Altersbegrenzung Sex?

10 Antworten

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 Jahren das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung - d.h. sie dürfen ihre Beziehungs- und Sexpartner unter allen wählen, die selbst ebenfalls mindestens 14 Jahre alt sind. Eine Alters-Obergrenze für den Partner kennt das deutsche Recht nicht - d.h. es spielt erst einmal KEINE Rolle, ob der Partner 14, 24 oder 84 ist! Das Einverständnis der Eltern ist dabei auch NICHT erforderlich!

Voraussetzung ist stets, dass der Sex freiwillig stattfindet, kein Geld dafür fließt und keine Zwangslage bzw. Abhängigkeitsverhältnis (z.B. Lehrer/Schüler...) ausgenutzt wird.

Theoretisch könnten Eltern einer 14- oder 15-jährigen zwar einen über-21-jährigen anzeigen, was aber nur in seltenen Ausnahmefällen Erfolg hat. Dazu muss nämlich ein Gutachter nachweisen, dass der über-21-jährige die Fehlende Reife zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen AUSGENUTZT hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn dem/der Jugendlichen nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr bedeutet und welche Folgen dies haben könnte. Alleine der Hinweis auf das Alter oder den Altersunterschied ist dazu NICHT ausreichend. Erst 2016 hat ein Gericht entschieden, dass eine 15-jährige gegen den Willen ihrer Eltern eine Liebesbeziehung zu einem 30 Jahre älteren Mann unterhalten darf: 

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html 

Ein solcher Altersunterschied ist natürlich schon eine echte Herausforderung für die Liebenden und auch schon 4 oder 5 Jahre machen es Teenagern oft nicht leicht eine Beziehung auf Augenhöhe zu führen. 

Wenn der jüngere Partner zu etwas gedrängt wird, was er nicht möchte oder nur nachgibt, weil er glaubt dies dem Älteren "schuldig" zu sein, ist dies meist der Anfang vom Ende... . 

Seid nett aufeinander! 

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sex-Coach und erfolgreicher Fachbuch-Autor
Von Experte Charalambos bestätigt
  • Alle sexuellen Handlungen an, vor und mit einem Kind unter 14 Jahren gelten als Missbrauch und sind verboten (§§176, 176a StGB)
  • Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren ist für Jugendliche und Erwachsene nur und ausschließlich dann verboten, wenn dabei eine Zwangslage ausgenutzt wird (§182 Abs. 1 StGB)
  • Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, aber nur wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen. Alleine das Alter der Beteiligten ist KEIN Kriterium. (§182 Abs. 3 StGB).
  • Ebenso ist Prostitution für unter 18-jährige strafbar (§182 Abs. 2 StGB).

Zusammengefasst kann man sagen:

Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex ab 14 Jahren straffrei.

Weiß es nicht genau glaube aber mit 14 kann man mit jedem Alter, wenn nicht würde es mich aber auch nicht abhalten.

In Deutschland müssen beide mindestens 14 sein.

Wenn beide unter 14 sind, wird keiner bestraft.

Ich glaube die grenze ist frei aber ich finde da sollte es eine Grenze geben