Muss ich Kind zum Übernachten beim Vater zwingen?

Meine Tochter ist 6 Jahre alt. Ich habe alleiniges Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ihr Vater und ich haben alle 2 Wochen Umgang vereinbart Samstag für den ganzen Tag. Seit 3 Jahren klappt dies nicht. Sie will nie zu Ihm, sagt sie fühlt sich nicht wohl, klagt über Angst, Bauchweh, Kopfweh und lässt sich immer wieder früher zurückbringen. Er bemüht sich kaum um sie, holt sie nur wenn sie in seinen Tagesplan passt, verschiebt oft Termin, hält Versprechen nicht und weigert sich mit Ihr alleine was zu unternehmen ohne seine Frau obwohl die Kleine sich das wünscht. Die Kleine sagt eigentlich will sie gar nicht zu Pappa. Seit 3 Jahren bemühe ich mich zu vermitteln aber erfolglos. Sie hat verstanden dass sie zu Ihrem Vater gehen muss, sagt sie besucht ihn, lehnt aber Übernachtungen kategorisch ab. Sie leidet unter extremen Trennungsängsten die uns jetzt auch im Alltag immer wieder zu schaffen machen. Das geht jetzt schon 3 Jahre so. Er setzt sie immer wieder unter Druck und sagt ihr sie MUSS bei Ihm übernachten weil das sein RECHT ist und zwar sobald sie eingeschult wird spätestens. Sie äussert Ihren Willen klar und deutlich auch gegenüber Dritten dass sie dort NICHT übernachten möchte. Mittlerweile ist sie 6 1/2 Jahre alt und hat extrem angst davor

MUSS ich mein Kind zwingen bei ihm zu schlafen?? KANN das Jugendamt die Kleine zwingen bei Ihm zu übernachten???

Umgangsrecht, Besuchsrecht
Kindesmutter schiebt Kind ständig zum Vater ab

Hallo an Alle! 

Mein Freund hat mit seiner EX ein Kind. Das Kind ist fast 3 Jahre.Sie haben gemeinsames Sorgerecht.Das Kind lebt bei der Kindesmutter.Der Kindesvater hat Besuchsrecht für das Kind, auch schon alles mit dem Gericht geregelt.Das Kind ist aber nun zusätzlich auch noch an den nicht regulären Wochenenden von samstags bis sonntags bei uns.Es kommt auch schon mal vor, dass Kind nicht sonntags sondern erst montags, dienstags oder mittwochs nach Hause fährt.Oder die Kindesmutter ruft kurzfristig an, dass der KV seinen Sohn holen solle, da dieser zu ihm möchte und dies auch sagt und zu hause richtig Ärger macht und sie ihn nicht beruhigen kann. Natürlich ist es dann klar, dass er seinen Sohn direkt holt. 

Das Kind verbringt im Durchschnitt 10 - 15 Tage im Monat beim Kindesvater. Obwohl laut gerichtlicher Vereinbarung 6 Tage im Monat (2 Wochenenden) abgemacht ist. KV nimmt natürlich gerne seinen Sohn. Unter der Woche wird das Kind betreut von einer Tagesmutter den ganzen Tag (obwohl sie nicht arbeiten geht!!!) und in der Regel an jedem Wochenenden ist das Kind beim KV.

Aber ist das noch normal? Dass sie das Kind einfach so abschieben kann, wie sie möchte?Wir springen müssen? Sie sieht das Kind so gut wie nie. Aber das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt der KV  nicht vom Gericht übertragen, obwohl sie das Kind nur abschiebt und wegen dem Geld hat. Was können wir noch tun?

Umgangsrecht, alleiniges sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Besuchsrecht
Kann ich meinen Hund zurück holen - Kaufvertrag?

Liebe Mitglieder,

ich habe folgendes Anliegen: Und zwar habe ich vor ca. 5 Monaten meinen Welpen leider abgeben müssen. Mir blieb damals leider keine andere Wahl, er musste weg. Ich habe ihn dann in eine Familie gegeben. Damals hatten wir mündlich vereinbart, dass ich Lucky (Name des Hundes) jederzeit besuchen darf. Dies ist dann auch im Dezember (nach ca. 2 Monaten als er bei ihnen war) erfolgt. So, dann hab ich gestern gefragt ob ich Lucky am Wochenende wieder besuchen kann. Daraufhin kam die Antwort dass ich ja bereits im Dezember dort war und sie mir einen weiteren Besuch nicht gestatten. Obwohl wir das damals so ausgemacht hatten dass ich ihn ÖFTER besuchen kann und es auch eine Voraussetzung für mich war, dass ich den Hund an DIESE Familie abgegeben habe! Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich ihnen den Hund sicher nicht gegeben. Ich habe auch die Vermutung, dass sie den Hund nicht wirklich fördern. Da es ein Labrador ist und dieser es in den Genen hat, dass er gerne apportiert und gehorchene möchte finde ich, dass dies auch zu nicht artgerechter Haltung zählt. Er hört nicht wirklich auf Kommandos von ihnen und als wir da waren hat er die Pflanzen im Haus gefressen (die Blätter). Auch hat er ein zu kleines Hundebett.

Zudem steht im Kaufvertrag, dass ich ein Besuchsrecht habe. Und mir auch über die Haltung des Tieres ein Bild machen kann, ob es ihm dort auch wirklich gut geht. Wäre ja unsinnvoll, dann ich ihn nur einmal besuchen kann! Da kann man sich ja kein Bild machen. Das muss ja in regelmäßigen Abständen erfolgen sonst macht es ja keinen Sinn! Genau wie bei einer Wohnung. Da kommt man ja auch nicht nur einmal sondern öfter.

Und sollte ein Verstoß gegen den Kaufvertrag vorliegen, kann ich den Hund zurück holen. Was kann ich nun tun? Kann ich den Hund zurück holen? Wenn ja, wie?

Bitte helft mir. Ich bin über ernst gemeinte, hilfreiche Antworten sehr dankbar! :( Mir geht es wirklich schlecht. Am liebsten würde ich ihn zurück holen!

Gruß und vielen Dank im Voraus!

Hund, Kaufvertrag, Besuchsrecht, Verkauf, Verstoß, zurückholen
Darf "Vater" nach 4 Jahren einfach auf sein Besuchsrecht bestehen?

Hallo, ich bin seit etwas über 4 Jahren alleinerziehende Mutter meiner kleinen Tochter und lebe seit fast drei Jahren in einer festen Partnerschaft. Meine Kleine hat meinen Partner, als ihren PAPA angenommen und die beiden haben eine tolle Beziehung zueinander. Jetzt kommt der Erzeuger,sprich mein EX, auf einmal auf die Idee seine Tochter zu besuchen, nach 4 Jahren, in denen er sich überhaupt nicht um sie gekümmert hat. Er hat noch nie Unterhalt geleistet, noch nie Weihnachten oder an ihrem Geburtstag an seine Tochter gedacht. Er hat mich 2005, als ich hochschwanger war mit einer Anderen betrogen und hinter meinem Rücken unsere gemeinsame Wohnung gekündigt und ist umgezogen, als ich im Krankenhaus lag mit unserer Kleinen. In die neue Wohnung ist dann auch seine Affäre mit ihren 2 Kindern eingezogen und er hat damals von mir verlangt, das ich mit unserer Kleinen in diese tolle WG einziehe. Das habe ich auch über 4 Wochen versucht, der Kleinen zu liebe, aber das ging nicht, so bin ich von Bayern wieder nach NRW gezogen, wo ich heute mit meiner kleinen Familie lebe. Ich weiß zwar, das ich meiner Tochter irgendwann die Wahrheit sagen muss, aber wann ist da er richtige Zeitpunkt, bestimmt nicht mit 4 Jahren, oder? Muss ich ihm jetzt das Besuchsrecht zugestehen, bei der Vorgeschichte und wo er jahrelang kein Interesse an seiner Tochter gezeigt hat?? Über Antworten freu ich mich

Kindererziehung, alleinerziehend, Besuchsrecht
Was kann ich machen wenn mir der Vater meines Kindes droht und körperlich angreift?

Ich bin Alleinerziehende Mutter. Sohn 5 Monate alt. Ich habe den Vater des Kindes sowie seiner Familie ein großzügiges Besuchsrecht eingeräumt. Bis vor einem Monat, da haben seine Mutter und Schwester mein Vertrauen missbraucht und ich lasse sie meinen Sohn nicht besuchen solange sie ihren Fehler nicht eingestehen und sich entschuldigen. Darüber habe ich heute mit dem Kindesvater gesprochen und es ist ausgeartet. Er hat mich angeschriehen, geschubst und geschlagen. Er hat meinen Arm verdreht sodass ich ihn beißen Musste damit er loslässt. Bei alldem war leider mein Sohn dabei und hat so fürchterlich geweint. Ich habe versucht den kleinen zu beruhigen aber Kindesvater hat immer weiter geschriehen. Ich habe ihn dazu aufgefordert meine Wohnung zu verlassen. Dem ist er vorerst auch nicht nachgegangen als ich Polizei anrufen wollte hat er mir das Handy aus der Hand gezogen. Danach hat er mir gedroht er würde mir und meiner Familie "alle Knochen brechen" wenn ich seiner Familie nicht erlaube meinen Sohn zu sehen. Kann ich es schaffen der kompletten Familie das Besuchsrecht zu entziehen? Oder ihm? Oder einstweilige Verfügung gegen ihn? Darf er das Kind dann trotzdem sehen? Leider ist er derjenige mit dem Bissabdruck am Arm, er weiß wie man schlägt, dass keine Beweise bleiben.

Kinder, Gewalt, alleinerziehend, Besuchsrecht, Jugendamt, Soziales, Streit
Hilfe bei einer Mietrecht-Angelegenheit (Einliegerwohnung)?

Hallo liebe Gutefrage-Community,

Ich bin vor 7 Monaten in eine Einliegerwohnung gezogen, die im Kellergeschoss des Hauses der Vermieter liegt. Sie ist über einen separaten Eingang erreichbar, 45 Quadratmeter groß mit 2 Zimmern und mit allen lebensnotwendigen Dingen ausgestattet. Die Vermieter wohnen direkt über mir.

Ich habe einen Freund, welcher in einem relativ regelmäßigen Zyklus immer wieder ca. 1- 2 Wochen da ist, dann aber auch wieder für 3-5 Tage bei sich zu Hause ist. Dies passt den Vermietern aber gar nicht und ich habe letztens auf mühsamen Umweg rausgefunden, dass sie sich 2-3 Tage pro Woche Besuchszeit vorstellen.

Ich habe mich mittlerweile etwas ins Mietrecht eingelesen und bin aufs "Besuchsrecht" gestoßen, welches dem Mieter bedingungslos zusteht. Dieses besagt, dass man ohne die Erlaubnis des Vermieters einen Gast 6-8 Wochen am Stück bei sich wohnen lassen kann. Da er immer wieder nach Hause fährt haben wir nie diese Frist überschritten.

Nun weiß ich aber auch, dass es möglich sein soll bei Einliegerwohnungen seitens des Vermieters bei einem unbefristeten Vertrag grundlos kündigen zu können.

Bei meinem Vertrag handelt es sich aber um einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag.

Nun meine Frage: Können sie mir einfach so kündigen, nur weil ihnen meine Besuchszeiten nicht passen?

Zudem sind die Vermieter bis jetzt zu keinem Klärungsgespräch bereit gewesen und ignorieren meine Anfragen. Nur, wenn es ihnen passt beschweren sie sich schriftlich/drohen mir. Zusätzlich gab/gibt es in der Wohnung erhebliche Mängel (kaputte Toilettenspülung, Schimmel in Dusche, kaputte Küchentheke usw usw), auf die in den von mir geschickten E-Mails nicht reagiert wurde, - geschweige denn - ich eine Antwort-Mail bekommen habe.... aber das nur nebensächlich (nur die Toilettenspülung wurde vor 2 Wochen nach 6 Monaten kontinuierlichen Nachfragens repariert)

Für sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, da mich dieses Thema enorm psychisch belastet und ich einfach gern eine rechtliche Sicherheit hätte.

Vielen Dank!

Miete, Recht, Mietrecht, Besuchsrecht
Kann der Ex-Freund Sorgerecht und Besuchsrecht beantragen?

Es geht um folgendes.....

eine Bekannte hat eine 6 Jahre alte Tochter und einen neuen Lebenspartner mit dem sie jetzt verlobt ist. Der Ex-Freund kommt in ein paar wochen aus dem Knast, nach über 3 Jahren, da er wegen Drogenmissbrauch gesessen hat. Er hatte sich nie um das Kind gekümmert und früher sogar Sprüche gelassen, das wenn seine Tochter gross ist, er mit ihr einen kiffen tut. Jetzt kommt er aus dem Knast und möchte Besuchsrecht und Sorgerecht haben. Die Mutter möchte das nicht, da er schlechter Umgang ist und die Tochter wünscht es auch nicht. Das neue Familienglück läuft richtig harmonisch und die Tochter fühlt sich sehr wohl, hat einen guten Umgang und ein gesundes Umfeld in der sie aufwächst. Das Jugendamt hat gesagt das er Besuchsrecht bekommt und auch Sorgerecht beantragen kann, sowie ein Anwalt meinte da hätter er gute Chancen.

Wie verhält sich das, wenn der Ex wegen Drogenmissbrauch im Knast war und beides beantragen möchte. Kann er beides bekommen oder hat die Mutter und das Kind das recht den Umgang komplett zu verbieten? Es gibt ja ein neues Gesetz für das Sorgerecht und Besuchsrecht seit 2013.

Bräuchte bitte Kompetente und brauchbare Antworten, so das wir richtig reagieren können, da der Verdacht besteht das der Ex-Freund es nicht ehrlich meint mit seinem Vorhaben und da natürlich auch gewisse Zweifel bestehen.

Bitte nur Antworten die sich wirklich auskennen und Erfahrung auf diesem Gebiet haben!! Danke!

Umgangsrecht, Sorgerecht, Besuchsrecht, Kindeswohl
Jugendamt zwingt sohn zu kontakt mit erzeuger.?

jugendamt zwingt kind mit erzeuger kontakt aufzunehmen hallo, ich habe eine große sorge. ich habe einen 9 jahre alten sohn der psychisch krank ist. sein erzeuger hat sich all die jahre nicht einmal um ihn gekümmert geschweige denn mal nach ihm gefragt. unterhalt zahlte er ebenfalls nicht. nun hatte sich der erzeuger beim Jugendamt gemeldet weil ihm einfiel, dass er noch einen sohn hat den er gerne sehen möchte. ich muss dazu folgendes sagen: mein sohn war schon mal für ein halbes jahr in der Kinder und jugendpsychiatrie gewesen und es tat ihm sehr gut. doch seitdem er weiss dass sein erzeuger mit ihm kontakt haben will, nässt er ein, macht in der schule nicht mehr mit und ist geistig dermaßen abwesen sodass wir keine andere Möglichkeit sahen um ihn wieder in die Kinder und jugendpsychiatrie einweisen zu lassen. als ich heute den Termin beim Jugendamt hatte und ich erzählte wie es meinem sohn momentan geht und dass er wegen dieses Ereignisses wieder stationär aufgenommen werden musste, unterstellte man mir ich würde meinen sohn negativ beeinflussen und ich sei daran schuld dass mein sohn wieder eingewiesen werden musste. aber was der gipfel ist, dass die Mitarbeiterin vom Jugendamt mit dem erzeuger in meinem Beisein besprochen hat, wie der erzeuger nun gegen mich vorgehen müsste und wie er mich am besten ausschalten könnte. man hat mich so bloß gestellt und ich werde dazu gezwungen den kontakt zwischen dem erzeuger und meinem sohn zuzulassen obwohl mein sohn es auf gar keinen fall will. er hat angst vor dieser Situation und er ist total überfordert damit. der erzeuger will nun zu gericht und das Besuchsrecht einklagen. was soll ich nun machen ? und muss ich weiterhin mit dieser Mitarbeiterin zusammenarbeiten ?

Rechtsanwalt, Besuchsrecht, Jugendamt
Umgangsrecht Jugendlicher 14 Jahre ablehnen

ich bin Deutsche und lebe mit meinem Sohn 14 Jahre, in EU-Ausland. Auch mein Kind ist Deutsch und in Deutschland geboren. Wir wind nach Griechenland ausgewandert. Wir waren nicht verheiratet.

Der Vater meines Kindes lebt in Deutschland.

Mein Sohn hatte nie Umgang mit dem Vater und ich habe das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Umgangs- und Besuchsrecht wurde dem Vater auch nicht anerkannt. Zuletzt hatte er im Jahr 2002 versucht ein Besuchsrecht zu erlangen, doch auch dies wurde Ihm vom Gericht nicht zugesprochen.

Mein Sohn kennt den Vater also nicht und hatte seit weit über 12 Jahren keinerlei Kontakt. Also nur als Baby kurzen Kontakt.

Er möchte auch keinen Umgang mit dem Vater.

Aus wichtigen Gründen hatte ich auch all diese 14 Jahre auf den Kindesunterhalt vom Vater verzichtet.

Nun ist mein Sohn seit Oktober 2013 nun also 14 Jahre und er möchte den Unterhalt vom Vater einklagen.

Meine Frage dazu. Wenn wir diese Klage einreichen, kann man verhindern, dass der Vater den Wohnort erfährt? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann man ?

In Bezug auf das Umgangsrecht möchte mein Sohn keinen Umgang und kein Besuchsrecht des Vaters.

Mir wäre es sehr wichtig zu wissen, wie hoch das Risiko wäre, dass der Vater unsere Anschrift erfährt und ob er eine Klage gewinnen könnte, in der er ein Umgangsrecht erzwingen könnte.

Er war Alkoholiker und gewalttätig, ich weiß aber nicht inwieweit er sich in diesen Jahren evtl. verändert hat. Jedoch hatte er meine Große Tochter (heute 22 Jahre und nicht sein Kind) damals schwer misshandelt und drohte mit Kindesentührung unseres gemeinsamen Sohnes.
Er wollte lieber sein Kind umbringen, als es mir zu lassen und drohte ebenfalls, auch mich zu ermorden. Aus diesen Gründen wurde Ihm das Besuchs- und Umgangsrecht mit dem Sohn dann gerichtlich aberkannt.

In der Beziehung hatte er mich ebenfalls misshandelt und dies auch in der Schwangerschaft.

Ich weiß aus sicherer Quelle, dass sich seine bösartige Einstellung zu mir nicht verbessert hat. Nach wie vor redet er Anderen Gegenüber von Rache und würde mir am liebsten etwas antun und spricht extrem schlecht ja sogar bösartig von mir. Daher habe ich all die Jahre nie Unterhalt eingeklagt. Ob er noch trinkt kann ich aber nicht beurteilen.

Kann ein Risiko bestehen, wenn mein Sohn nun mit 14 Jahren für sich den Unterhalt einklagt, dass dann von seiner Seite eine Klage auf Umgangsrecht vom Gericht gewonnen wird? Und gegen den Willen meines Sohnes dennoch einem Umgangsrecht zugestimmt werden könnte? Auch wenn er seinen Vater ja nicht mal kennt und auch nicht kennen lernen möchte.

In unserem Alltag ist er weder Thema noch hat mein Sohn Interesse an Umgang.

Ich wäre sehr froh über diese Antwort, da mein Sohn und ich zuerst diesen wichtigen Punkt klären müssen, vor eine Unterhaltsklage.

Ich möchte verhindern, dass er weiß wo wir leben. Da wir weiter in Ruhe und Friede leben möchten.

Umgangsrecht, Ausland, Jugendliche, Unterhalt, Gesetz, Besuchsrecht, Kindesunterhalt, Klage
Ex Freundin blockiert mich nicht mehr?

Hey Leute wie der Titel schon sagt..

Ich hänge seit knapp 2 Jahren an meiner Ex hinterher weil ich bis heute mit Ihr nie ein Gespräch führen konnte aus welchem Grund sie mich einfach nach 5 Jahren Beziehung verlassen hat, immer wenn ich versucht habe Sie zu erreichen und zu fragen: sag doch earum. Kam nie eine Antwort oder ich wurde geblockt überall auf Social Media.

Ich habe eine 3 Jährige Tochter mit ihr, dass ich nur übers Amt sehen kann, da Sie mir nie die Gelegenheit gibt es wie reife Eltern zu lösen, jedoch findet seit knapp 1 Jahr kein Umgang mehr statt, da entweder Sie krank ist oder der Kleinen immer was geschehen ist, so ging ich bis vors Gericht und warte bis heute nach dem Beschluss (September) immer noch auf ein Treffen.

Habe nun eine neue Telefonnummer und habe die Chance genutzt Ihr auf Whatsapp ehrlich einen 2 - 3 Seiten langen Texte zu schreiben, wie es mir geht, was meine Gefühle für Sie noch sind und was ich für die kleine empfinde, Sie hat sich das alles angelesen, hat zum Teil auf "nervig" getan und kleine Antworten gegeben, aber seit einer Woche hat sie mich noch nicht geblockt, wie kann ich Sie irgendwie zur Normalität bringen?

Weil ich bis heute einfach nicht verstehe aus welchem Grund sie so ist, ich habe Sie weder geschlagen noch misshandelt, noch bin ich ihr im Leben fremdgegangen das Sie so zu mir ist.

Ich bitte.um irgendwelche Ratschläge..

Kinder, Liebeskummer, Gefühle, Beziehung, Trennung, Besuchsrecht, Beziehungsprobleme, Freundin, Kindeswohl