Grenzen des Demonstrationsrechts?

Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen

Ist zulässig, sollte es auch sein 73%
Ist unzulässig, sollte es auch sein 18%
Ist unzulässig, sollte erlaubt sein 9%
Ist zulässig, sollte verboten werden 0%

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist zulässig, sollte es auch sein

Der untercsheid zwischen Bauern und Klima kleben ist, dass die Bauern ihren Protest anmelden, die Kleber nicht

Ist zulässig, sollte es auch sein
Das Recht sollte ja für alle gelten,

Muß es das wirklich? Wenn ich am Dienstag zur Menschenkette gehe ist dies für mich Wahrnehmung eines mir zustehenden Grundrechts. Wenn mich meine persische Kollegin begleitet darf sie dies zwar, für sie ist es aber kein Grundrecht.

Ist es zulässig, im Rahmen des Demonstrationsrechts gezielt (also nicht nur Kollateralschaden eines Demonstrationszuges) den Straßenverkehr zu blockieren?

Da eine Demonstration, sofern es sich nicht um eine Spontandemonstration handelt, angemeldet werden muß, kann sich zumindest der RD auf die Verkehrsbehinderungen einstellen.

Und sollte das so bleiben?

Allgemein ja. Für mich ist mit gezielter Behinderung/Blockade des RD eine Grenze überschritten.

Ist zulässig, sollte es auch sein

Aber dann gerechtes Urteil der Gesellschaft. Es kann nicht sein, dass es ganz furchtbar ist, wenn ein einziger Krankenwagen bei den Aktivisten der „Letzten Generation“ nicht durchkommt und dann bestimmt voll viele Menschen sterben (mmh, stimmt wirklich), aber wenn eine Horde Dummer Bauern sich vor eine versammte KRANKENHAUSEINFAHRT stellt und diese blockiert, interessiert es keinen und es heißt „ja ist ja gerechtfertigt“.

Nein ist es nicht. Das Problem der Bauern betrifft sie jetzt, das Problem der Klimaaktivisten trifft uns alle in einigen Jahren, nur müssen wir uns jetzt dagegen einsetzen. Und die einen haben eine Lobby, die anderen nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin ein „links-grün Versiffter“
TomRichter 
Fragesteller
 10.01.2024, 23:47

> Aber dann gerechtes Urteil der Gesellschaft

Ein frommer Wunsch - aber der setzt wohl eine Gesellschaft voraus, in der es gar nicht mehr nötig wäre, irgendwas zu blockieren.

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Zitrone273  10.01.2024, 23:57
@TomRichter

Nicht unbedingt. Man müsste nur mehr nachdenken ob das, was man sagt, Sinn macht.

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Ist zulässig, sollte es auch sein

Sofern angemeldet.

Unangemeldete Blockaden sind illegal und sollten das auch bleiben.

Ist zulässig, sollte es auch sein

Im Prinzp ist es sofern angemeldet und abgeklärt bzw. genehmigt, erlaubt. Natürlich muss man aber auf Rettungskräfte acht geben.

"Üblicherweise dient eine Demonstration dazu, Aufmerksamkeit zu erregen, im Idealfall sogar Interesse für die Forderungen und Parolen."

Außerdem bringen Demonstrationen mehr als das, was du gesagt hast. Sieh dir mal die Demonstrationen gegen Corona an. Wir haben den Politikern so viel Feuer unter den Hintern gemacht, das diese alle Coronamaßnahmen aufgehoben haben. Darüberhinaus kann ich von mir aus behaupten, mich für Freiheit eingesetezt zu haben und das ich für mich selber eingestanden bin.

PixelManuel  10.01.2024, 23:15
Wir haben den Politikern so viel Feuer unter den Hintern gemacht, das diese alle Coronamaßnahmen aufgehoben haben.

Tut mir leid aber das ist nicht aufgrund euer Demonstrationen passiert.

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Opololski  10.01.2024, 23:17
@PixelManuel

Naja, nicht offiziel natürlich. Was anderes kann ich mir aber nicht erklären, weil die Politiker es noch länger hätten machen können, wenn es keine Gegenstimmen gegeben hätte.

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PixelManuel  11.01.2024, 07:15
@Opololski

Die Maßnahmen wurden nicht beendet sondern sind mit der vorher gesetzten Frist ausgelaufen. Eine Weiterführung der Maßnahmen wurde geprüft, allerdings haben wissenschaftliche Analysen ergeben, dass die Erfolge der bisherigen Maßnahmen keine Verlängerung erforderten.

Was anderes kann ich mir aber nicht erklären

Nur weil du es dir nicht erklären kannst, heißt es nicht, dass es keine andere Erklärung gibt.

Ihr hattet da höchstens einen verschwindend geringen Einfluss. Höchstens!

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Opololski  11.01.2024, 18:36
@PixelManuel
"Die Maßnahmen wurden nicht beendet sondern sind mit der vorher gesetzten Frist ausgelaufen. Eine Weiterführung der Maßnahmen wurde geprüft, allerdings haben wissenschaftliche Analysen ergeben, dass die Erfolge der bisherigen Maßnahmen keine Verlängerung erforderten."

Hast du dafür eine Quelle vielleicht? Würde mich schon sehr interessieren!

"Nur weil du es dir nicht erklären kannst, heißt es nicht, dass es keine andere Erklärung gibt."

Das, mein Freund, habe ich nie behauptet.

"Ihr hattet da höchstens einen verschwindend geringen Einfluss. Höchstens!"

Naja, das ist zunächst deine Meinung, kein Fakt.

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PixelManuel  11.01.2024, 18:46
@Opololski
Das, mein Freund, habe ich nie behauptet.

Ich möchte dich mal zitieren:

Was anderes kann ich mir aber nicht erklären

Zu deiner Frage

Hast du dafür eine Quelle vielleicht? Würde mich schon sehr interessieren!

Die Maßnahmen sind planmäßig zu dem Datum ausgelaufen, wie sie im Infektionsschutzgesetz §28b definiert wurden. Kannst du da entsprechend nachlesen. Eine bessere Quelle kann es ja nicht geben, oder?

… in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023

Das Infektionsschutzgesetz wurde aufgrund der Falllage nicht noch mal verlängert. Das kannst du entsprechend auf der Seite der Bundesregierung nachlesen.

Das heißt, die Maßnahmen sind nicht aufgrund der Proteste aufgehoben worden, wie von dir behauptet, sondern sind mit der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ohne Verlängerung ausgelaufen.

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Opololski  11.01.2024, 18:59
@PixelManuel
"… in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023"

Ja aber was ich jetzt meine sind die ganzen Beschränkungen und Verbote von 2020-2022. Wenn man eine Frist ers am 1.Oktober 2022 dafür setzt und die Demonstartionen früher in ihrer ganzen größe stattfanden, ist es doch nicht der Beweis, das die Demonstrationen gegen die Coronamaßnahmen, deren abschaffung nicht beeinflusst haben.

"Was anderes kann ich mir aber nicht erklären"

Nur weil ich mir zu diesem Zeitpunkt nichts anderes erklären konnte, heißt es nicht, dass ich aufgrund meines gesunden Menschenverstandes, natürlich andere Möglichkeiten in erwägung gezogen habe, wie du mir beispielsweise selber gerade gezeigt hast.

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PixelManuel  11.01.2024, 19:09
@Opololski

Bis zum 1. Oktober wurden die Maßnahmen auch immer nur für einen bestimmten Zeitraum festgelegt und dann zum Auslauftermin aufgrund der aktuellen Situation entsprechend verändert.

Hier zum Beispiel die Änderungen 20.03.2022, nach der diese Vorschrift nur bis zum 23. September 2022 laufen sollte.

§28b wurde mehrfach angepasst und entsprechend mit neuen Fristen versehen. Die Geltungsdauer vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 galt also nur entsprechend der vorliegenden Fassung des Gesetzes.

Hier auch mal eine Chronologie der Änderungen am Infektionsschutzgesetz. Schau einfach mal drüber, wie oft §28b angepasst wurde.

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Opololski  11.01.2024, 19:13
@PixelManuel

Ja, ich weiß was du meinst. Du scheinst aber nicht verstanden zu haben was ich gemeint habe.

Ich meine ja nur, wieso diese plötzlichen Entschlüsse, zur Fristsetzung der bestehenden Maßnahmen? Ich glaube persönlich, dass es doch etwas mit den Demonstrationen 2020 oder 2021 zu tun hat, da man die Politiker unter Druck gesetzt hat.

Wenn du das nicht so siehst, möchte dir auch keine Vorwürfe machen. Ich habe nur das Gefühl, das beides auf gewisse Weise Hand in Hand geht.

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PixelManuel  11.01.2024, 19:16
@Opololski

Du kannst solche Gesetze nicht unbefristet abschließen, ohne dass es vom Verfassungsgericht einkassiert würde.

Glaubst du wirklich, diese Regierung hat sich auch nur annähernd dafür interessiert, dass ihr auf die Straße gegangen seid?

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Opololski  11.01.2024, 19:29
@PixelManuel
"Glaubst du wirklich, diese Regierung hat sich auch nur annähernd dafür interessiert, dass ihr auf die Straße gegangen seid?"

Wieso denn auch nicht? Was erscheint dir da so abwegig? Wieso sonst, sollte sie gegen uns vorgegangen sein?

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