Wenn ich das richtig verstanden habe, gelten in diesem Jahr der Gründonnerstag und der Karsamstag zwar als Ruhetage, aber werden sie dann auch wie ein Sonn- oder Feiertag vor dem Gesetz gehandelt?
Ich frage deswegen, weil es in meiner Nachbarschaft einige Heimwerker-Junkies gibt, denen es gewaltig in den Fingern juckt. Zwei gesetzliche Feiertage in Folge können die gerade noch so die Füße stillhalten. Fünf Feiertage in Folge, in denen sie nicht hämmern, sägen, bohren oder irgendwie Krach machen können, halten die aber nicht aus!
Sollte also an den beiden besagten Tagen der ein oder andere doch zu Hammer oder Schlagbohrer greifen, wie sähe dann die gesetzliche Lage aus?