen und einem 34-Jährigen, die Jahre hält, gibt es nicht.


flirtheaven  26.06.2016, 09:44

Sex mit Jugendlichen unter 18 ist insbesondere für über 21-Jährige
verboten, wenn sie die fehlende Fähigkeit des Jugendlichen zur sexuellen
Selbstbestimmung ausnutzen.

falsch, das gilt nur, wenn einer der beiden unter 16 ist 

 

Eine Beziehung zwischen einem 15-Jährigen und einem 34-Jährigen, die Jahre hält, gibt es nicht.

ich kenne ein Paar, die inzwischen Silberhochzeit hatten. Sie war damals 14 und er 36

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toomuchtrouble  26.06.2016, 09:49
@flirtheaven

Normale Lebenserwartung vorausgesetzt, kann sie wenigstens die goldene Hochzeit auf dem Friedhof feiern, statt als Frau in den besten Jahren einem undichten Tattergreis dauernd die Urinflasche anzureichen.

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https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_16_Jahre

Grundsätzlich nur dann, wenn Dir "die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt". Der Rest ist kompliziert. Es ist ein Antragsdelikt, jemand muss also Anzeige erstatten (z.B. Deine Eltern). Dann wird unter Umständen über einen Gutachter (Psychologe) festgestellt, dass - um es platt zu sagen - keine Augenhöhe in Eurer Beziehung gibt. In solch einem Fall kann Dein Lover verurteilt werden.

Ob du das darfst, ist erstmal nicht die frage, du würdest dich nur strafbar machen, wenn du sexuell mit jemandem unter 14 aktiv wirst. Das wäre für dich strafbar.  Für den 34-Jährigen könnte eine sexuelle Beziehung zu dir strafbar sein: 

1. wenn er dein Lehrer, Erzieher, Ausbilder oder ähnliches ist.

2. wenn er dir Geld oder Geschenke für sexuelle Handlungen gibt oder verspricht.

3. wenn er ein Zwangslage bei dir ausnutzt.

4. Wenn du unfähig zur Sexuellen Selbstbestimmung bist und er dies ausnutzt.

Die ersten drei Möglichkeiten sind ziemlich eindeutig und auch eindeutig beweisbar. Beim vierten Punkt, der nur für unter 16-Jährige Jugendliche gilt, wenn der partenr über 21 ist, müssen verschiedene Aspekte nachgewiesen werden. Zunächst müsste ein Psychologisches Gutachten nachweisen, dass du noch nicht in der Lage bist , deine sexuelle Selbstbestimmung auszuüben oder auch temporär dazu nicht in der Lage warst (durch Alkohol z.B.) und man müsste ihm nachweisen, dass er dies ausgenutzt hat. Wenn du allso ein normal entwickelter 15-Jähriger bist, ist rechtlich alles in Ordnung, ob ich es in Ordnung finde, ist eine ander Sache, falls jetzt wieder irgendwelche Anfeindungen kommen sollten. Siehe auch §§ 174 bis 182 StGB

Jein.

Grundlegend darfst du das ab 14 selbst entscheiden mit wem du Sex hast.

Aber: Wenn jemand über 21 mit jemandem über 14 aber unter 16 Sex hat, können die Eltern des Jüngeren den Älteren anzeigen und dann würde geprüft werden, ob der Ältere die eventuell noch fehlende oder nicht ausreichende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des Jüngeren ausnutzt.

Das Alter allein ist kein Grund, dass es strafbar ist. Wenn aber ein Psychologe bei dir feststellt, dass das nicht so wirklich auch von dir ausging, kriegt er Probleme (dein Partner...nicht der Psychologe).

Auf Nummer Sicher geht ihr, wenn ihr einfach wartet, bis du 16 bist. Dann gibts immer noch Einschränlungen (Geld, Abhängigkeitsverhältnis), aber wenn die auch nicht zutreffen, ist rechtlich gesehen alles fein.

Natürlich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Nur deine Erziehungsberechtigten dürfen Anzeige stellen. Wenn die damit aber einverstanden sind, müsst ihr da ja nichts befürchten.