Lächerliche Gesetze Wie soll man die Kondompflicht bei Prostituierten je kontrollieren?

10 Antworten

Wie soll man die Kondompflicht bei Prostituierten je kontrollieren?

Gar nicht.


Bergfex49  03.05.2025, 08:24

hab meinen Kommentar gelöscht

Bergfex49  03.05.2025, 08:34
@Bergfex49

kontrolliert soll gar nix werden, der Kunde ist in der Pflicht. Wenn man Auto fährt, sitzt auch kein Verkehrsüberwacher neben einem der die Geschwindigkeit kontrolliert, teuer wird's erst wenn geblitzt wird.

Das hat doch nichts damit zu tun, dass das Gesetz lächerlich ist...

Man darf auch nicht schneller fahren als erlaubt, aber das kann auch nur kontrolliert werden, wenn jeder Meter Straße überwacht wird.

Daher: stichprobenartige Kontrolle. Alles andere ist weder wirtschaftlich noch sinnvoll


swisstime  03.05.2025, 07:08

"Stichprobenartig" ist passend formuliert.

Hallo, ich sehe das wie du. Es handelt sich hier lediglich, wie sooft, um einen bunten Luftballon, der unter dem hübschen Namen "Schutzgesetz" lediglich weitere Bürgerrechte beschränkt.

Wann ich wie mit einem Mann den Verkehr vollziehe, entscheiden erwachsene Bürger allein und eigenverantwortlich, das Monstrum "Staat" hat es nicht im geringsten zu interessieren. Es geht ihn schlicht und ergreifend nicht die Bohne etwas an.

Hinweis 1: Eine der gleich zu Beginn häufigsten Fragen meiner Freier lautet immer "Ist bei dir auch Verkehr ohne Schutz möglich?".

Hinweis 2: Ich persönlich hab' es bis jetzt in noch keinem Laden, in dem ich gearbeitet habe, erlebt, dass ein Vertreter der "Sittenpolizei" überprüft hätte, ob ich das Kondom ordnungsgemäß über dem Glied eines Kunden abgerollt habe...lächel.

Wozu dann solche bevormundenden Gesetze?? - Viele liebe Grüße, Imke =)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bin seit jetzt 15 Jahren als Sexdienstleisterin tätig.

Path1974 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 16:29

Ich kenne ja einige Prostituierte, die sehen es genauso

Die Einzelfall-Kontrolle ist nicht der springende Punkt. Im AO-Verbot ist auch ein Werbeverbot inkludiert.

Und das wird im Gesetz auch explizit genannt:

Zur Sicherung der Kondompflicht wird daher als selbständige Vorschrift ein explizites Werbeverbot eingeführt.
Das Verbot erstreckt sich neben der expliziten Werbung für vaginalen, oralen und analen Geschlechtsverkehr „ohne Kondom“ auch auf szenetypische Abkürzungen wie beispielsweise „AO“, „FO“ oder sprachliche Umschreibungen wie z. B. „naturgeil“, „tabulos“.

https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/kondompflicht-werbeverbot/

Bei jeder Postituierte muss ein Beamte des Ordnungsamtes sitzen, der tiefen Einblick hat und aufpasst, was drinne steckt. Damit wäre auch das Problem der Arbeitslosigkeit weitgehend gelöst.


Path1974 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 16:34

Das wäre gut als Arbeitsbeschaffungsmassnahme ich melde mich freiwillig wenn es den Beamten Status dafür gäbe. :-)