darf man das?

6 Antworten

Sexuelle Handlungen fallen in den Rahmen, dass beide Partner mindestens 14 sein müssen.

Sexuelle Handlungen mit einet Person unter 14 Jahre sind verboten. Und zwar aus vollen Grund. Was jetzt genau sexuelle Handlungen sind, kann man drüber streitem.

Küssen würde ich jetzt als nicht verboten ansehen. Wobei ich ein 12 jähriges Mädchen definitiv zu jung für eine ernsthafte Beziehung finde. Und wenn ich deine Fragen hier lesen, und du das Mädchen sein solltest dann bist du eindeutig zu jung für eine Beziehung.

Siehe Frage: bin ich schwanger, hatte keinen Geschlechtsverkehr - du bist noch jung und hast erst seit kurzem deine Periode. Da kann es leicht vorkommen, dass sie mal ausbleibt und unregelmässig kommt.

Ein Blick ins Strafgesetzbuch verschafft da Klarheit.

Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind verboten, wie der § 176 aussagt. Er sagt in Absatz 2 aber auch aus, dass von einer Strafe auch abgesehen werden kann, wenn zwischen Täter und Kind die sexuelle Handlung einvernehmlich erfolgt und der Unterschied sowohl im Alter als auch im Entwicklungsstand oder Reifegrad gering ist, es sei denn, der Täter nutzt die fehlende Fähigkeit des Kindes zur sexuellen Selbstbestimmung aus.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Einerseits also verboten, weil du noch ein Kind im juristischen Sinn bist, andererseits sitzt auch nicht immer ein Staatsanwalt bei euch mit auf der Couch. Den größten Ärger machen da erfahrungsgemäß die Eltern.

Mit guten Eltern kann man über solche Dinge reden.

randomgurl782 
Fragesteller
 10.01.2024, 20:14

und wenn beide bereit sind, eine gewisse reife haben, einverstanden sind?

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Charalambos  10.01.2024, 20:23
@randomgurl782

Was soll eine "gewisse Reife" bedeuten?!? Jugendliche fühlen sich oft reifer als sie tatsächlich sind. Und die Tatsache, dass eine 12 Jährige nicht erkennt, dass sie definitiv noch nicht die Reife einer 16 oder 18 Jährigen hat, ist schon ein Indiz dafür, dass sie weit weniger reif ist, als sie glaubt...

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Also das mit den Gesetzen müsst ihr nicht so genau nehmen. Geniest eure Zeit zusammen und macht es aber lieber nicht zu Auffällig in der Öffentlichkeit, da der Altersunterschied bestimmt auffällt(kommt für manche komisch). Tut das wozu ihr euch entschlossen fühlt, weil ganz ehrlich es kann euch nicht verboten werden euch zu Küssen und es kontrolliert auch keiner. Stell dir vor, was wäre das für komischer Gerichtsprozess und außerdem ist keiner so ehrenlos und wendet sich wegen sowas ans Gericht (erst recht nicht eure Eltern) ist doch eure Sache

randomgurl782 
Fragesteller
 10.01.2024, 20:35

Vielen Dank echt voll die liebe Antwort

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Charalambos  10.01.2024, 21:01
@randomgurl782

Die Antwort mag zwar lieb gemeint sein, ist aber juristisch falsch. Das Recht sieht es anders. Zwar passiert der Fragestellerin nichts, aber dem 16 Jährigen sehr wohl.

Da spielt es auch keine Rolle, wie die beiden das sehen. Sobald einer den Jungen anzeigt (das kann einer der Eltern sein, ein Lehrer oder einfach ein Nachbar oder sonst wer) dann wird das strafrechtlich verfolgt. Der § 176 des Strafgesetzbuches sieht da auch keinerlei Handlungsspielraum.

Der Prozess wird auch nicht komisch, sondern ein normaler Prozess wegen Kindesmissbrauch. Davon abgesehen werden kann nur, wenn der 16 Jährige nachweislich in seiner Entwicklung so weit zurück ist, dass er geistig selbst als Kind und damit als nicht voll schuldfähig eingestuft werden kann.

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Charalambos  10.01.2024, 21:21

"es kann euch nicht verboten werden" ist einfach rechtlich falsch. Es ist verboten. Nicht für das 12 jährige Kind, aber für den 16 jährigen Jugendlichen.

Es mag sein, dass Du es als ehrlos erachtest, sowas anzuzeigen. Es gibt aber mit Sicherheit genug Menschen, die es als ehrlos erachten da einfach weg zu schauen. Und das kann jeder sein. Selbst ein unbeteiligter Nachbar oder ein Mitschüler, der den beiden eins auswischen will. Auch das die Eltern der 12 Jährigen da einfach zu schauen würde ich nicht leichtfertig unterstellen. Es wird ja nicht ihre Tochter verurteilt (die gilt - selbst wenn sie es auch wollte - als Opfer), sondern der Junge. Rein rechtlich gesehen ist es Kindesmissbrauch.

Und genau so sieht auch der Prozess aus: Kindesmissbrauch. Das wird nicht komisch.

Deine Antwort mag zwar der Fragestellerin gefallen, aber da ist das Strafrecht klar. Und Gerichte nehmen das mit den Gesetzen genau....

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xxClaraBellaxx  11.01.2024, 07:31
@Charalambos

Aber wer macht denn sowas und es weiß doch keiner, dass er 15 ist. Aber falls ihr so nh komische Nachbarschaft habt, dann macht es lieber nur daheim(Zimmer) oder da wo euch keiner kennt, z.B. in einer Stadt. Fühlt euch bei dem Thema weder gezwungen, noch unterdrückt und respektiert eure Grenzen.

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xxClaraBellaxx  11.01.2024, 07:35
@xxClaraBellaxx

Und außerdem, wenn man etwas Menschenkenntnis hat, merkt man auch, ob es Missbrauch ist, oder ob es die Person auch will

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Charalambos  11.01.2024, 07:49
@xxClaraBellaxx

Das Gesetz geht grundsätzlich davon aus, dass einem 12 Jährigen Kind die Einsicht fehlt. Es spielt keine Rolle, ob die 12 Jährige das will. Auch in echten Fällen zum Kindesmissbrauch werden die Kinder selten wirklich mit irgendwas gewaltsam gezwungen, sondern eher so manipuliert, dass sie (freiwillig) mitmachen. Die Altersgrenzen im Gesetz gelten. Das sind keine unverbindlichen Vorschläge, wo man dann mal schaut ob man sich dran hält.

Die Frage, ob das Kind bereits eine außergewöhnliche Reife besitzt stellt sich nicht. Weder lässt das Gesetz den Spielraum das zu prüfen, noch prüft das irgend ein Gericht. Teenies halten sich (fast) immer für reifer als sie sind. Sie zählt als Kind. Im Zweifelsfalle als von dem älteren manipuliertes Kind, was sie selbst eben wegen fehlender Reife nicht erkennt.

Die einzige Chance (die das Gesetz sogar lässt), ist feststellen zu lassen, dass der 15 Jährige in seiner Entwicklung so wenig altersgerecht ist, dass er geistig selbst noch auf der Stufe eines Kindes steht und deswegen nicht so recht überschaut was er macht...

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xxClaraBellaxx  11.01.2024, 08:17
@Charalambos

Ja, wenn man es ganz genau nimmt, ok. Es besteht natürlich ein kleines Risiko. Fazit: ihr könnt es schon machen, aber müsst euch möglichen Konsequenzen bewusst sein. Natürlich könnt ihr auch Glück haben. Seit einfach vorsichtig.

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Von Experte DianaValesko bestätigt

Im Strafgesetzbuch wird nicht zwischen "echtem Sex" und anderen "sexuellen Handlungen" unterschieden. Ein über 14 Jähriger darf an einem Kind (sprich jemandem unter 14) keinerlei sexuelle Handlungen ausführen. Dazu zählt auch Petting oder auch schon eine Zungenkuss. Das wäre alles strafbar nach § 176 Strafgesetzbuch...

randomgurl782 
Fragesteller
 10.01.2024, 20:11

und wenn beide bereit sind?

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Charalambos  10.01.2024, 20:13
@randomgurl782

Das spielt keine Rolle. Das Strafrecht unterstellt, dass das Kind nicht wirklich überblicken kann worauf es sich einlässt und der Ältere die Unmündigkeit des Kindes ausnutzt.

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