Frauen dürfen in der Öffentlichkeit nackt rumlaufen, Männer nicht.
Das hat uns einer unserer Lehrer erklärt. Weil, der § 183 StGB gilt nur für Männer. Und § 183a StGB nur bei sexuellen Handlungen.
Also passiert nichts, wenn eine Frau nackt auf der Straße zu sehen ist. Sie kann nicht bestraft werden, solange sie kein sb macht oder so.
Wie findet ihr das?
Die eigentliche Frage, denke ich sollte lauten:
Wo findet ihr das?
Hihi
7 Antworten
Nackt sein in der Öffentlichkeit ist noch keine sexuelle Handlung. Wenn sich jemand durch Nacktheit an unangenessenen Orten belästigt fühlt, kann das eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG sein.
Für Exhibitionismus ist ein eindeutig sexueller Hintergrund der Handlung erforderlich, für die Erregung öffentlichen Ärgernisses erst Recht.
Das sind bei weitem nicht alle Urteile zu diesem Paragraphen. Die meisten werden nicht veröffentlicht.
Aber wenn du meinst, dass dir als Frau nichts passieren kann, jogge einfach mal am Samstagvormittag nackt durch die Fußgängerzone der nächstgelegenen Stadt. Und berichte dann, wie es ausgegangen ist.
Nee, das werde ich ganz bestimmt nicht machen!
Das ist etwas verkürzt dargestellt.
§ 183 bezieht sich nicht auf Nacktheit, sondern auf Exhibitionismus. Exhibitionistische Handlung meint in der Regel das öffentliche Entblößen der eigenen Geschlechtsteile mit dem Ziel, andere sexuell zu belästigen oder zu schockieren. Bei Frauen kann in ähnlichen Fällen ggf. § 184h StGB einschlägig sein.
Wenn die Frau keine sexuellen Handlungen vornimmt, ist also alles ok. So verstehe ich das.
Dasselbe gilt für den Mann. Ohne sexuelle Motivation keine Straftat.
Der Lehrer hätte dazu sagen sollen.. aus welchem Jahr dieser Paragraf stammt...
Nicht mehr zeitgemäß
Auch Männer dürfen in der Öffentlichkeit nackt sein, sie dürfen eben nur kein belästigendes Verhalten zeigen oder sexuelle Handlungen an sich vornehmen
Normale, nichtsexuelle nacktheit ist erst einmal nicht strafbar
Ansonsten scheint diese Unterscheidung zwar ungerecht, macht aber Sinn.
Ein Mann, der nackt und masturbierend aus dem Gebüsch springt, könnte rein theoretisch auch eine Frau vergewaltigen. Obwohl Exhibitionisten sowas normalerweise nicht machen aber allein durch die Situation können sie schon Angst und Schrecken hervorrufen
Eine Frau kann da weniger Schaden anrichten wenn sie nackt ist und vielleicht sogar an sich rumspielt
Hier noch mal ein netzfund zu normaler nacktheit

So viel zur Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Wenn exhibitionistische oder sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit verboten sein sollen, dann für beide Geschlechter. Man könnte glatt annehmen, dass Frauen das deswegen dürfen ,weil die, die dieses Gesetz erlassen haben, alle Männer waren
Das Strafgesetz sollte bei den Geschlechtern keine Unterschiede machen..
Hab mal nachgelesen. Es gibt keinen einzigen Fall, in dem eine Frau nach § 118 OWiG verurteilt wurde.
https://dejure.org/dienste/lex/OWiG/118/1.html