Darf ich im Islam SB wenn ich zu viel Druck habe und damit schlimmeres verhindern kann?
5 Antworten
Bei einigen Gelehrten ist es so:
Dennoch: Nicht Alle sind der gleiche Meinung.
Im Islam gibt es unterschiedlichen Ansichten zum Thema Selbstbefriedigung, sogar innerhalb eines Madhhab.
Bei Schia ist Masturbation für gewöhnlich generell verboten, bei Sunni gibt es unterschiedliche Ansichten: bei Schāfiʿiten und Malikiten ist sie für gewöhnlich generell verboten, bei Hanafiten und Hanbaliten kann sie aber im Einzelfall erlaubt sein, zB nach einer gescheiterten Ehebeziehung oder um Ehebruch zu vermeiden.
It is generally prohibited according to the Hanafi and Hanbali madhaahib, unless one fears adultery or fornication, or (only in the case of the Hanbali Madhhab) is under extreme desire, in which case, it is permissible to seek a relief through masturbation. However, it is prohibited all the time according to the Maliki and Shafi`i madhaahib.
https://en.wikipedia.org/wiki/Islam_and_masturbation
Darf ich im Islam SB wenn ich zu viel Druck habe und damit schlimmeres verhindern kann?
Nach einigen Gelehrten schon.
Ja, es gibt Gelehrte, die die Masturbation dann quasi absegnen, schau hier und hier:
Die große Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten sagt, dass Selbstbefriedigung haram ist. Nur wenn Selbstbefriedigung dazu dient, größeren Schaden wie Unzucht, homosexuelle Handlungen oder Vergewaltigungen abzuwenden, wird sie von ihnen gebilligt. Manche Gelehrte sagen: Wenn man Selbstbefriedigung nicht der Lustempfindung, sondern der Linderung der sexuellen Energie wegen betreibt, dann besteht die Hoffnung, dass man dadurch nicht zum Sünder wird.
Quelle: Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam von Hasip Asutay, Seite 65.
Denke das geht in Ordnung, mach dir also nicht so viele Sorgen.
Soviel ich weiß ist es im Koran nicht direkt verboten worden!
Hoffe konnte ein wenig helfen, viele Grüße
Selbstbefriedigung wird im Fiqh Istimna genannt. Es gibt keine Koranverse oder authentischen Hadith, die diese direkt erwähnen.
Die Ansicht der Shafi- und Maliki-Rechtschulen ist, dass Masturbation unter allen Umständen bedingungslos verboten ist.
Die von ihnen vorgelegten Beweise sind:
Koran 23:5-7 Und diejenigen, die ihre Geschlechtsteile schützen. Außer von ihren Frauen oder denen, die ihre rechten Hände besitzen, denn sie werden in der Tat nicht beschuldigt. Aber wer darüber hinaus sucht, das sind die Übertreter.
Mit der Interpretation, dass eine Person selbst weder „Ehefrau“ noch „Sklave“ ist und sich das Verbot daher auf sie selbst erstreckt.
Tafsir Al Qurtubi:
Muhammad bin Abdul Hakim sagte, ich hörte Harmalah bin Abdul Aziz sagen: „Als wir Imam Malik nach der Person fragten, die masturbiert, rezitierte er den Vers 23:5 .
Von Tafsir Ibn Kathir:
Imam Shafi und seine Anhänger nehmen diesen Vers als Beweis dafür, dass Masturbation verboten ist, weil es sich von den beiden erwähnten Optionen unterscheidet, und derjenige, der masturbiert, derjenige ist, der die Grenzen überschreitet. Sie argumentieren weiter, dass der Prophet im Hadith einer Gruppe von Jugendlichen riet, ihre Keuschheit durch Fasten zu wahren, mit dem Argument, dass, wenn Masturbation erlaubt wäre, er dies stattdessen vorgeschlagen hätte.
---
Die Ansicht unter den Hanafis und Hanbalis ist, dass Masturbation erlaubt ist, wenn die Person befürchtet, in Zina (Unzucht) zu fallen, was eine große Sünde ist, die im Koran klar erwähnt wird, und ein kleineres Übel verwendet werden kann, um ein größeres Übel abzuwehren.
Von Tafsir Al Qurtubi:
Imam Ahmad bin Hanbal erklärte es trotz seiner Frömmigkeit für zulässig. Seine Ansicht war, dass es die Ausscheidung von Abfall aus dem Körper ist und es erlaubt ist, es auszuscheiden, wenn man es für notwendig hält, und dass es auf Aderlass und Schröpfen basiert.
Aus Sicht des auf islamQA erwähnten Hanbali-Gelehrten Ibn Taymiyah:
Shaykh al-Islam Ibn Taymiyah wurde nach einem Mann gefragt, dessen Verlangen ihn überwältigt und der masturbiert, und er weiß, dass dies durch Fasten behandelt werden kann, aber es ist zu schwierig für ihn. Er antwortete: In Bezug auf Wasser (Samen), das unfreiwillig austritt, trifft ihn dafür keine Sünde, aber er muss Ghusl (Baden) machen, wenn das Wasser sprudelnd herauskommt. Dies durch Selbstbefriedigung geschehen zu lassen, ist laut den meisten Gelehrten haram, und es ist eine der beiden Meinungen, die von Ahmad überliefert wurden; vielmehr ist es der stärkere der beiden. Einem Bericht zufolge ist es makrooh (nicht gemocht), aber wenn er dazu gezwungen wird, etwa wenn er Angst hat, Zina (Unzucht/Ehebruch) zu begehen oder krank zu werden, wenn er nicht masturbiert, dann gibt es in diesem Fall solche zwei bekannte wissenschaftliche Meinungen. In diesem Fall haben einige der früheren und späteren (Gelehrten) eine Konzession gewährt, die es erlaubt, aber andere haben es verboten. Und Allah weiß es am besten.
Auf IslamOnline erwähnte Hanafi-Ansicht:
Diese Ansicht kommt der Meinung der Hanafiten (Anhänger der Hanafi-Schule) sehr nahe, die behaupten, dass Selbstbefriedigung grundsätzlich verboten ist, aber unter folgenden Bedingungen zulässig sein kann:
- wenn die Person unverheiratet ist,
- wenn er oder sie befürchtet, dass er/sie ohne Selbstbefriedigung Zina begehen wird, und
- wenn die Masturbation hier ist, anstatt ein sexuelles Verlangen zu erfüllen, nur um die sexuelle Spannung zu lösen, die durch die Stimulation entsteht.